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Moloch EU und privater Waffenbesitz - EF-Online-Artikel


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Moloch EU und privater Waffenbesitz: Das Elend des Kontrollfanatismus

von Andreas Tögel

Leider nur ein Beispiel für die zunehmende Missachtung privater Eigentumsrechte

Am 27. Juni 2007 wurde vom Europaparlament – von einer desinteressierten Öffentlichkeit weitgehend unbeachtet – ein von der ultralinken Abgeordneten Gisela Kallenbach eingebrachter, tief in private Eigentumsrechte eingreifender Beschluss gefasst. Es handelt sich um die „Richtlinie über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen (COD/2006/0031)“, die bis spätestens 2014 in nationales Recht umgesetzt werden muss. Auf Grund einiger Besonderheiten der in Österreich gültigen Bestimmungen nach dem Waffengesetz von 1996 wirft diese Richtlinie einige praktische Probleme auf, was damit zu tun hat, dass es in Österreich – im Gegensatz zu den meisten anderen EU-Staaten – derzeit vier, anstatt nur zwei Waffenkategorien gibt.

Die vor der Tür stehenden Wahlen zum Europaparlament bieten den rechtmäßigen Besitzern von Feuerwaffen eine gute Möglichkeit, jene politischen Gruppierungen zu stärken, die – im Gegensatz zu den Fraktionen der Linken – zumindest bisher Respekt vor privatem Eigentum gezeigt und das Recht des rechtschaffenen Bürgers auf privaten Waffenbesitz nicht bekämpft haben.

Eine doppelte Problematik der Richtlinie besteht im Ziel der Eurokratie, den bestehenden Besitzstand ausnahmslos registrieren und den künftigen legalen Waffenerwerb totaler Kontrolle und hochgradig restriktiven Regulierungen unterwerfen zu wollen. Fachleute schätzen den Bestand in Österreich derzeit nicht amtlich erfasster Waffen der Kategieren C und D – das sind Büchsen, sofern es sich nicht um Halbautomaten handelt (die in die Kategorie B fallen) und sämtliche Arten von Gewehren mit glatten Läufen, also Flinten aller Art, sofern es sich nicht um Halbautomaten (ebenfalls Kategorie B) oder Vorderschaftrepetierer („Pump-Guns“) handelt, die der Kategorie A zugehören, und damit verboten, sind – auf rund eine Million Stück. Vom administrativen Aufwand abgesehen, der überflüssige Bürokratenposten in Massen schaffen wird: Eine amtliche Registrierung ist, wie die Lehren der Vergangenheit zeigen, der erste Schritt zur Enteignung. So zeigt ein bis zum Höchstgericht durchgefochtener Rechtsstreit einer Witwe, dass bestimmte Waffen nicht vererbt werden dürfen. Konkret geht es um eine „Pump-Gun“, für die der Verstorbene eine Sondergenehmigung besaß und die nun nach dem Willen der Behörde entschädigungslos eingezogen wurde. In der Bescheidbegründung ist von der „besonderen Gefährlichkeit“ diese Waffe die Rede – insbesondere dann, wenn sie sich in privater Hand befindet. Schon klar, 70jährige Witwen neigen bekanntlich stark zu Gewaltverbrechen – besonders dann, wenn sie im Besitz einer „Pump-Gun“ sind…

Welche Lehre zieht der Bürger aus einem solchen Fall? Was der Leviathan nicht kennt, das kann er auch nicht einziehen!

Womit wir bei der Frage angelangt wären, wie ein derartiges Signal auf Besitzer von Waffen der Kategorien C und D wirken muss, die nun vor der Frage stehen, ob sie ihr redlich erworbenes Eigentum ernsthaft gefährden sollen, indem sie es der Behörde anzeigen, oder ob sie lieber einfach die Registrierung „vergessen“ sollen...

Das Beispiel des am 1. Januar 1995 in Kraft gesetzten, törichten Anlassgesetzes für Vorderschaftrepetierflinten (ein mit Ronald-Reagan-Maske und einer „Pump-Gun“ ausgerüsteter Mann hatte mehrere Banken überfallen, worauf der Erwerb und Besitz dieses Waffentyps, nicht aber die Maske verboten wurde) zeigt, womit nun zu rechnen ist: Damals wurden Personen, die bei Inkrafttreten der Gesetzesnovelle im Besitz derartiger Waffen waren, im Falle deren Meldung obligatorisch Ausnahmebewilligungen erteilt. Von den vom Waffenhandel geschätzten mehr als 100.000 verkauften Exemplaren wurden gerade einmal 4.000 (!) tatsächlich der Behörde angezeigt. Es ist beinahe überflüssig zu erwähnen, dass seither kein Fall eines Missbrauchs mit einer dieser legalisierten, oder nun illegal gewordenen Waffen aufgetreten ist. Das Maß der herrschenden Sicherheit hängt nämlich zuallerletzt von amtlichen Bemühungen zur Registrierung privaten Eigentums ab – ein Faktum, das blind staatsgläubige Kollektivisten, deren schlimmster Albtraum in der Existenz kontrollfreier Zonen besteht, wohl niemals anerkennen werden.

