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IGNORED

Frage zum Erwerbstreckungsgebot


XXL

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Hi.

Hätt mal ne kurze frage die ich mir irgendwie nicht selber beantworten konnte obwohl die Sachkunde garnicht so lange her is.

Ich hab mir vor ca einem Monat einen KK-Halbautomaten gekauft, und gestern ist meine KK-Pistole angekommen.

Würde ich für den Fall, dass ich die Pistole wieder verkaufen würde 5 Monate bis zum nächsten Kauf warten müssen?

Ich hab ja prinzipiell dieses Halbjahr schon 2 Waffen erworben. Oder dürfte ich mir eine weitere kaufen, da ich eine der gekauften garnichtmehr besitzen würde?

Gruß

Arne

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§ 14 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 WaffG sagt: "Innerhalb von sechs Monaten dürfen in der Regel nicht mehr als zwei Schusswaffen erworben werden."

Anlage 1 Abschnitt 2 Nr. 1 WaffG: "Im Sinne dieses Gesetzes erwirbt eine Waffe oder Munition, wer die tatsächliche Gewalt darüber erlangt."

Das Gesetz stellt beim Erwerbsstreckungsgebot also nur auf den Erwerb ab und nicht auf den Besitz.

Da das Erwerbsstreckungsgebot nur "in der Regel" gilt, kann der SB in Sonderfällen davon eine Ausnahme machen. Das musst du aber mit ihm abklären.

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Ich war heute übrigens bei meiner Sachbearbeiterin.

Die hat gemeint es wäre kein Problem eine dritte Waffe in 6 Monaten zu kaufen, wenn ich vorher eine der anderen bdeiden verkaufe und austragen lasse.

Aber nochmal ne andere Frage, wenn ich die gerade gekaufte Pistole wieder verkaufen sollte, muss ich dann ein neues Bedürfnis beantragen?

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Moderativer Hinweis aus gegebenem Anlass:

Beide Fachmoderatoren haben beschlossen, diesen Thread um tendenziöse OT-Beiträge zu bereinigen.

Es sind hier keine provokanten und zum Thema nicht passenden Vorgänge gewünscht, die dazu dienen, Unfrieden zwischen Waffenbesitzern zu nähren - weder solche, die Belange der Jäger, noch solche, die Interessen der Sportschützen potentiell in Abrede stellen.

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