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IGNORED

Verkauf von Privat zu Privat


Hob

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Geschrieben

Da ich nun zum ersten mal eine meiner Waffen in eGun zum Verkauf eingestellt habe, wollte ich mich mal nach dem waffenrechtlichen Procedere erkundigen. Wie ist der genaue Ablauf bei einem Verkauf von Privat zu Privat? Der Verkäufer schickt mir seine WBK oder zeigt sie mir, wenn er sie persönlich abholen kommt, ich notiere mir seine Daten, die WBK-Nr. und die ausstellende Behörde. Damit gehe ich zu meiner Behörde, diese trägt die Waffe aus meiner WBK aus und informiert die Behörde des Erwerbers. Stimmt das soweit? Was wäre sonst noch zu beachten? Gibt es vielleicht so eine Art vorgefertigtes Verkaufs/Überlassungsformular für eine Waffe?

Geschrieben
Stimmt das soweit?

Ja. :)

Ganz perfekt wäre, die WBK des Käufers zu kopieren. Wenn Du keinen Kopierer im Haus hast, bittest Du am besten den Käufer, eine Kopie mitzubringen/ mitzuschicken.

Was wäre sonst noch zu beachten? Gibt es vielleicht so eine Art vorgefertigtes Verkaufs/Überlassungsformular für eine Waffe?

Das nicht, aber ein ganz normales Kaufverträglein tut es auch: X verkauft an Y folgende Schusswaffe: (Marke, Modell, Kaliber, Seriennummer, Kilometerstand). Der Kaufpreis beträgt (...) Euro. Gewährleistung wird ausgeschlossen. Die Waffe ist eingetragen auf der WBK des Verkäufers Nr. (...) ausgestellt von (Behörde). Der Käufer legt WBK Nr. (...) ausgestellt von (Behörde) vor. Ort, Datum, Unterschriften.

Geschrieben
Ja. :)

Ganz perfekt wäre, die WBK des Käufers zu kopieren. Wenn Du keinen Kopierer im Haus hast, bittest Du am besten den Käufer, eine Kopie mitzubringen/ mitzuschicken.

Das nicht, aber ein ganz normales Kaufverträglein tut es auch: X verkauft an Y folgende Schusswaffe: (Marke, Modell, Kaliber, Seriennummer Kilometerstand). Der Kaufpreis beträgt (...) Euro. Gewährleistung wird ausgeschlossen. Die Waffe ist eingetragen auf der WBK des Verkäufers Nr. (...) ausgestellt von (Behörde). Der Käufer legt WBK Nr. (...) ausgestellt von (Behörde) vor. Ort, Datum, Unterschriften.

:icon14:

Geschrieben

gut ist immer auch die genaue anschrift, name und tel. nr. des sb geben zu lassen und gegebenenfalls da anrufen ob die ebw überhaupt noch besteht und du dem käufer die waffe überhaupt überlassen darfst!

Geschrieben
gut ist immer auch die genaue anschrift, name und tel. nr. des sb geben zu lassen und gegebenenfalls da anrufen ob die ebw überhaupt noch besteht und du dem käufer die waffe überhaupt überlassen darfst!

ups...jo, stimmt...hatte ich auch so gemacht...lange her....

:eclipsee_gold_cup:

Geschrieben
Da ich nun zum ersten mal eine meiner Waffen in eGun zum Verkauf eingestellt habe, wollte ich mich mal nach dem waffenrechtlichen Procedere erkundigen. Wie ist der genaue Ablauf bei einem Verkauf von Privat zu Privat? Der Verkäufer schickt mir seine WBK oder zeigt sie mir, wenn er sie persönlich abholen kommt, ich notiere mir seine Daten, die WBK-Nr. und die ausstellende Behörde. Damit gehe ich zu meiner Behörde, diese trägt die Waffe aus meiner WBK aus und informiert die Behörde des Erwerbers. Stimmt das soweit? Was wäre sonst noch zu beachten? Gibt es vielleicht so eine Art vorgefertigtes Verkaufs/Überlassungsformular für eine Waffe?

Hier findest Du vorgefertigte Formulare

http://www.pirsch.de/46294.html

http://redaktion.dlv.de/redaktion/grafiken...g-ab-1-4-03.PDF

Noch ein Tip: Personalausweis zeigen lassen und genau ansehen, wenn die Möglichkeit besteht, diesen zu kopieren, dann auch eine Kopie machen (z.B. Fax-Gerät)

Geschrieben

Originale WBK verschicken - außer an einen bekannten Händler vielleicht - sollte man eigentlich nicht machen.

Eher schon eine Kopie, wenn´s unbedingt sein muß beglaubigt. Beglaubigen ist aber eigentlich nicht nötig.

Der Verkäufer kann sich - was IMHO am besten ist - bei der für den Käufer zuständigen Behörde telefonisch erkundigen. (Telefonnummer selber raussuchen, nicht bei einer vom Käufer angegebenen blind anrufen.)

Selbst wenn eine WBK da ist, könnte es immer noch Probleme geben von denen der zuständige SB weiss und man selber nicht.

  • 5 Wochen später...

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