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IGNORED

Bockdoppelflinte WBK grün


3dalro

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
man lernst nie aus im leben.

aber, ich sagte doch schon, es ist nicht die frage der nutzbarkeit oder wo man welche waffe einsetzen könnte, ich hab auf die ERWERBBARKEIT auf gelbe WBK hingewiesen.

ist auch egal ist nicht so übermäßig wichtig.

die wirklich wichtige frage ist doch: warum sollte ein Jäger UND Sportschütze eine waffe ( hier flinte ) von der gelben auf die grüne umtragen?

vor allem wenn man wie du ausdrücklich auf die "andersweitige" nutzbarkeit hinweist! vorteile? nachteile?

gruß alzi

Umtragen ist sinnlos....im "zweifel" kann er sich die Waffe leihen.

Mich stören nur solche Aussagen hier im Forum, die mit einer Selbstsicherheit vorgetragen werden! Erwerb eines Drillings auf Gelb, egal ob neu oder alt ist kein Problem.

Wir haben immer wieder Kunden, die alles was z.b. in WO steht glauben.und leider steht hier immer öfters "Mist".

Geschrieben
...Bockdoppelflinte 12/70 ... Meine Frage, geht das auch mit der grünen WBK ? :confused:

Hallo Alfons,

aus dem bisherigen Thread erschließt sich mir bislang noch nicht, ob Du auch im Besitz eines gültigen Jagdscheines bist? Wenn ja, bräuchtest Du nichtmal einen Voreintrag für die BockDoppelFlinte.

Der Eintrag ginge ruckzuck.

.338 Lapua

Geschrieben
Erwerb eines Drillings auf Gelb, egal ob neu oder alt ist kein Problem.

ich möchte das jetzt nicht weiter vertiefen.

sag ichs mal so und damit wäre dieses thema für mich hier abgeschlossen: habe da persönlich erhebliche zweifel.

aber schön dass wir bezüglich der sinnhaftigkeit einer umtragung der gleichen meinung sind ;)

gruß alzi

Geschrieben

Also nochmal zum Genießen: smiley_emoticons_klugscheisser.gif

Gelbe WBK alt berechtigt zum Erwerb von Einzellader- Langwaffen. Einzellader ist jede Waffe, die aus demselben Lauf/ denselben Läufen nur einen Schuss abgeben kann, bevor die abgeschossene Hülse von Hand gegen eine neue Patrone ausgetauscht werden muss. Da fällt ein handelsüblicher Drilling zwanglos drunter, wenn man es nicht komplizierter machen will als es sein muss.

Gelbe WBK neu berechtigt zum Erwerb von Langwaffen (außer Selbstlader und Repetierflinten), mit denen nach den Regeln eines anerkannten Verbandes (dem man nicht angehören muss) schießen kann.

Der BDS bietet mit der Disziplin 3104 (100 m- Präzisionsschießen) eine Disziplin für "Jagdgewehre" an. Das sind nach Regel L 2.02.3 alle "serienmäßig vom Hersteller angebotenen Jagdgewehre handelüblicher Bauart". Da fällt m.E. ein Drilling ebenfalls zwanglos drunter, wenn es nicht gerade ein handgefeilter Ferlacher ist, bei dem es an der Serienmäßigkeit fehlen könnte. Ob es sinnvoll ist, mit einem Drilling 30 Schuss hintereinander zu machen, steht auf einem anderen Blatt.

Geschrieben
Das heißt übrigens Bockflinte. ^_^

Mich wundert es ehrlich schon ein wenig, daß hier noch niemand die BDF als "Doppelbockflinte" bezeichnet hat... :eclipsee_gold_cup:

Geschrieben

Will das Thema noch mal aufwärmen, weil mir etwas nicht klar ist, es betrifft mich zugegeben auch nicht, nur wegen "wissen wollen".

Darf ich, wenn ich Sportschütze und Jäger bin, eigentlich eine beliebige auf Sportschützen-WBK (Gelb) eingetragene (wenn auch jagdlich zugelassene) Waffe mit ins Revier nehmen (also wohl führen?) oder nicht? Wird da irgendwie unterschieden oder nicht?

