Zum Inhalt springen
Alles Gute für das Neue Jahr! 🥂🍾
IGNORED

Österreichische WBK


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Seid gegrüsst! :)

Wenn man als Deutscher eine entsprechende WBK hat und einen Zweitwohnsitz in Österreich.

Wie sind dann die Vorraussetzungen für weitere Erlaubnis, eine österreichische WBK?

Was wären die Vorraussetzungen als EU Bürger mit Zweitwohnsitz dort eine Erlaubnis zu

erhalten?

Vielen Dank für hilfreiche Informationen und Kniffe.

Artsystems

Geschrieben
Wenn man als Deutscher eine entsprechende WBK hat und einen Zweitwohnsitz in Österreich.

Wie sind dann die Vorraussetzungen für weitere Erlaubnis, eine österreichische WBK?

Was wären die Vorraussetzungen als EU Bürger mit Zweitwohnsitz dort eine Erlaubnis zu

erhalten?

ob du eine deutsche wbk hast interessiert österreichische behöden nicht wirklich. sie kann dir höchtens im wege des EFWP zwischenzeitlich das leben vereinfachen. zweit- oder erstwohnsitz ist auch egal, ein "ordentlicher" muss es sein, sprich wo du für die behörde erreichbar bist.

mit dem *.at dokument darfst du die waffe(n) in *.at besitzen und verwenden (am schiessstand). das du eine waffenpass (führen) erhältst, halte ich für unwahrschenlich.

es gelten für dich die gleichen voraussetzungen wie für jeden anderen, d.h.:

- WBK für kategorie B (alle FFW und Halbautomaten)

- Kat. C (Repetiergewehre) mit meldung bei händler, sonst ohne behördl. dokument

- kat. D (Flinten) ohne alles weitere.

sonstige details was es für die WBK alles braucht - einfach mal hier in unserer ösi-ecke nachsuchen, da gibt es schon ziemlich viele beiträge zu...

lg

martin

Geschrieben
ob du eine deutsche wbk hast interessiert österreichische behöden nicht wirklich. sie kann dir höchtens im wege des EFWP zwischenzeitlich das leben vereinfachen. zweit- oder erstwohnsitz ist auch egal, ein "ordentlicher" muss es sein, sprich wo du für die behörde erreichbar bist.

mit dem *.at dokument darfst du die waffe(n) in *.at besitzen und verwenden (am schiessstand). das du eine waffenpass (führen) erhältst, halte ich für unwahrschenlich.

es gelten für dich die gleichen voraussetzungen wie für jeden anderen, d.h.:

- WBK für kategorie B (alle FFW und Halbautomaten)

- Kat. C (Repetiergewehre) mit meldung bei händler, sonst ohne behördl. dokument

- kat. D (Flinten) ohne alles weitere.

sonstige details was es für die WBK alles braucht - einfach mal hier in unserer ösi-ecke nachsuchen, da gibt es schon ziemlich viele beiträge zu...

lg

martin

Es ist also egal, welche Staatsangehörigkeit ich habe, solange ich in Österreich einen ordentlichen Wohnsitz habe und die Kriterien für eine WBK erfülle (Waffenpass interessiert mich nicht)? Zum Verständnis: Mir geht es darum für den Fall, das der BRD das gleiche Schicksal wie GB erwartet, meine Sportgeräte und meinen Sport als EU Bürger in einem anderen EU Land legal weiterhin verwenden zu dürfen. Österreich ist weder weit weg und scheint liberal zu sein. Ich suche ausschliesslich nach einem legalen Weg, das ist mir sehr wichtig.

Geschrieben
Es ist also egal, welche Staatsangehörigkeit ich habe, solange ich in Österreich einen ordentlichen Wohnsitz habe und die Kriterien für eine WBK erfülle .....?

Ja, so ist es. :icon14:

  • 1 Monat später...
Geschrieben
Es ist also egal, welche Staatsangehörigkeit ich habe, solange ich in Österreich einen ordentlichen Wohnsitz habe und die Kriterien für eine WBK erfülle (Waffenpass interessiert mich nicht)? Zum Verständnis: Mir geht es darum für den Fall, das der BRD das gleiche Schicksal wie GB erwartet, meine Sportgeräte und meinen Sport als EU Bürger in einem anderen EU Land legal weiterhin verwenden zu dürfen. Österreich ist weder weit weg und scheint liberal zu sein. Ich suche ausschliesslich nach einem legalen Weg, das ist mir sehr wichtig.

Hallo Arti :-)

Ich kann nur berichten, wie ich es gemacht habe. Bin Deutsche und wohne jetzt in A.

Ich bin auf die Hauptmannschft gegangen, habe meinen EU Feuerwaffenpass vorgelegt und mein Begehren zur Einfuhr meiner Waffen kundgetan. Gleichzeitig eine WBK beantragt.

Ich erhielt eine Einfuhrgenehmigung (paarundvierzig Euro). Danach mussten die Langwaffen zum Waffenhändler, der diese eingetragen hat. Für die Kurzwaffe musste ich einen Antrag auf die WBK ausfüllen, einen Psychotest machen (182 Euro). Einige Tage später stand ein Polizist vor meiner Tür, wollte sich einen Eindruck über meine Person verschaffen und der war wohl positiv, denn 2 Wochen später hatte ich meinen Pass (42 euro).

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.