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IGNORED

Unbrauchbar gemachte Waffen


Tierlieb

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo zusammen,

ich hab da zwei Fragen zur persönlichen Beruhigung.

Hintergrund: Ich arbeite ehrenamtlich in einer kleinen Schmiede. Da machen wir Damaststahl, und zwar auch mal aus alten Waffenläufen. Das finden Leute interessant, und deswegen kommen da hin und wieder Anfragen, ob wir mal dies und das umschmieden könnten, was halt noch so "im Schrank steht" oder "rumliegt".

Woran erkenne ich jetzt eine legal besessene, unbrauchbar gemachte Waffe? Ist das einfach gesunder Menschenverstand (alle waffenrelevanten Teile sind so umgebaut, dass man auch durch den Austausch gegen andere Teile kein gebrauchsfähiges Modell herstellen kann, würde ich mal vermuten) - oder gibts dazu Unterlagen, Quittungen, irgendwie sowas? Oder gibts da keinen Unterschied mehr zu einer einfach so gekauften Reproduktion (die materialtechnisch natürlich uninteressant ist) und deswegen gibts auch keine Unterlagen?

Falls es das dieser Tage gibt: War das immer so?

MfG,

Tierlieb

Geschrieben
Hallo zusammen,

ich hab da zwei Fragen zur persönlichen Beruhigung.

Hintergrund: Ich arbeite ehrenamtlich in einer kleinen Schmiede. Da machen wir Damaststahl, und zwar auch mal aus alten Waffenläufen. Das finden Leute interessant, und deswegen kommen da hin und wieder Anfragen, ob wir mal dies und das umschmieden könnten, was halt noch so "im Schrank steht" oder "rumliegt".

Woran erkenne ich jetzt eine legal besessene, unbrauchbar gemachte Waffe? Ist das einfach gesunder Menschenverstand (alle waffenrelevanten Teile sind so umgebaut, dass man auch durch den Austausch gegen andere Teile kein gebrauchsfähiges Modell herstellen kann, würde ich mal vermuten) - oder gibts dazu Unterlagen, Quittungen, irgendwie sowas? Oder gibts da keinen Unterschied mehr zu einer einfach so gekauften Reproduktion (die materialtechnisch natürlich uninteressant ist) und deswegen gibts auch keine Unterlagen?

Falls es das dieser Tage gibt: War das immer so?

MfG,

Tierlieb

Ich wäre da sehr vorsichtig, denn gerade mit unbrauchbar gemachten Schußwaffen ergeben sich noch die größten Unsicherheiten, da sich die Bestimmungen über die Art und Weise der Unbrauchbarmachung mehrfach geändert haben!

Eine Schusswaffe wird insbesondere bearbeitet oder instandgesetzt durch

- Verkürzen,

- Ändern der Schussfolge (Einzel-/Dauerfeuer),

- Ändern, sodass andere Munition oder Geschosse anderer Kaliber aus ihr verschossen werden können,

- Austausch von wesentlichen Teilen, wenn eine Nacharbeit erforderlich ist.

Das gewerbsmäßige sowie das nichtgewerbsmäßige Bearbeiten von Schusswaffen bedarf der Erlaubnis!

Wesentliche Teile von Schusswaffen sind u.a.

- der Lauf

- vorgearbeitete wesentliche Teile sowie Teile / Reststücke von Läufen u. Laufrohlingen wenn sie mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen fertiggestellt werden können

- der Gaslauf

- der Verschluss

- das Patronen- oder Kartuschenlager (Trommel)

sowie

bei Kurzwaffen das Griffstück oder sonstige Waffenteile, soweit sie für die Aufnahme des Auslösemechanismus bestimmt sind.

Geschrieben

Dem Fragesteller geht es nicht um das Unbrauchbarmachen, sondern um das Zerstören von vielleicht unbrauchbaren, vielleicht noch brauchbaren Waffen, ein stärkerer Begriff; nicht jede unbrauchbare Waffe ist schon zerstört. Deko-Waffen sind es nicht.

