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IGNORED

Crashkurs kleiner Waffenschein


Koenig2007

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Sicher ist es auch möglich die Waffe geladen aufzubewahren, sollte sicherheitshalber

aber in einer abschließbaren kasette oder Schublade aufbewahrt werden vorallem

wenn jüngere Kinder im Haus sind.

Falsch!

§ 36 Abs. 1 waffG sagt: ... getrennt von Munition, außer in einem Sicherheitsbehältnis!

Wird oft nicht beachtet!

Geschrieben
Kann ein Händler Probleme bekommen, wenn eine Person mit einem Waffenbesitzverbot sich eine SSW kauft?

Woher soll er denn von dem Waffenbesitzverbot Kenntnis haben?

Einen Verstoß gegen das Waffenbesitzverbot gem. 41 WaffG betrifft nur den tatsächlichen Adressaten!

Geschrieben
Naja mal wieder dieses "verdammt-logisches-super-Gesetz"!

Werde meine Aufbewahrung dann mal aktualisieren..... :kotz:

Und was ist wenn ein Einbrecher eine Luftdruckwaffe entwendet?

- Mit "F" im Fünfeck, oder ohne?

- Baujahr vor 1970 oder danach?

- DDR Produktion?

:confused:

Ist denn eine Lufdruckwaffe keine Schußwaffe?

Geschrieben

Naja ich finde Luftdruckwaffen wesentlich gefährlicher als eine Gaspistole.

Da ist das schon was anderes mit dem "richtigen Waffenschein".

Und wie sieht das mit dem Verschließen von Luftdruckwaffen aus? Nur wenn Personen unter 18J. im Haushalt sind?

Heutzutage kann man ja nicht vorsichtig genug sein....

Geschrieben
Und wie sieht das mit dem Verschließen von Luftdruckwaffen aus? Nur wenn Personen unter 18J. im Haushalt sind?

Heutzutage kann man ja nicht vorsichtig genug sein....

Du hast die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass die erlaubnisfreien Druckluftwaffen abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen (§ 36 Abs. 1 S. 1 WaffG). Wie du das machst bleibt dir überlassen.

Geschrieben
Hab ich das richtig gelesen wenn ich so eine schreckschußwaffe besitze und sie nur zuhause liegen habe benötige ich keinen kleinen waffenschein?

Richtig, KWS nur zum Führen.

Das ist jetzt eine kleine juristische Spitzfindigkeit, aber zuhause kann man eine Waffe nicht führen. Eine Waffe führt nur, wer die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume, des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte ausübt.

Geschrieben
Du hast die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass die erlaubnisfreien Druckluftwaffen abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen (§ 36 Abs. 1 S. 1 WaffG). Wie du das machst bleibt dir überlassen.

Kann man denn bevor was passiert auch schon bestraft werden bezüglich Aufbewahrung? Oder erst wenn was passiert?

Denn "Wie du das machst bleibt dir überlassen" lässt ja viel Spielraum zu.

Am sichersten wäre nur ein Tresor, alles andere ist eh nur Spielerei. Wenn mans genau nimmt.

Geschrieben
Hab ich das richtig gelesen wenn ich so eine schreckschußwaffe besitze und sie nur zuhause liegen habe benötige ich keinen kleinen waffenschein?

Du brauchst auch keinen "kleinen Waffenschein" um die Schreckschusswaffe aus dem Laden mit nach Hause zu nehmen. Einfach nicht zugriffsbereit und getrennt von der Munition transportieren, bzw. erlaubnisfrei führen.

Auch so ein weitverbreiteter Irrtum.

@German Sniper

Kann man denn bevor was passiert auch schon bestraft werden bezüglich Aufbewahrung? Oder erst wenn was passiert?

Denn "Wie du das machst bleibt dir überlassen" lässt ja viel Spielraum zu.

Nutze den Spielraum. Hier darfst du noch mit gesundem Menschenverstand eine Entscheidung fällen. Ferner, wie sollte die nicht gesetzeskonforme Lagerung von freien (nicht registrierten) Waffen jemandem auffallen?

Gruß Tauschi

Geschrieben
@German Sniper

Nutze den Spielraum. Hier darfst du noch mit gesundem Menschenverstand eine Entscheidung fällen. Ferner, wie sollte die nicht gesetzeskonforme Lagerung von freien (nicht registrierten) Waffen jemandem auffallen?

