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IGNORED

Entwicklung bei Bedürfnisprüfung Sportwaffen


Gast

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Der Gedanke mit den Erben kam mir auch schon. Siehst Du da einen Ansatz für eine Verfassungsklage?

Ja, weil die Gleichbehandlung des Erben und des Eigentümers in Bezug auf das Eigentum als Grundrecht hier durchaus fragwürdig wäre.

Sprich: Der Erbe erwirbt, weil Eigentum geschützt ist, bedürfnisfrei und muss dieses grundsätzlich nicht zum Behaltendürfen nachweisen, sprich Sportschütze oder Jäger werden.

Wenn nun der Eigentümer Waffen, die er legal auf der Grundlage eines bestehenden Bedürfnisses erworben hat, ev. abgeben soll, weil das Bedürfnis erloschen ist ... kann ja irgendwie nicht sein, oder ... ?

Gruß,

Coltfan

Geschrieben
Wenn nun der Eigentümer Waffen, die er legal auf der Grundlage eines bestehenden Bedürfnisses erworben hat, ev. abgeben soll, weil das Bedürfnis erloschen ist ... kann ja irgendwie nicht sein, oder ... ?

Gruß,

Coltfan

Darf nicht sein.

Lebe doch nicht im real existierenden Sozialismus. Der wäre doch noch eher gescheitert, wenn wir Steuerzahler über unsere Politker den nicht solange mit Krediten aus Steuergeldern am Leben erhalten hätten. Die Schulden dürfen die Steuerzahler auch bezahlen.

Rest edit, weil nicht zitierfähig.

Blutdruckpille einwerfen.

MfG

AE

Geschrieben

Dieser Thread krankt massiv daran, dass fortwährend - und trotz entsprechender Hinweise darauf - zwei Dinge

durcheinander geworfen werden:

1. Nachweis der schießsportlichen Betätigung (Schießaktivitäten jeder Art) für den Erhalt der vorhandenen Bedürfnisse und damit des vorhandenen Waffenbesitzes

2. Nachweis der schießsportlichen Betätigung (durch Wettkämpfe oberhalb der Vereinsebene) für die Bestätigung zusätzlicher Bedürfnisse und den Waffenerwerb über das "Grundkontingent" (§ 14 Abs. 2/3 WaffG) hinaus .

Es sollte Einigkeit bestehen, über was hier diskutiert wird bzw. Beiträge geliefert werden. Vorher lohnt diese Diskussion absolut nicht.

UND nicht vergessen: NOCH ist das oben Diskutierte nur ein Gesetzesentwurf...

Gruß,

karlyman

Geschrieben
1. Nachweis der schießsportlichen Betätigung (Schießaktivitäten jeder Art) für den Erhalt der vorhandenen Bedürfnisse und damit des vorhandenen Waffenbesitzes

Leute, euch will doch keiner die Waffen wegnehmen! Seit doch nicht so paranoid.

Ihr werdet lediglich Pflichtkunde von Armatix und Pflichtbesitzer einer nach der Erbwaffen-Regelung gesicherten Waffe. Wenn ihr die Waffe nicht mehr braucht (kein Bedürfnis mehr habt), wird sie einfach "gesichert". Wenn ihr dann erneut ein Bedürfnis nachweisen könnt, macht die Behörde die Sicherung wieder raus. Alternativ unbrauchbar machen aller wesentlichen Teile oder verkauf ...

... der "Kompromissvorschlag" ist in der Salamitaktik der nächste logische Schritt ...

:gaga:

PS. Nur weil jemand paranoid ist, bedeutet das nicht, dass er nicht verfolgt wird!

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