Das Zerstören von Waffen ist nicht erlaubnispflichtig (einhellige Meinung nach altem wie neuen Waffenrecht; vgl. statt alle Heller / Soschinka, 2. Aufl. 2008, Rn. 2158, 2310 ff.).

Der Fragsteller sollte jedoch beachten, daß vor dem Zerstören häufig ein - wenn auch kurzer - Zeitraum erlaubnispflichtigen Umgangs liegen kann. Wer z.B. Waffen ansammelt, um die Läufe dann in einem Akt abzutrennen und schmiedeweise zu verarbeiten, hat durch die Lagerung u.U. vorher "Umgang". Um das Ganze problemlos gestalten zu können, sollte er sich zuerst anwaltlich beraten lassen und danach (nicht davor) das ganze noch mit der Waffenbehörde einvernehmlich abstimmen.

Carcano

Geschrieben
Woran erkenne ich jetzt eine legal besessene, unbrauchbar gemachte Waffe?

Wenn ich Dich richtig verstanden habe geht es hier nur um die Waffenläufe.

Lauf und Patronenlager zählen u. a. zu den wesentlichen Waffenteilen.

Beim Revolver ist die Trommel das Patronenlager.

Wenn ein Lauf/Patronenlager unbrauchbar gemacht worden ist, hat er entweder

einen durchgehenden Längsschlitz von min. 4 mm Breite.

Oder 3 (bei Kurzwaffen) und 6 (bei Langwaffen) kalibergroße Bohrungen im Lauf.

In diesem Fall muß das Patronenlager total zugeschweißt, und die Mündung mit einem eingeschweißten gehärtetem Stahlstift verschlossen sein.

Solche Läufe würde ich ohne Bedenken verarbeiten.

Laufteile, also unveränderte Teile des Laufes fallen schon unter das WaffG, wenn die Länge das zweifache des Kalibers beträgt.

Jedoch hätte ich bei einem 4,5 mm Lauf keine Bedenken, da er zu einer freien Waffe gehört.

Der Nachweis, daß das ev. mal ein WBK-pflichtige Luftgewehr war, ist durch den Lauf nicht mehr zu erbringen.

Läufe aus ehemaligen Salutwaffen haben Entlastungsbohrungen und wichtig, den BKA Stempel bzw. Raute.

Solche Läufe zur weitern Bearbeitung zu lagern halte ich für unbedenklich.

Aber vorher mit dem Besitzer reden!

Nicht dass der eine angemeldete Waffe so platt macht, und sie nicht aus seiner WBK austragen lässt.

Weitere wesentliche Waffenteile sind bei Langwaffen der Verschluß.

Bei Salutwaffen ist er funktionstüchtig. Hier auf BKA Raute achten.

Bei unbrauchbar gemachten Waffen muß der Verschluß im Winkel von 45° abgeschliffen sein.

Und bei Kurzwaffen das Griffstück.

Da müssen alle für die Mechanik vorhandenen Teile verschweißt sein, so daß keine Funktion mehr möglich ist.

Kurzwaffen als Salutwaffen gibt es nicht!

Die Bestimmungen haben sich im Laufe der Zeit zwar immer wieder etwas geändert,

aber das sollte genügen, um eine unbrauchbar gemachte - Deko - Salutwaffe zu erkennen.

Und jetzt mal ganz ehrlich,

welche nachhaltigere und endgültigere Möglichkeit sollte es geben eine Waffe zu zerstören

als diese ein Stück Metall umzuwandeln?

Gruß

Rainer

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Hallo,

diesen Thread hatte ich total vergessen zu beantworten, überaus unhöflich, sorry. Ich wollte nur kurz anmerken: Vielen Dank für die Informationen. Ich hab jetzt gerade durch Zufall auch den passenden Artikel gefunden: Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4, WaffG) erläutert das unter Punkt 1.4

Nochmals vielen Dank, ohne Euch wäre ich auf diesen Zufallsfund angewiesen gewesen,

Tierlieb

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