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IGNORED

Eintrag WBK .32 mit Wechselsystem .22


Gast 1239-840

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Gast 1239-840
Geschrieben

Ich habe in der WBK den Voreintrag Pistole .32 S&W long sowie gesonderten Eintrag Wechselsystem .22 lfb.

Ist die Reihenfolge bindend, d.h. erst Waffe .32 kaufen und danach das WS,

oder geht es auch, da möglicherweise leichter verfügbar, erst komplettwaffe in .22 zu kaufen und nachträglich ein WS in .32?

mfg

carsten

Geschrieben
Ich habe in der WBK den Voreintrag Pistole .32 S&W long sowie gesonderten Eintrag Wechselsystem .22 lfb.

Ist die Reihenfolge bindend, d.h. erst Waffe .32 kaufen und danach das WS,

oder geht es auch, da möglicherweise leichter verfügbar, erst komplettwaffe in .22 zu kaufen und nachträglich ein WS in .32?

mfg

carsten

Hallo Carsten,

Wechselläufe/Systeme gleichen oder kleinerem kaliber sind bedürfnisfrei. Kein Voreintrag nötig !!! Funktioniert aber nicht von 9mm auf .223 :traurig_16:

Wechselläufe/Systeme größeren Kalibers benötigen einen Voreintrag, da kannst Du gleich eine komplette Waffe kaufen (meist billiger), wenn Du den Voreintag bekommst.

Gruß Ingo

Geschrieben
Ich habe in der WBK den Voreintrag Pistole .32 S&W long sowie gesonderten Eintrag Wechselsystem .22 lfb.

Ist die Reihenfolge bindend, d.h. erst Waffe .32 kaufen und danach das WS,

oder geht es auch, da möglicherweise leichter verfügbar, erst komplettwaffe in .22 zu kaufen und nachträglich ein WS in .32?

mfg

carsten

du hast einen voreintrag für .32, kannst und darfst auch nur .32 kaufen!

wie Ingo schon sagte, ist danach das Wechselsystem im kleineren kaliber ohne weiteren voreintrag und ohne gesonderten bedürfnisnachweis erwerbbar(weil kleineres bzw. gleiches kaliber).

kaufst du jetzt in .22 (was du nicht darfst da nur voreintrag für .32, aber nehmen wir mal du hast den voreintrag in .22) dann ist das ja ok, aber .32 ist größer, als brauchst du dann für das .32er Wechselsysem wieder ein neues bedürfnis ( selbst wenn es nur ein WS und keine komplette waffe ist!).

also: eingetragene reihenfolge einhalten, sonst gibts ärger.

gruß alzi

Geschrieben

Einen Voreintrag für ein .22 WS gibt es m.W. nicht.

Es gibt in diesem (typischen GSP-) Fall nur einen Voreintrag mit der Erwerbserlaubnis für eine Sportpistole Kaliber .32 S&W (long).

Nur diese kann erworben werden.

Zu dieser SpoPi (Grundwaffe) kann man dann WSe gleichen oder kleineren Kalibers ohne Voreintrag, aber mit Eintrag (Erwerbsanzeige) innerhalb 14 Tagen nach Erwerb dazukaufen.

Achte auf die Munitionserwerbserlaubnis für .22 lr, sonst bekommst Du keine Murmeln für Dein WS.

Gruß,

André

Geschrieben
Ich habe in der WBK den Voreintrag Pistole .32 S&W long sowie gesonderten Eintrag Wechselsystem .22 lfb.

Ist die Reihenfolge bindend, d.h. erst Waffe .32 kaufen und danach das WS,

oder geht es auch, da möglicherweise leichter verfügbar, erst komplettwaffe in .22 zu kaufen und nachträglich ein WS in .32?

mfg

carsten

Das kannst Du Dir nicht aussuchen!

Wenn Du eine .22 kaufst, darfst Du kein

WS in .32 kaufen..(ohne Voreintrag).

Hast Du eine, wie von Dir beschrieben,

32er als Voreintrag, kannst Du, ohne

Voreintrag, kleinere WS erwerben.