Gruß Tauschi

Also sind die Waffen sicher verwahrt wenn ich das so empfinde? Und kein anderer kann mir vorschreiben wie ich das zu machen habe?

Wozu gibt es diese Regelung dann? Um die Leute dann nachher bestrafen zu konnen, wenn was passiert?

Es existiert also kein Sicherheitsgewinn. Wundert mich natürlich nicht.

Geschrieben
Also sind die Waffen sicher verwahrt wenn ich das so empfinde? Und kein anderer kann mir vorschreiben wie ich das zu machen habe?

Wozu gibt es diese Regelung dann?

Sorry, aber das ist mal wieder typisch Deutsch. Bis in ins kleinste Detail muss immer alles per Gesetz vorgeschrieben sein.

Andere Rechtsordnungen kennen so etwas nicht.

Beispiel Schweiz (gilt da selbst für die scharfen Waffen):

Art. 26 Aufbewahren

1 Waffen, wesentliche Waffenbestandteile, Waffenzubehör, Munition und Munitionsbestandteile sind sorgfältig aufzubewahren und vor dem Zugriff unberechtigter Dritter zu schützen.

Quelle: http://www.admin.ch/ch/d/sr/514_54/a26.html

Geschrieben
Also sind die Waffen sicher verwahrt wenn ich das so empfinde? Und kein anderer kann mir vorschreiben wie ich das zu machen habe?

Entschuldige, aber das ist Bullshit. Der Gesetzgeber hat für Waffen die er als gefährlich einschätzt dezidierte Aufbewahrungsvorschriften gesetzlich manifestiert. An diese hat sich jeder, der entsprechnde Waffen hat zu halten.

Bei Waffen, die er nicht als so gefährlich sieht, hat er nur den Zugriff von "Unberechtigten" untersagt. Bist du sauer, das du für deine SSWs keinen Panzerschrank brauchst? Schreib doch mal Herrn Bosbach an, der regelt das gerne für dich.

Gruß Tauschi

Geschrieben

Ich wollte damit nur ausdrücken das diese Regelung der Aufbewahrung total überflüssig ist und nur kriminalisierend wirkt.

Es muss nicht alles im Gesetzt festgehalten werden um Sicherheit zu erhalten. Denn wer sich nicht an Gesetze halten will, der hält sich auch nicht dran. Und die Person die es sicher haben möchte, die wird die Waffen auch ohne Gesetz sicher verwahren.

Bei erlaubnispflichtigen Waffen, die legal erworben wurden, sieht das natürlich wieder anders aus da diese ja registriert sind.

Geschrieben
Es muss nicht alles im Gesetzt festgehalten werden um Sicherheit zu erhalten. Denn wer sich nicht an Gesetze halten will, der hält sich auch nicht dran. Und die Person die es sicher haben möchte, die wird die Waffen auch ohne Gesetz sicher verwahren.

d`accord :s75:

Geschrieben
Falsch!

§ 36 Abs. 1 waffG sagt: ... getrennt von Munition, außer in einem Sicherheitsbehältnis!

Wird oft nicht beachtet!

Wenn mans 100% korrekt auslegt hast du sicher damit recht, nur die Frage

ist wie praktikabel ist es?

Beispiel ich bin ein Geschäftsmann und bewahre die Waffe in meinem Geschäft

in einer Schublade auf.

Was nützt mir die Waffe getrennt von der Munition wenn ich sie bei einem Überfall

erst laden muss.... :confused:

Darum wurden ja Gaswaffen sehr lange als Alternative zu den scharfen erlaubnispflichtigen

Schusswaffen verkauft, weil sie im allgemeinen doch wesentlich ungefährlicher als scharfe

Waffen sind (töten auf Distanz nicht möglich) aber man den Leuten doch eine legale Möglichkeit

geben wollte ihr Hab und Gut zu schützen.

Man könnte sich jetzt vielleicht wieder streiten oder Grundsatzdiskussionen führen ob eine

SSW überhaupt zur SV taugt das hat man aber schon an anderen Stellen im Forum getan

darüber wurde genug geredet es muss wohl jeder für sich entscheiden.

Auf der anderen Seite Notwehrrecht in -NOTWEHR- darf ich theoretisch und praktisch einen

Angreifer mit dem bekämpfen was mir gerade zur Verfügung steht, das heist übersetzt einen

Messerstecher notfalls mit einer Eisenstange oder Basballkeule zu erschlagen.

