Zum Inhalt springen
IGNORED

Rentner exekutiert seinen PC mit fünf Schüssen


EEW

Empfohlene Beiträge

Danke, ebenfalls.

Hätte er den PC mit einer Flex zerstückelt dann wär das genauso daneben und keiner würd nach Konsequenzen schreien. Versteh die Aufregung einfach nicht.

wie lange ist deine Sachkunde her??? hast du überhaupt eine?? erinnern wir uns vieleicht schemenhaft an den passus mit dem unerlaubten gebrauch einer Schusswaffe?? oder gibts ne neue Regelung die ich verschlafen habe?ß wurde das WaffG jetzt soweit gelockert das ich nach eigenem Ermessen in, von mir als sicher erklärten räumen einfach mal ein bischen rumballern darf??

tschuldige... aber wenn du den unterschied zwischen "mit einer Flex zerstückelt" und " zusammengeschossen" nicht wirklich verstehst... wenn du nicht wirklich begreifst das es hier nicht primär um die Zerstörung eines im eigenen Besitz befindlichen Gerätes geht sondern um das nicht genehmigte abfeuern einer Schusswaffe geht würde ich die Sachkunde mal ganz schnell wieder nachholen!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

tschuldige... aber wenn du den unterschied zwischen "mit einer Flex zerstückelt" und " zusammengeschossen" nicht wirklich verstehst... wenn du nicht wirklich begreifst das es hier nicht primär um die Zerstörung eines im eigenen Besitz befindlichen Gerätes geht sondern um das nicht genehmigte abfeuern einer Schusswaffe geht würde ich die Sachkunde mal ganz schnell wieder nachholen!

Immer mit der Ruhe! Der Rentner war Italiener, in Italien und hat dort in seinem italienischen Haus seinen PC hingerichtet. Zwar kenne ich es nicht, aber ich glaube kaum, dass das italienische Waffenrecht den Paragraphen des nicht genemigten abfeuern einer Schusswaffe kennt. Sowas gibt es nur in Deutschland! Aber selbst wenn es den dort gibt, kann ich mir gut vorstellen, dass der auch mal unter den Tisch fallen gelassen wird.

Was ist denn da genau passiert? Da hat einer mit einer .22er auf seinen PC geschossen. Ist er deshalb jetzt ein Schwerverbrecher? Solange er dafür sorgt, dass durch die Geschosse kein Fremder verletzt werden kann, sehe ich nichts schlimmes daran. Ist eben nur hier in Deutschland verboten!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Mal ganz abgesehen von Zuverlässigkeits- und evtl. strafrechtlichen Folgen:

Bei spontanem Hassausbruch gegen meinen Computer wäre mir da der Aufwand des Waffeholens und Schießens

viel zu groß gewesen.

Den Rechner hätte ich mit einem deftigen Tritt in die Ecke befördert.

Mit letztlich gleichem Ergebnis...

Gruß,

karlyman

...und Fußbruch...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

wie lange ist deine Sachkunde her??? hast du überhaupt eine?? erinnern wir uns vieleicht schemenhaft an den passus mit dem unerlaubten gebrauch einer Schusswaffe??

(...),sondern um das nicht genehmigte abfeuern einer Schusswaffe geht würde ich die Sachkunde mal ganz schnell wieder nachholen!

Ok, insofern war meine Aussage nicht haltbar, denn ich weiß nicht wie das in Italien aussieht. Gibt es so eine Regelung denn dort?

Ich fands einfach komisch dass dieser Zwischenfall den Weg hierher findet, obwohl doch eigentlich nichts aussergewöhnliches passiert ist(haut sicher öfter mal jemand seine EDV-Ausrüstung kaputt), ausser dem Einsatz einer Schusswaffe als Werkzeug. Und die rauchenden Trümmer die die .22er hinterlassen haben soll zeigen die Qualität des Berichtes sehr deutlich.

mfg

PS: Sorry, vergessen: Nein, ich hab keine "Sachkunde", nur den österreichischen Waffenführerschein. Und hier kommts dem Hörensagen nach schon mal vor dass die Leute im Garten oder im Keller mit einem Kleinkalibergewehr schießen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

DAS WAR IN ITALIEN!!!

Ja! Stimmt! Er hätte .45 Hirtenberger nehmen sollen! Der gehört wegen nicht waidgerechten Erlegens eines Computers bestraft! Außerdem hätte er seinen örtlichen Paten um Erlaubnis fragen sollen!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

[...]

PS: Sorry, vergessen: Nein, ich hab keine "Sachkunde", nur den österreichischen Waffenführerschein. Und hier kommts dem Hörensagen nach schon mal vor dass die Leute im Garten oder im Keller mit einem Kleinkalibergewehr schießen.