Die Reihenfolge..naja..wie willst Du

ohne Griffstück etc..schiessen??

Gruß, Ronald

Geschrieben
Ich habe in der WBK den Voreintrag Pistole .32 S&W long sowie gesonderten Eintrag Wechselsystem .22 lfb.

Ich wusste zwar auch nicht, das es Voreinträge für WS gibt (weils ja auch keinen Sinn macht), aber wenn du wirklich 2 Voreinträge hast, ist die Reihenfolge des Kaufs IMHO Jacke wie Hose.

Der Rest wurde schon gesagt.

Geschrieben
Ich wusste zwar auch nicht, das es Voreinträge für WS gibt (weils ja auch keinen Sinn macht), aber wenn du wirklich 2 Voreinträge hast, ist die Reihenfolge des Kaufs IMHO Jacke wie Hose.

Der Rest wurde schon gesagt.

Was oben gesagt wurde ist vollkommen richtig. Nur was auch per Voreintrag in der Karte staht kann man erwerben.

So ein kleinen Hinweis möchte ich dann aber doch noch loswerden. Wer seine GSP mal zerlegt hat, wird feststellen dass außer auf dem System nirgends eine Nummer steht. (Daher ist es auch möglich das Grifstück und den Abzug ohne WBK zu kaufen.)

Wenn du die Waffe also bei einem Händler kaufst dürfte das kein Problem sein ;)

MfG Scorpio2002

Geschrieben
Was oben gesagt wurde ist vollkommen richtig. Nur was auch per Voreintrag in der Karte staht kann man erwerben.

So ein kleinen Hinweis möchte ich dann aber doch noch loswerden. Wer seine GSP mal zerlegt hat, wird feststellen dass außer auf dem System nirgends eine Nummer steht. (Daher ist es auch möglich das Grifstück und den Abzug ohne WBK zu kaufen.)

Wenn du die Waffe also bei einem Händler kaufst dürfte das kein Problem sein ;)

MfG Scorpio2002

:confused::confused::confused:

Das Griffstück einer Kurzwaffe ist ein wesentliches Waffenteil, genauso wie der Lauf und der Schlitten.

Der Kauf ohne Erwerbserlaubnis wird wohl nur auf dem Schwarzmarkt möglich sein. Zumindest hier in Deutschland.

Gruß Ingo

Geschrieben
Nur was auch per Voreintrag in der Karte staht kann man erwerben.

Das ist Unsinn.

Daher ist es auch möglich das Grifstück... ohne WBK zu kaufen.

Das ist ebenfalls Quatsch.

Nebenbei: Bei KWs, insbesondere bei zusammengesetzten ist übrigens die Nummer auf dem Griffstück maßgeblich.

Geschrieben
Das ist Unsinn.

Das ist ebenfalls Quatsch.

Nebenbei: Bei KWs, insbesondere bei zusammengesetzten ist übrigens die Nummer auf dem Griffstück maßgeblich.

Die GSP hat keine Nummer auf dem Griffstück. Bei KW ist das Griffstück auch nur wesentlicher Waffenbestandtzeil, wenn in ihm der Abzugsmechanismus zuntergebracht ist.

Das Griffstück kann man ohne WBK ganz normal beim Büchsenmancher kaufen.

MfG Scorpio2002

Geschrieben
Die GSP hat keine Nummer auf dem Griffstück.

Das mag so sein, es ist hingegen nicht der Grund, weswegen man dieses Bauteil ohne EWB erwerben könnte.

Zur Erinnerung, Du hattest geschrieben (zur Vedeutlichung des Aussagegegehalts, Markierungen durch Fettschrift):

Wer seine GSP mal zerlegt hat, wird feststellen dass außer auf dem System nirgends eine Nummer steht. (Daher ist es auch möglich das Grifstück und den Abzug ohne WBK zu kaufen.)
Geschrieben
Das mag so sein, es ist hingegen nicht der Grund, weswegen man dieses Bauteil ohne EWB erwerben könnte.

Zur Erinnerung, Du hattest geschrieben (zur Vedeutlichung des Aussagegegehalts, Markierungen durch Fettschrift):

OK, bitte dann streich das daher im zweiten Satz.