Sicher es gibt da die Regelung das die Notwehrhandlung angemessen sein muss, das heißt

jemand der flüchtet darf nicht mehr bearbeitet werden.

Auf der anderen Seite gibts auch den Passus der vor Gericht schon Anwendung fand das

eine Überschreitung der Notwehr aus unterschiedlichen Gründen auch nicht bestraft wird.

In dem einen Fall hatte eine Frau ihren Vergewaltiger getötet.

Die SSW sind neben CS und Pfefferspray noch das humanste Mittel mit denen ein Rechtsbrecher konfrontiert werden kann und wo er Glück hat die Notwehrmaßnahme

noch recht unbeschadet zu überstehen, was natürlich wiederum auch für den Verteidigten

den Nachteil hat das vielleicht ein Pfefferspray doch nicht so wirkt wie erhofft.

Wenn der Täter allerdings auf einen gut trainierten kräftigen Wirt mit großen Schraubenschlüssel,Holzknüppel oder Eisenstange trifft hat er wohl schlechte Karten.

Allerdings hat er es ja auch nicht anders gewollt.

Geschrieben
Sorry, aber das ist mal wieder typisch Deutsch. Bis in ins kleinste Detail muss immer alles per Gesetz vorgeschrieben sein.

Ja das ist schon typisch und betrifft hier auch noch weit mehr Gesetze als das

Waffenrecht.

Manchmal denkt man die Politiker halten uns für doof und so behandeln sie uns auch.

Und von den "Doofen" wollen sie auch wieder gewählt werden! :angry2:

Geschrieben
Wenn mans 100% korrekt auslegt hast du sicher damit recht, nur die Frage

ist wie praktikabel ist es?

Beispiel ich bin ein Geschäftsmann und bewahre die Waffe in meinem Geschäft

in einer Schublade auf.

Was nützt mir die Waffe getrennt von der Munition wenn ich sie bei einem Überfall

erst laden muss.... :confused:

Solange Du anwesend bist, ist dass ja auch o.K.!

Bleibt die Waffe bei Geschäftsschluß in der Schublade und Du bist nicht mehr abwesend, wird sie aufbewahrt und da eben nur in ungeladenem Zustand, Lade verschlossen!

Wird die Waffe bei einem Einbruch geladen entwendet, hast Du "Trauer"!

Auf die ev. folgenden Ratschläge, das muß man erst man beweisen, dem Täter glaubt man eh nicht, würde ich nicht vertrauen!

Geschrieben
Solange Du anwesend bist, ist dass ja auch o.K.!

Bleibt die Waffe bei Geschäftsschluß in der Schublade und Du bist nicht mehr abwesend, wird sie aufbewahrt und da eben nur in ungeladenem Zustand, Lade verschlossen!

Wird die Waffe bei einem Einbruch geladen entwendet, hast Du "Trauer"!

Auf die ev. folgenden Ratschläge, das muß man erst man beweisen, dem Täter glaubt man eh nicht, würde ich nicht vertrauen!

Das mit der Lade nach Geschäftsschluss ist doch ok wollte ich nun nicht extra noch schreiben.

Wobei auch bei Druckluftwaffen wichtig ist das diese entladen werden, was ja im allgemeinen

auch die Haltbarkeit der Waffe verlängert, denn gespannte Federn auf Dauer sind für diese gar nicht gut.

Ein Beispiel das es die Polizei damit nicht mal so genau nimmt zeigte sich mal bei einem Pressetermin die Polizei zeigte auf einem Tisch unterschiedliche Gegenstände die allesamt

aus Raubzügen stammten.

Unter anderen ein Kipplaufluftgewehr als der eine Beamte dies vom Tisch nahm und den

anwesenden Presseleuten (Fotografen und Kameraleute darunter) zeigen wollte löste

sich ein Schuss der in Richtung Boden ging aber zum Glück niemanden verletzte.

Der Polizist guckte da selbst ein wenig bedeppert aus der Wäsche, und da geht einem

selbst der Hut hoch wieso haben die Beamten nicht die Druckluftwaffe vorher auf ihren

Ladezustand kontrolliert was wäre gewesen wenn der Schuss statt auf dem Boden in ein

Auge eines Umherstehenden (hätte auch ein anderer Polizeibeamter sein können) gegangen

wär?!-einfach unverständlich sowas! :angry2:

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