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IGNORED

Wann ist man gesetztlich zu regelmäßigen Schießübungen verpflichtet ?


derrik999

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo zusammen,

Wenn man als Sportschütze eine Waffenbesitzerkarte beantragen will muss man ja einmal monatlich, minestens an 18 Tagen im Jahr, im Verein trainieren ...

Gibt es für andere waffenrechtlichen Genehmigungen (Waffenschein) auch ein vorgeschriebenes Trainingspensum ?

Und : Wie lautet die genaue Bezeichnung für die Befügnis Waffen aus dienstlichen Gründen auf Privatbesitz führen zu dürfen ?

Vielen Dank

Geschrieben
Hallo zusammen,

Wenn man als Sportschütze eine Waffenbesitzerkarte beantragen will muss man ja einmal monatlich, minestens an 18 Tagen im Jahr, im Verein trainieren ...

So genau ist das nicht festgelegt. Man muss regelmäßig den Schießsport ausüben. Das kann Training oder Wettkampf sein, die 18 mal sind ein Richtwert.

Gibt es für andere waffenrechtlichen Genehmigungen (Waffenschein) auch ein vorgeschriebenes Trainingspensum ?

Nicht dass ich wüsste.

Und : Wie lautet die genaue Bezeichnung für die Befügnis Waffen aus dienstlichen Gründen auf Privatbesitz führen zu dürfen ?

WBK.

Aber:

Du darfst auf umfriedetem Besitz mit Einverständnis des Besitzers führen, wenn es zu dem Zweck ist, für den Du die Waffe bewilligt bekommen hast.

Also reicht auf dem Schießstand die WBK mit Bedürfnisgrund "Sportschiessen".

Aber bei der Bewachung eines Firmengeländes brauchst Du ne WBK, auf der die Waffe für die Arbeit beim Sicherheitsdienst genehmigt wurde.

Geschrieben

Danke für die Antwort !

Also reicht auf dem Schießstand die WBK mit Bedürfnisgrund "Sportschiessen".

Aber bei der Bewachung eines Firmengeländes brauchst Du ne WBK, auf der die Waffe für die Arbeit beim Sicherheitsdienst genehmigt wurde.

Und für die WBK die für dienstliche Zwecke ausgestellt wurde muss man dann keine regelmäßigen Schießübungen vorweisen, richtig ?

Geschrieben
Moin!

Von der BG ist festgelegt, dass Du

4x/Jahr schiessen musst.

Zwischen den Schiessen sollten 3 Monate

Abstand sein...

Gruß, kriegerlein

Hallo !

Das bezieht sich auf die WBK für Sportschützen oder ?

Geschrieben
Hallo !

Das bezieht sich auf die WBK für Sportschützen oder ?

Moin!

Sorry: bezieht sich auf Sicherheitsdienste,

welche während der Ausübung ihres Dienstes eine

Waffe tragen: Geld- und Wertransport z.B...

Gruß, kriegerlein

Geschrieben
Moin!

Sorry: bezieht sich auf Sicherheitsdienste,

welche während der Ausübung ihres Dienstes eine

Waffe tragen: Geld- und Wertransport z.B...

Gruß, kriegerlein

Alles klar !

Kannst Du mir sagen in welchem Gesetzestext das steht, bzw. wo man das nachlesen kann ?

Vielen Dank

Geschrieben
Alles klar !

Kannst Du mir sagen in welchem Gesetzestext das steht, bzw. wo man das nachlesen kann ?

Vielen Dank

Klar, vergesse ich immer wieder :-))

BGV C7 / § 18

Eine regelmäßige Teilnahme an den Schießübungen ist dann gegeben,

wenn die Teilnahme an den Übungen in der Regel mindestens viermal

jährlich erfolgt und hierbei grundsätzlich ein Zeitabstand von drei

Monaten eingehalten wird.

Gruß, kriegerlein

Geschrieben
Klar, vergesse ich immer wieder :-))

BGV C7 / § 18

Eine regelmäßige Teilnahme an den Schießübungen ist dann gegeben,

wenn die Teilnahme an den Übungen in der Regel mindestens viermal

jährlich erfolgt und hierbei grundsätzlich ein Zeitabstand von drei

Monaten eingehalten wird.

Gruß, kriegerlein

Vielen Dank für die Angabe ... Mein Chef hat mich nämlich bezüglich meiner Aussage es müsse ein Quartalsschießen efolgen als sachunkundlich und quasi blöde hingestellt ... Dann werd ich ihm jetzt mal den Sachverhalt schwarz auf weiß vorlegen, die komplette PDF-Datei mit dem Gesetzestext hab ich mir schon ergoogelt.

Vielen Dank nochmal.

Geschrieben

Wir hatten früher beim Sicherheitsdienst (GuW) 4 mal schießen im Jahr. Ich meine es hat sich in der Anzahl der Schüsse war geändert. Die sind mehr geworden. Müsste ich eben erfragen...

Geschrieben
... mindestens viermal

jährlich erfolgt und hierbei grundsätzlich ein Zeitabstand von drei

Monaten eingehalten wird.

..

kann mir mal einer erklären, wie man mehr als 4 mal im Jahr mit mindestens drei Monaten abstand schießen gehen kann?

was für ein bescheuertes Gesetz...

Gruss

D

Geschrieben
kann mir mal einer erklären, wie man mehr als 4 mal im Jahr mit mindestens drei Monaten abstand schießen gehen kann?

was für ein bescheuertes Gesetz...