Und noch eine Frage an die Jäger: Es gibt ja genügend Jagdwaffen in meinetwegen 8x57, könnte ich da mit nem Wehrmachts-98ger in den Wald gehen, oder darf man das nur mit einer expliziten Jagdwaffe im selben Kaliber tun. Weil die ballistischen Eigenschaften ändern sich ja nicht, der Unterschied für mich ist nur, ob ich eine ehemalige Ordonnanzwaffe für von mir aus 500.-Eulen nutze oder eine pompöse Jagdwaffe für von mir aus 8000.-Eulen, das System ist ja gleich (Mauser), wie auch die ballistischen Eigenschaften?

Bitte zieht euch jetzt nicht an meinen Preisbeispielen oder dem Kaliber 8x57 hoch, könnte auch jedes andere ehemalige Militärkaliber sein, sondern nur an Machbarkeit und der Waffenart (billiges Ordonnanzgewehr oder exquisite Jagdbüchse). Will nur wissen, ob das vor dem Gesetz egal ist, weil viele gute Ordonnanzgewehre schießen auch genausogut wie eine Jagdwaffe, von wegen Trefferlage etc..

Es geht auch darum, weil für Jäger ja anscheinend die Magazinkapazität auf 2 Schuß begrenzt sein muß, die Sportschützen ja das volle Mag nutzen dürfen.

Lasse mich gerne belehren und aufklären, aber das interessiert mich jetzt mal wirklich, bin lernfähig. :rolleyes:

Gruß Andi!

Geschrieben
...

Darf ich, wenn ich Sportschütze und Jäger bin, eigentlich eine beliebige auf Sportschützen-WBK (Gelb) eingetragene (wenn auch jagdlich zugelassene) Waffe mit ins Revier nehmen (also wohl führen?) oder nicht? Wird da irgendwie unterschieden oder nicht?

Und noch eine Frage an die Jäger: Es gibt ja genügend Jagdwaffen in meinetwegen 8x57, könnte ich da mit nem Wehrmachts-98ger in den Wald gehen, oder darf man das nur mit einer expliziten Jagdwaffe im selben Kaliber tun. Weil die ballistischen Eigenschaften ändern sich ja nicht, der Unterschied für mich ist nur, ob ich eine ehemalige Ordonnanzwaffe für von mir aus 500.-Eulen nutze oder eine pompöse Jagdwaffe für von mir aus 8000.-Eulen, das System ist ja gleich (Mauser), wie auch die ballistischen Eigenschaften?

Bitte zieht euch jetzt nicht an meinen Preisbeispielen oder dem Kaliber 8x57 hoch, könnte auch jedes andere ehemalige Militärkaliber sein, sondern nur an Machbarkeit und der Waffenart (billiges Ordonnanzgewehr oder exquisite Jagdbüchse). Will nur wissen, ob das vor dem Gesetz egal ist, weil viele gute Ordonnanzgewehre schießen auch genausogut wie eine Jagdwaffe, von wegen Trefferlage etc..

Es geht auch darum, weil für Jäger ja anscheinend die Magazinkapazität auf 2 Schuß begrenzt sein muß, die Sportschützen ja das volle Mag nutzen dürfen.

Lasse mich gerne belehren und aufklären, aber das interessiert mich jetzt mal wirklich, bin lernfähig. :rolleyes:

Gruß Andi!

Drei mal eindeutig JA.

Magazinkapazität begrenzen betrifft meines Wissens nach nur Halbautomaten, und selbst bei denen wäre es technisch kein Problem, bei manchen reicht ein Holzkeil.

mfg

Ralf

Geschrieben
Drei mal eindeutig JA.

Magazinkapazität begrenzen betrifft meines Wissens nach nur Halbautomaten, und selbst bei denen wäre es technisch kein Problem, bei manchen reicht ein Holzkeil.

genauso sieht's aus ! Und die Sache mit dem 2-Schuß Magazin bezieht sich auf die tatsächliche Jagdausübung. Sprich: Wenn Du mit Deiner Jagdwaffe sportlich auf einem Stand schießt, kann auch ein 5er od. sonstiges reingesteckt werden. (War hier schon einige Male Thema)

Ansonsten gibt's bei LW -gültiger Beschuss vorausgesetzt- auf Jagdschein sehr wenig Beschränkungen.

(ausgenommen narürl. KWKG :s84: )

Bei der Jagdausübung selbst sind noch die Kaliber- und Energieanforderungen zu beachten: 5,6mm und min. 1000 Joule auf 100m auf Rehwild bzw. 6,5mm & min. 2000 Joule /100m auf Schalenwild.

.338 Lapua

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