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IGNORED

Denunziantentum nicht zu befürchten


El Marinero

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Scheinbar wissen nicht alle Abgeordneten, was ihre Kollegen der eigenen Partei im Bundestag so von sich geben.

Hier konnte aber zumindest Frau Dr. Hendricks geholfen werden. Sie hatte nämlich die Aussage ihrer Kollegin Gabriele Fograscher nicht mehr auf der Pfanne.

Wenn Euch die Antwort interessiert, bitte einfach anklicken.

http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_barbara...59.html#q179059

http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_barbara...33.html#q188933

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Natürlich gibt es nie nie Denunzianten in Deutschland. :rotfl2:

Ist es nicht heute schon so, daß sofort das SEK kommt, wenn ein Nachbar, nur um sich zu rächen ( weil vielleicht sein Auto kleiner ist ), anruft und sagt: Der Nachbar zielt immer auf mein Fenster ?

Das wurde doch schon hier, früher, diskutiert, ich erinnere mich. Zunächst erstmal nehmen die alles mit und das war`s dann.

Das System schließt jetzt auch noch die letzten Maschen des Netzes.

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...Zunächst erstmal nehmen die alles mit und das war`s dann...

Jupp,

und selbst wenn der Betroffene dann im Nachgang beweisen kann, dass der "liebe" Nachbar sich mal eben so aus persönlicher Missgunst (oder was auch immer) eine Klingel an's Bein gesponnen hat, hat er Pech gehabt und bekommt, wenn er Glück hat und den langen und teuren Weg durch die Instanzen auf sich nimmt, allenfalls eine, im Vergleich zum tatsächlichen Wert, lächerlich anmutende Entschädigung für seine nunmehr bereits zu Konservendosen verarbeiteten Waffen.

Weil:

„Durch Änderung in § 46 Absatz 5 Satz 1 WaffG wird den Waffenbehörden die Möglichkeit eingeräumt, auf den Verkauf von eingezogenen Waffen verzichten zu können. Dies hat den Vorteil, dass sich staatliche Stellen nicht mehr als "Waffenhändler" gerieren müssen und sich die Anzahl der im "Umlauf" befindlichen Waffen reduzieren würde. Eine Entschädigungspflicht im Hinblick auf Artikel 14 Absatz 1 Satz 1 GG wird durch eine Vernichtung nicht ausgelöst. Zum einen geht das Eigentum bereits durch die Einziehung kraft Gesetzes an die einziehende Körperschaft über, zum anderen entfällt die Entschädigungspflicht bei Sachen, von denen Gefahren für Rechtsgüter ausgehen können, wozu Waffen zu zählen sind.“

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Habe noch mal nachgelegt.

Ich auch, mal schauen, ob die Frage veröffentlicht wird:

Werte Frau Dr. Hendricks,

mit Interesse und etwas Verwunderung habe ich ihre Antwort an Herrn Pöhlker gelesen.

Ich möchte auf zwei Aussagen von Ihnen eingehen, weil sie für mich Fragen aufwerfen. Ich erlaube mir, Sie diesbezüglich zu zitieren:

1. "...Schließlich war es der Zugriff auf ungesicherte Waffen, der unmündige Söhne zu Mördern und Selbstmördern gemacht hat- ... Natürlich gehen wir alle davon aus, dass Jeder, insbesondere jeder Vater, der Waffen zuhause aufbewahrt, diese ordnungsgemäß sichert.Und dennoch passiert das Gegenteil immer wieder..."

2. "...Wenn es gelänge, den Zugriff auf Waffen zu verhindern und Leben zu retten, so ist damit noch nicht die für den Gewaltausbruch ursächliche Konfliktlage der Amokläufer gelöst. Dafür muss das familiäre und schulische Umfeld sensibilisiert und gestärkt werden."

Zu 1.:

Ihre Aussage impliziert eine gewisse Pauschalisierung und stellt den Sachverhalt des Missbrauchs einer nicht ordnungsgemäß verwahrten Waffe so dar, als wäre es die Regel, dass Waffen nicht ordnungsgemäß verwahrt sind und als würden daraus enstehende Missbräuche mit beständiger Regelmäßigkeit stattfinden.

