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IGNORED

Geplanter Rekordversuch: Die stärkste Zwille der Welt


JoergS

Empfohlene Beiträge

Alles was nicht ausdrücklich verboten ist, ist auch erlaubt. Zumindest dabei sollte es bleiben. Wie war das? In diesem Monat wurden 2400 Gesetze geändert! Es reicht mit den Gesetzen denke ich.

EDIT: Für mich sieht das nicht wirklich verboten aus. Vielleicht gefährlich, aber nicht so gefährlich wie ein durchschnittlicher Mittelklassewagen. :s75:

Gruss

SJ

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Ist auch nur mein Gedanke gewesen.

Führen ist nicht, das ist schon klar. Obwohl... einhändig bedienbar sind die Messer nicht mehr.

Die Messereigenschaft ist nicht der Grund. Nicht nur bestimmte Messer unterliegen dem Führverbot, sondern zusätzlich alle Waffen. Das schließt auch den (Teleslop)Schlagstock mit ein, der ja kein Messer ist, jedoch Waffe nach Unteranbschlitt 2, 1.1...

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Ist auch nur mein Gedanke gewesen.

Die Messereigenschaft ist nicht der Grund. Nicht nur bestimmte Messer unterliegen dem Führverbot, sondern zusätzlich alle Waffen. Das schließt auch den (Teleslop)Schlagstock mit ein, der ja kein Messer ist, jedoch Waffe nach Unteranbschlitt 2, 1.1...

Du hast natürlich Recht, aber das ist nicht schlimm. Wohin sollte ich dieses Teil auch mitnehmen wollen? Ist eigentlich nur ein Funprojekt, und natürlich für die "Einschaltquoten" in meinem youtube-Kanal.

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Ist auch nur mein Gedanke gewesen.

Die Messereigenschaft ist nicht der Grund. Nicht nur bestimmte Messer unterliegen dem Führverbot, sondern zusätzlich alle Waffen. Das schließt auch den (Teleslop)Schlagstock mit ein, der ja kein Messer ist, jedoch Waffe nach Unteranbschlitt 2, 1.1...

Dann ist alles eine Waffe. Man kann auch mit Wasser jemanden töten, oder?

@Floppyk:Freue Dich, wenn jemand Spaß an einer Sache hat und seinen Ideen frei entfaltet,solange er es noch darf!

@JoergS: Again, cool!

SJ

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Dann ist alles eine Waffe.

Nee nee, FloppyK hat schon Recht. Diese Zwille ist schon deshalb eine Waffe, weil ich sie so konstruiert habe und sie keinen anderen Zweck erfüllt.

Fun ist toll, aber wenn die Grünen vor der Tür stehen hört der Spaß ganz schnell auf.

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Dann ist alles eine Waffe. Man kann auch mit Wasser jemanden töten, oder?

Ja und nein. Denn die Zweckbestimmung und der Anschein ist für die gesetzliche Einstufung ausschlaggebend.

@Floppyk:Freue Dich, wenn jemand Spaß an einer Sache hat und seinen Ideen frei entfaltet,solange er es noch darf!

Wir sind hier eine Interessengemeinschaft mit einem schönen Diskussionsforum. Daher darf man hier alle Sachen zu unserem Hobby bereden. Aber genauso wichtig finde ich auf mögliche Probleme hinzuweisen. Schließlich liegt es im Interesse aller, dass hier nix Schlimmes verbreitet wird.

Es liegt mir auch absolut fern, Jörg da Böses zu unterstellen. Jörg hat meinen Einwand auch so und richtig verstanden. Dennoch muss eine kritische Anmerkung erlaubt sein und wie ich das Forum kenne, ist es das auch. Kann man je gerne diskutieren.

Letztlich ist mein Gedanke ja nicht so weit hergeholt, unterliegt aber sicherlich auch anderen Auslegungen.

Außerdem kennnen wir ja alle die wundersamen Auslegungen des BKA in Sachen Feststellungsbescheide.

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