Ich schick dir aber nochmal ne PN.

MfG Scorpio2002

Geschrieben
Die GSP hat keine Nummer auf dem Griffstück. Bei KW ist das Griffstück auch nur wesentlicher Waffenbestandtzeil, wenn in ihm der Abzugsmechanismus untergebracht ist.

mit dem satz wiedersprichst du dich ja selber!

die gsp mag ja keine nr. auf dem griffstück haben, die abzugseinheit ist aber drinn, daher EWB!!!

es gibt auch ewb teile ohne nr. die in einer wbk eingertagen sind, da steht dann eben:"ohne nr."!!!

Geschrieben
Hallo Carsten,

Wechselläufe/Systeme gleichen oder kleinerem kaliber sind bedürfnisfrei. Kein Voreintrag nötig !!! Funktioniert aber nicht von 9mm auf .223 :traurig_16:

Steht wo im WaffG???

Geschrieben
Wurde hier in WO schon drüber gepostet.

Ja und damals wurde afaik ein Haufen Unsinn verzapft.

Kann sein das sowas in der Verwaltungvorschrift zum WaffG steht ?

Nein.

Ums kurz zu machen: Für eine Basiswaffe in 9x19 könnte man natürlich ein WS in .223 ohne separate Erlaubnis erwerben.

Das oft fälschlicher Weise angeführte Gasdruckkriterium trifft nur auf Wechseltrommeln für Revolver zu.

Geschrieben
Ich habe in der WBK den Voreintrag Pistole .32 S&W long sowie gesonderten Eintrag Wechselsystem .22 lfb.

Ist die Reihenfolge bindend, d.h. erst Waffe .32 kaufen und danach das WS,

oder geht es auch, da möglicherweise leichter verfügbar, erst komplettwaffe in .22 zu kaufen und nachträglich ein WS in .32?

mfg

carsten

Hallo. Eine Beantwortung der ursprünglichen Frage inkl. Verweis auf entsprechende Vorschriften, Waffengesetz etc. würde mich brennend interessieren. Habe eine .32 mit .22er Wechselsystem gekauft und (taufrisch) ZWEI Waffen eingetragen bekommen!

Meine Gegenargumente (wenig substantiiert) wurden mit "das war bis 2008 mal so ..." abgeschmettert.

Wer hilft mit tiefer Sachkenntnis weiter?

LG

Josh

Geschrieben

Zwei Waffen oder zwei Zeilen in der WBK?

Es sollte so lauten:

Zeile x: Waffe Kaliber .32 (...)

Zeile x+1: Wechselsystem in .22 lfb zu Waffe in Zeile x (...)

Geschrieben
Habe eine .32 mit .22er Wechselsystem gekauft und (taufrisch) ZWEI Waffen eingetragen bekommen!

wenn dem tatsächlich so sein sollte, dann hast du jetzt ein problem. du hast eingetragen 2 komplette waffen, aber faktisch im besitz nur eine waffe und ein wechselsystem. dir fehlt also ein griffstück!

entweder vom amt korrekt eintragen lassen oder........ griffstück besorgen :eclipsee_gold_cup:

(das natürlich zuvor mit dem amt absprechen, nicht dass du dann WIEDER den schwarzen peter hast...)

gruß alzi

Geschrieben
Zwei Waffen oder zwei Zeilen in der WBK?

Es sollte so lauten:

Zeile x: Waffe Kaliber .32 (...)

Zeile x+1: Wechselsystem in .22 lfb zu Waffe in Zeile x (...)

So stehts bei mir auch!

4.) Pistole 9mm etc...

5.) Wechselsystem .22lfb zu 4.)

..................

Geschrieben
So stehts bei mir auch!

4.) Pistole 9mm etc...

5.) Wechselsystem .22lfb zu 4.)

..................

Verwirrung beendet. Zwei Zeilen, eine Waffe. Kurze Klärung, alles in Butter, Eintrag sauber.

Waffen-online Forum: da werden Sie geholfen!

Danke!

Josh

Archiviert

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