Zum Einen stellen sie damit rd 3.000.000 Legalwaffenbesitzer als potentielle Förderer des Waffenmissbrauchs dar, wogegen ich persönlich, als einer dieser rd 3 Millionen, mich strikt verwahre.

Zum Anderen würde mich interessieren, aus welchen Erkenntnissen Sie die angesprochene VIELZAHL tatsächlich stattgefundener Missbräuchen legaler, aber ungesicherter Waffen generieren.

zu 2.:

Wie sie richtig erkannt haben, sind nicht die Waffen und deren Besitzer das Problem, sondern die psychosoziale Entwicklung des Täters.

Warum also versucht man dennoch vehement, die Waffen und ihre Besitzer zu dämonisieren?

Ist Ihre Aussage nicht vielmehr das Eingestehen verfehlter Erziehungs- und Bildungspolitik?

Wie also könnte, Ihrer Meinung nach, die von ihnen angesprochene Sensibilisierung und Stärkung des familiären und schulischen Umfelds erfolgen?

Mit feundlichen Grüßen

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...

mit Interesse habe ich ihre Antwort auf die Frage von Herrn Pöhlker gelesen. Mich verwundert allerdings folgende Aussage:

"... Natürlich gehen wir alle davon aus, dass Jeder, insbesondere jeder Vater, der Waffen zuhause aufbewahrt, diese ordnungsgemäß sichert.Und dennoch passiert das Gegenteil immer wieder. ..."

Sind ihnen belastbare Zahlen zur ordnungswidrigen Aufbewahrung bekannt?

Bemerkenswert finde ich auch ihre Aussage:

"... mir ist keine derartige Forderung bekannt, wie Sie sie in Punkt 1 benennen. Die von Ihnen gezogenen Schlussfolgerungen ("Denunziantentum") sind also nicht zu befürchten. ..."

Niemand kann erwarten, das ihnen sämtliche Äußerungen anderer Politiker bekannt sind, das wäre lebensfremd.

Doch das sie daraus den Schluss ziehen, das die vom Fragesteller aufgezeigte Gefahr nur deshalb nicht existieren könne, halte ich für fragwürdig.

Wie stehen sie nun zu der Frage, nachdem ihnen die Quelle der Forderung benannt wurde?

...

...

Ihre erste Frage ist rhetorischer Natur. Die Feststellung bleibt richtig, dass in manchen Fällen Waffen in Privathaushalten nicht ordnungsgemäß aufbewahrt werden.

Außerdem bin ich der Auffassung, dass man Fragen am besten direkt an diejenigen richtet, auf deren Äußerung man sich bezieht. Deshalb werde ich auf Ihre letzte Frage nicht eingehen.

...

Ich bin verblüfft.

Sie weiß das es Verstöße gegen die Aufbewahrungsvorschriften gibt, kennt aber keine Zahlen. Geht auch nicht darauf ein und erklärt warum das so ist. Nein, man lässt meine Frage zu einer rhetorischen mutieren und zieht sich so geschickt aus der Affaire.

Eine Frage wird ausweichend und mit falscher Schlussfolgerung beantwortet:

... ich weiß nicht, auf welche Quelle Sie sich beziehen - mir ist keine derartige Forderung bekannt, wie Sie sie in Punkt 1 benennen. Die von Ihnen gezogenen Schlussfolgerungen ("Denunziantentum") sind also nicht zu befürchten ...

Inzwischen kennt sie die Quelle und beantwortet die sich darauf beziehende präzisere frage nicht mehr, denn sie ist ja "nicht zuständig".

:gaga:

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Natürlich gibt es nie nie Denunzianten in Deutschland.

Ist es nicht heute schon so, daß sofort das SEK kommt, wenn ein Nachbar, nur um sich zu rächen ( weil vielleicht sein Auto kleiner ist ), anruft und sagt: Der Nachbar zielt immer auf mein Fenster ?