Die Behauptung von Genossin Kallenbach und Konsorten, wonach die von ihnen initiierte Richtlinie die Zahl der „illegalen“ Waffen reduzieren und damit „mehr Sicherheit“ schaffen würde, ist im Lichte der Fakten grotesk. Natürlich wird das exakte Gegenteil geschehen. Der Bürger, zu Recht misstrauisch geworden – wird seine, womöglich raren und wertvollen Stücke, nicht zur nachfolgenden Konfiskation freigeben, indem er sie der Bürokratie meldet. Die Zahl der im Umlauf befindlichen „illegalen Waffen“ wird sich daher drastisch erhöhen – ja diese „illegalen Waffen“ werden von der Eurokratie in ihrem Regulierungsfuror geradezu mutwillig „erzeugt“.

Inwiefern eine Registrierung allerdings überhaupt dazu geeignet sein sollte, mehr Sicherheit zu produzieren, ist das wohl bestgehütete Geheimnis linker Kontrollfreaks. Denn wer mit einer Feuerwaffe Missbrauch zu begehen beabsichtigt, wird sich dazu wohl kaum seines registrierten Bestandes bedienen, sondern eher eine beim Schwarzhändler seines Vertrauens erworbene Kanone einsetzen. Phantasie scheint eben nicht zu den besonderen Stärken linker Spießer zu gehören.

Die behördliche Diskriminierung rechtmäßiger Waffenbesitzer gegenüber illegal bewaffneten Kriminellen wurde bereits vielfach diskutiert. Daher an dieser Stelle nur soviel: Dass der (Super) Staat, obschon außerstande, den Bürger überall und jederzeit vor gewaltsamen Übergriffen zu schützen, seinen Bürgern in zunehmendem Maße mittels eines restriktiven Waffengesetzes das Recht nimmt, selbst für seine Sicherheit zu sorgen, ist unerhört! Der Staat macht sich damit ganz offen zum Helfershelfer gewaltbereiter – und illegal bestens bewaffneter – Gangster. Welches Glück, in einem Rechtsstaat leben zu dürfen!

Einen Grund zur Verwunderung bildet dieser Umstand indessen nicht. Die zunehmende Geringschätzung und Missachtung privater Eigentumsrechte durch die Regierenden (mit allen daraus resultierenden Schäden) beschränkt sich ja keineswegs allein auf den Waffenbesitz.

04. Juni 2009

Quelle: EF-Artikel

Ein kleiner Ausblick auf die Wirkungen der unseeligen EU-Richtlinie im österr. Waffengesetz.

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Deutschland, Österreich, Schweiz ... Der Bürger im Allgemeinen, und der LWB im Besonderen, wird belogen und betrogen, daß es nur so eine Art hat.

Derzeit führt wohl Deutschland nach Punkten, was das Waffenrecht angeht, bei diesem Enteignungs- und Entrechtungsmarathon. Aber die Ziellinie werden alle erreichen, früher oder später.

Nicht nur einmal las ich, in den letzten Tagen, hier das Wort Sklave, habe es auch selbst verwenden müssen und es auch begründet. Will somit möglichst nicht wiederholen, wobei es in mir kocht, schreit, tobt.

Das in ( noch unsichtbare ) Ketten legen von 2,5 Mio. Bürgern ist das Eine, das Nichtschaffen einer wirklichen Gemeinschaft ( Demo ja / Demo nein usw. ) aller LWB ist das viel Schlimmere. ( Ich erinnere hier daran, wieviel % aller LWB mit Leib und Seele um die Sache kämpfen. )

Wer hier mal eben schnell 100 Beiträge liest, auch wenn er vorher nichts von WO wußte, der stellt fest, daß wir eine Gemeinschaft der Maulhelden sind und wendet sich mit Grausen ab.

Warum ich immer noch schreibe, argumentiere, glaube, liegt wohl einzig und allein an dem Satz:

Die Hoffnung stirbt zuletzt.

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...Das in ( noch unsichtbare ) Ketten legen von 2,5 Mio. Bürgern ist das Eine, das Nichtschaffen einer wirklichen Gemeinschaft ( Demo ja / Demo nein usw. ) aller LWB ist das viel Schlimmere. ( Ich erinnere hier daran, wieviel % aller LWB mit Leib und Seele um die Sache kämpfen. )

Wer hier mal eben schnell 100 Beiträge liest, auch wenn er vorher nichts von WO wußte, der stellt fest, daß wir eine Gemeinschaft der Maulhelden sind und wendet sich mit Grausen ab...

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