Nein, kein Gesetz, sondern eine BGV (berufsgenossenschaftliche Vorschrift) der Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft).

Geschrieben
Nein, kein Gesetz, sondern eine BGV (berufsgenossenschaftliche Vorschrift) der Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft).

Und inwieweit macht man sich strafbar wenn man als Arbeitgeber die BGV nicht einhält und missachtet, gerade bezüglich des hier besprochenen Falles mit dem Quartals-Schießen ? Ist das dann eine eine Ordnungswidrigkeit ?

Geschrieben
Und inwieweit macht man sich strafbar wenn man als Arbeitgeber die BGV nicht einhält und missachtet, gerade bezüglich des hier besprochenen Falles mit dem Quartals-Schießen ? Ist das dann eine eine Ordnungswiedrigkeit ?

ich werde hier keine Namen nennen, aber wie soll man solche Schießübungen in einer großen Firma praktisch durchführen...ist schon zeitaufwendig das Ganze, deshalb wird es so "lasch" gehandhabt.

Geschrieben

Ich kenne große Firmen, bei denen geht das problemlos. Alles eine Frage der Organisation. Wer z.B. bei US- oder BW-Einrichtungen arbeitet (privat), MUSS diese NAchweise erbringen. Habe oft genug gesehen (noch vor wenigen Wochen) dass die Amis bei jedem Schießen ihrer Vertragspartner nicht nur einen "Aufpasser" vor Ort haben, sondern auch die zu erfüllenden Qualifikationen exakt festlegen. Wer nicht besteht - raus. Damit hat eine Firma mehr Probleme als mit dem regelmäßigen Schießtraining.

Davon ab - wer glaubt, dass 4 x im Jahr genügen bei WS - na ja- Zitronenfalter.

Geschrieben
Ich kenne große Firmen, bei denen geht das problemlos. Alles eine Frage der Organisation. Wer z.B. bei US- oder BW-Einrichtungen arbeitet (privat), MUSS diese NAchweise erbringen. Habe oft genug gesehen (noch vor wenigen Wochen) dass die Amis bei jedem Schießen ihrer Vertragspartner nicht nur einen "Aufpasser" vor Ort haben, sondern auch die zu erfüllenden Qualifikationen exakt festlegen. Wer nicht besteht - raus. Damit hat eine Firma mehr Probleme als mit dem regelmäßigen Schießtraining.

Davon ab - wer glaubt, dass 4 x im Jahr genügen bei WS - na ja- Zitronenfalter.

Interessiert aber im privaten GuW nicht. Meine Erfahrung. Der kostendruck ist so schon enorm.

Geschrieben
Vielen Dank für die Angabe ... Mein Chef hat mich nämlich bezüglich meiner Aussage es müsse ein Quartalsschießen efolgen als sachunkundlich und quasi blöde hingestellt ... Dann werd ich ihm jetzt mal den Sachverhalt schwarz auf weiß vorlegen, die komplette PDF-Datei mit dem Gesetzestext hab ich mir schon ergoogelt.

Vielen Dank nochmal.

Gern!

Ich war Waffenträger in kerntechnischen Anlagen;

Geld- und Werttransporteur; bewaffneter Objektschutz..

Überall dasselbe...es geht schon , von der Organisation her..

Aber die Pflichtringe..naja....Schweigen ist Gold!

Gruß, kriegerlein

Geschrieben
Euch ist aber schon klar, was ihr hier von euch gebt?? Ich habe Kenntnis von noch so einigen Schubladeninhalten.

Jeder hat Kenntnis von irgendwelchen

"Schubladeninhalten"...

Es ist alles subjektiv/relativ..

Wir müssen`s auch nicht weiter ausführen!

Wenn ich aus 20 Jahren Berufserfahrung

plaudern würde....

Aber lassen wir`s...

Schönen Abend,

kriegerlein

Geschrieben
kann mir mal einer erklären, wie man mehr als 4 mal im Jahr mit mindestens drei Monaten abstand schießen gehen kann?

1. Januar

1. Februar

1. März

1. April

1. November

Fünf Schiesstermine, zwischen dem vierten und fünften sind 7 Monate.

Ich denke mal, es geht um eine Regelmäßigleit. Ist aber wirklich komisch formuliert.

Geschrieben

Mach`s ihnen doch nicht immer so einfach...............

Geschrieben
1. Januar

1. Februar

1. März

1. April

1. November

Fünf Schiesstermine, zwischen dem vierten und fünften sind 7 Monate.

Ich denke mal, es geht um eine Regelmäßigleit. Ist aber wirklich komisch formuliert.

Was ist denn daran wieder komisch?

So wird es praktiziert und klappt auch...

4x im Jahr...die 3 Monate Abstand

können nicht immer eingehalten werden:

Urlaub etc..

Muss denn hier alles zerrissen werden?

Geschrieben

Wir waren damals im bewaffneten Objetschutz von militärischen Liegenschaften (90er Jahre letztes Jahrhundert/Jahrtausend).

Nach dem Erhalt des Sonder- und Waffenausweises nach einem Wochenendcrashkurs des Wachinstituts mit fünf Schuss auf Zehner-Ringscheibe durch die Standortverwaltung, sind wir quartalsmäßig mit unseren P1 zusammen mit der aktiven Truppe schießen gewesen (P-S-2 Wertungsübung). Versäumte jemand diese Schießen musste es unbedingt nachgeholt werden.

Nun ja, ist schon lange her... (wie nun unsere qualifizierten Wachmänner mit der P8 klarkommen wage ich mir nicht in meinen Träumen vorzustellen...).

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