Heute gerade beim Schießen erfahren. Ein Kollege hat Besuch bekommen, Anlass: Sein ...Jägermeister hat ihn wohl.......

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Ich habe fünf Jahre lang Waffendelikte bearbeitet.

1. Fast immer wurden die "Waffenbesitzer" von "guten Bekannten" verpfiffen.

2. Sobald der Hinweis eingegangen ist, gab es immer einen Durchsuchungsbeschluß vom Amtsgericht, auch bei anonymen

Hinweisen, die stets etwas untermauert werden müssen.

3. SEK ?

Blödsinn. Vielleicht bei Polizeibehörden, die keine richtigen Einsätze für das SEK haben.

Ich habe im Zusammenhang mit Waffendelikten nur dreimal das SEK angefordert (2 x Täter aus dem Rotlichtmilieu mit

vorangegangenem versuchten Tötungsdelikt mittels Schußwaffe, 1 x Neo-Nazi-Szene).

Um Hein Blöd seine alte nicht angemeldete KK-Büchse abzunehmen brauche ich kein SEK.

4. Man findet immer etwas zu mitnehmen ...

5. Bringt das "Spaß" ?

Solange man "richtigen Kriminellen" ihre illegalen Waffen abnehmen kann: Ja.

Aber das kommt seltener vor ...

Meistens waren es irgendwelche nicht angemeldeten "Altlasten" beim normalen Bürger.

Unsere Staatsanwaltschaft hatte früher noch genügend Sachverstand, um so manches dieser Delikte mit "normalen

Bürgern" als Beschuldigte mit einem "blauen Auge" für die "Täter" zu beenden - Waffenbesitzkarten brauchten diese

aber die nächste Zeit nicht mehr beantragen, das ist klar.

Ich weiß nicht, ob das in der heutigen "aufgeregten" Zeit immer noch so laufen würde ...

Ich mache inzwischen etwas anderes, also interessiert mich dieser Themenbereich nur noch privat.

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Ich habe fünf Jahre lang Waffendelikte bearbeitet.

1. Fast immer wurden die "Waffenbesitzer" von "guten Bekannten" verpfiffen.

2. Sobald der Hinweis eingegangen ist, gab es immer einen Durchsuchungsbeschluß vom Amtsgericht, auch bei anonymen

Hinweisen, die stets etwas untermauert werden müssen.

3. SEK ?

Blödsinn. Vielleicht bei Polizeibehörden, die keine richtigen Einsätze für das SEK haben.

Ich habe im Zusammenhang mit Waffendelikten nur dreimal das SEK angefordert (2 x Täter aus dem Rotlichtmilieu mit

vorangegangenem versuchten Tötungsdelikt mittels Schußwaffe, 1 x Neo-Nazi-Szene).

Um Hein Blöd seine alte nicht angemeldete KK-Büchse abzunehmen brauche ich kein SEK.

4. Man findet immer etwas zu mitnehmen ...

5. Bringt das "Spaß" ?

Solange man "richtigen Kriminellen" ihre illegalen Waffen abnehmen kann: Ja.

Aber das kommt seltener vor ...

Meistens waren es irgendwelche nicht angemeldeten "Altlasten" beim normalen Bürger.

Unsere Staatsanwaltschaft hatte früher noch genügend Sachverstand, um so manches dieser Delikte mit "normalen

Bürgern" als Beschuldigte mit einem "blauen Auge" für die "Täter" zu beenden - Waffenbesitzkarten brauchten diese

aber die nächste Zeit nicht mehr beantragen, das ist klar.

Ich weiß nicht, ob das in der heutigen "aufgeregten" Zeit immer noch so laufen würde ...

Ich mache inzwischen etwas anderes, also interessiert mich dieser Themenbereich nur noch privat.

Ups ...

Das passiert, wenn man seinen Abzugsfinger auch für die Mausbedienung benutzt.

Doppelposting.

Wie beim Schießen ...

Bumm - Bumm :ninja:

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