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IGNORED

Polizei mit Minderwertigkeitskomplexen ?


Tala22Pistole

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Das Thema "Waffenrecht" lenkt ja auch von dem "Wattestäbchenproblem" der deutschen (insbesondere baden-württembergischen) Polizei ab, nicht wahr ?!

Oder von Straftaten, die Kriminalbeamte mit Dienstwaffen begehen... man stelle sich vor, jemand nimmt das als Anlass für einen Generalverdacht und eine Gesetzesverschärfung.

Geschrieben

... DAS ist selbstverständlich immer nur ein bedauerlicher EINZELFALL ! :o

Wenn ein Sportschütze, Jäger oder sonstiger Legalwaffenbesitzer ohne Behördezugehörigkeit seine Waffe mißbraucht - ja erst dann kommt der deutsche Rechtsstaat ins schwanken.

DANN muß man etwas für die Innere Sicherheit tun und dann ist das Gewaltmonopol des Staates in Gefahr ...

Ich kann diesen ganzen verlogenen Blödsinn bald nicht mehr hören !

Geschrieben
Inzwischen hat ja auch der BDK (Bund deutscher Kriminalbeamter) mal wieder Angst in Vergessenheit zu geraten und spricht sich für Waffenrechtsverschärfungen aus.

Das Thema "Waffenrecht" lenkt ja auch von dem "Wattestäbchenproblem" der deutschen (insbesondere baden-württembergischen) Polizei ab, nicht wahr ?!

zum glück habe ich mich vor vielen jahren dazu entschieden, nicht dieser gewerkschaft beizutreten. spätestens jetzt hätte ich einen austrittsgrund. :gaga:

edit: smilie

Geschrieben

:peinlich:

Wenn man in der TZ die Komentare ließt, bemerkt man, wie dumm die Leute sind und generell alles glauben, was zeitungen schreiben.

Vor allem solche Aufreißerberichte. :traurig_16::traurig_16::traurig_16::traurig_16:

Geschrieben

An alle Polizeibeamten, die hier so gut schreiben können:

Schreibt dies bitte Euren Verbandsvertretern im BDK und der GdP.

An alle pensionierten Polizeibeamten:

Tretet in die Öffentlichkeit, z. Bsp. per Leserbrief und unterschreibt dann auch mit "Polizeibeamter im Ruhestand". Ihr bekommt ja keinen Rüffel mehr von oben, wenn Ihr Euch äußert.

Geschrieben

:traurig_16:

Vielleicht hat der Eine oder Andere schon bemerkt, daß die Gewerkschaften in unserem Land auch politisch tätig sind?

Und das auch noch dunkelrot!

Daher dieses Geplärr einzelner "Gewerkschaftsvorsitzender" , was nicht die Meinung ihrer Mitglieder ist. :peinlich:

Geschrieben

Das ist alles zum verzweifeln! Wo leben wir hier eigentlich?

Zum Thema Kampfsport:

In der DDR war zum Beispiel Karate verboten! So abwegig ist das alles nicht.

Geschrieben
...eher für eine grössere Trauerfeier:

http://www.tz-online.de/aktuelles/bayern/t...ist-292910.html

Tragisch.

abs4

er hat gewusst, was er tat ... natürlich tragisch

aber Geschmack hat er gehabt ...

 

Zum Thema Kampfsport:

In der DDR war zum Beispiel Karate verboten! So abwegig ist das alles nicht.

 

das wäre mir ganz neu, aber ich lebe/wohne ja auch erst seit 1952 in der ehemaligen DDR ...

 

Geschrieben
Das ist alles zum verzweifeln! Wo leben wir hier eigentlich?

Zum Thema Kampfsport:

In der DDR war zum Beispiel Karate verboten! So abwegig ist das alles nicht.

Auch in Rumänien zu Zeiten von Nicolae Ceaucescus. Ich weiß, wovon ich rede. Training fand heimlich statt und Trainer wurden heimlich ins Land gebracht.

Geschrieben
Auch in Rumänien zu Zeiten von Nicolae Ceaucescus. Ich weiß, wovon ich rede. Training fand heimlich statt und Trainer wurden heimlich ins Land gebracht.

lass mich raten, du warst einer von den heimlichen, ins Land gebrachten ... :rotfl2:

Geschrieben
...