Oh mein Gott ! Und ihr lebt noch in einer Zivilisation ? Seid nicht vom Untergang bedroht ? Keine marrodierenden Horden, die brandschatzend durch die Straßen ziehen ?

Sorry, aber solche Aussagen darfst Du ggü. Deutschen Schützen, Jägern und Sammlern (hier gibt es keine Waffenbesitzer OHNE Bedürfnis) nicht machen... Bei uns reicht ein einziger Schuß KK außerhalb eines behördlich genehmigten Schießstands für ein Aufgebot des SEK inkl. Totalverlust aller Waffen auf Jahre hinweg.

OK, dafür habt ihr das Waffenverbot für Kriegsdienstverweigerer...

Gruß nach Ösiland !

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Oh mein Gott ! Und ihr lebt noch in einer Zivilisation ? Seid nicht vom Untergang bedroht ? Keine marrodierenden Horden, die brandschatzend durch die Straßen ziehen ?

:-D Nein, für gewöhnlich nicht. Und wenn dann gehts nicht um Kleinkalibergewehre sondern um Fußball oder so.

Sorry, aber solche Aussagen darfst Du ggü. Deutschen Schützen, Jägern und Sammlern (hier gibt es keine Waffenbesitzer OHNE Bedürfnis) nicht machen... Bei uns reicht ein einziger Schuß KK außerhalb eines behördlich genehmigten Schießstands für ein Aufgebot des SEK inkl. Totalverlust aller Waffen auf Jahre hinweg.

Wieder was dazu gelernt, das wusste ich nicht. Hier sieht man gerade das nicht so eng. Um die Waffen los zu werden ist hier der effektive Weg wohl eher irgendwo besoffen herumzurandalieren oder im Straßenverkehr durch Nötigung oder ebenfalls Trunkenheit aufzufallen, sowie Faustfeuerwaffen oder Halbautomaten schlecht zu verwahren(Verwahrungskontrollen haben wir ja seit 97).

OK, dafür habt ihr das Waffenverbot für Kriegsdienstverweigerer...

Ja, leider. Und eine ausgesprochen seltsame Regelung für halbautomatische Langwaffen, die zum Beispiel einen Garand zu einer pöhsen Kriegswaffe macht für die man eine Ausnahmegenehmigung bräuchte und die beim OA-15 Austria und AUG Z zu sehr fragwürdigen technischen Modifikationen führte um sie hier verkaufen zu dürfen.

Schöne Grüße zurück nach Deutschland!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Oh mein Gott ! Und ihr lebt noch in einer Zivilisation ? Seid nicht vom Untergang bedroht ? Keine marrodierenden Horden, die brandschatzend durch die Straßen ziehen ?

Hmm, mir ist diesbezüglich jedenfalls nichts aufgefallen?

Wär ja auch gefährlich, wenn hier jemand marrodierend, plündernd und brandschatzend durch die Strassen zieht.

Könnte ja jeder Einwohner Waffenbesitzer sein und sich in Leib und Leben bedroht sehen....

OK, dafür habt ihr das Waffenverbot für Kriegsdienstverweigerer...

Stümmt ja gar nicht....

Das Waffenverbot gilt nur für 15 Jahre und bezieht sich auf "genehmigungspflichtige Schusswaffen" (Kat. B.)

ausserdem bekommen sie nur in der Regel keine WBK die Verweigerer, Ausnahmen gibt es. Sehr sehr selten, aber doch. Reine Ermessensache vom Amt ob die 15 Jahre "abgesessen" werden müssen oder nicht!

Und nach der Frist von 15 Jahren ist auch der WBK Antrag kein Problem mehr.

Also Kat.B (Selbstlader+Kurzwaffen, salopp gesagt) kriegen die 15 Jahre lang nicht, alles andere (C+D) aber anstandslos.

lg

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

...

Stümmt ja gar nicht....

Das Waffenverbot gilt nur für 15 Jahre und bezieht sich auf "genehmigungspflichtige Schusswaffen" (Kat. B.)

ausserdem bekommen sie nur in der Regel keine WBK die Verweigerer, Ausnahmen gibt es. Sehr sehr selten, aber doch. Reine Ermessensache vom Amt ob die 15 Jahre "abgesessen" werden müssen oder nicht!

Und nach der Frist von 15 Jahren ist auch der WBK Antrag kein Problem mehr.

Also Kat.B (Selbstlader+Kurzwaffen, salopp gesagt) kriegen die 15 Jahre lang nicht, alles andere (C+D) aber anstandslos.

lg

:gaga:

Wie irre ist das denn? "Geile" Regelung

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.