Tretet in die Öffentlichkeit, z. Bsp. per Leserbrief und unterschreibt dann auch mit "Polizeibeamter im Ruhestand". Ihr bekommt ja keinen Rüffel mehr von oben, wenn Ihr Euch äußert.

Mache ich immer dann wenn es angezeigt erscheint. In der richtigen Form.

Landesbeamtengesetz Berlin

§ 70 - Folge der Entlassung

...

(2) Die oberste Dienstbehörde kann die Erlaubnis erteilen, die Amtsbezeichnung

mit dem Zusatz „außer Dienst (a. D.)“ sowie die im Zusammenhang mit

dem Amt verliehenen Titel zu führen. Die Erlaubnis kann zurückgenommen

werden, wenn der frühere Beamte sich ihrer als nicht würdig erweist.

§ 103 - Pflichten der Polizeivollzugsbeamten

Die Polizeivollzugsbeamten haben neben den allgemeinen Beamtenpflichten

die sich aus dem Wesen des Polizeivollzugsdienstes und ihrer dienstlichen Stellung

ergebenden besonderen Pflichten. Sie haben das Ansehen der Polizei und

Disziplin zu wahren und sich rückhaltlos für die öffentliche Sicherheit und Ordnung

und für den Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im

Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung von Berlin einzusetzen.

§ 40 - Dienstvergehen

(1) Der Beamte begeht ein Dienstvergehen, wenn er schuldhaft die ihm

obliegenden Pflichten verletzt. Ein Verhalten des Beamten außerhalb des

Dienstes ist ein Dienstvergehen, wenn es nach den Umständen des Einzelfalles

in besonderem Maße geeignet ist, Achtung und Vertrauen in einer für sein Amt

oder das Ansehen des Beamtentums bedeutsamen Weise zu beeinträchtigen.

(2) Bei einem Ruhestandsbeamten oder früheren Beamten mit Versorgungsbezügen

gilt es als Dienstvergehen, wenn er

1. sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des

Grundgesetzes und der Verfassung von Berlin betätigt oder

2. an Bestrebungen teilnimmt, die darauf abzielen, den Bestand oder die

Sicherheit der Bundesrepublik oder des Landes Berlin zu beeinträchtigen,

oder

3. gegen § 26 (Amtsverschwiegenheit), gegen § 33 a (Ruhestandsbeamte,

Anzeigepflicht und Verbot einer Nebentätigkeit) oder gegen § 34

(Annahme von Belohnungen und Geschenken) verstößt oder

4. seinen Verpflichtungen nach § 80 Abs. 3 oder entgegen § 74 oder

§ 80 Abs. 1 einer erneuten Berufung in das Beamtenverhältnis schuldhaft

nicht nachkommt.

(3) Das Nähere über die Verfolgung von Dienstvergehen regelt das Disziplinargesetz.

Man muss schon darauf achten was man äußert.

Geschrieben

Naja, aber die Tatsachen / Meinungen / Aufforderungen die ein Beamter (auch im Ruhestand) NICHT äußern darf, die sind ja nun wirklich der Hammer ...

Daß man auch im Ruhestand keine Dienstgeheimnisse ausplaudern darf, versteht sich ja von selbst und Äußerungen, die sich gegen die Freiheitlich Demokratische Grundordnung richten oder gegen den Bestand und die Sicherheit der BRD oder eines Bundeslandes richten, die soll man erstmal hinbekommen ...

Da würde jeder sofort merken, daß die Äußerungen deutlich "außerhalb des Normalen" liegen und nicht akzeptabel sind.

Ansonsten darf man sich selbstverständlich in die politische Meinungsbildung einmischen - schließlich ist auch der Beamte ein Staatsbürger wie jeder andere.

Geschrieben
...und Äußerungen, die sich gegen die Freiheitlich Demokratische Grundordnung richten oder gegen den Bestand und die Sicherheit der BRD oder eines Bundeslandes richten, die soll man erstmal hinbekommen ...

Das schafft bei näherer Betrachtung derzeit fast jeder unserer Politker....

abs4

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