Bloodhound Posted April 21, 2009 Posted April 21, 2009 aalso.längere geschichte: Ich hatte eine defekte waffe zum händler zurückgeschickt (name ist erstmal egal). dieser hat sie überprüft und festgestellt, sie wäre nicht zu reparieren und ich würde eine neue bekommen. das war mitte februar. mir wurde gesagt er bräuchte die wbk im original zwecks aus und eintragung etc. die neue waffe käme ende märz. könnte noch ein wenig dauern, austragung und bescheinigungen etc. macht er sobald er die neue waffe hat. okay. wbk hingeschickt, dann funkstille. ich habs ewig versucht ihn zu erreichen, das war nicht möglich. das problem ist, er ist ca. 600 km von mir weg, einfach mal hinfahren war nicht möglich. dann hab ich ein wenig recherchiert und seine verwandtschaft am tel. gehabt, die mir sagte, er wäre bis anfang april (!) im ausland unterwegs. gut, ihn dann anfang april auch endlich mal erreicht. und die wbk zurückverlangt. die waffe dauere leider noch einige tage. okay, die wbk kam zurück (die, in der die alte waffe drinstand, ich habe ihm eine neue, blanko hingeschickt.) am 16.4. trudelte die wbk dann mit poststempel 14.4. ein. ich seh rein und was steht drin? überlassen an den händler: 18.FEBRUAR!!!! na ganz grosse klasse... wieder versucht, den händler zu erreichen... fehlanzeige. auch verwandschaft, keiner geht ran... ich bin dann gleich zur behörde hingestratzt und hab denen die ganze geschichte erzählt. ende von dem lied: es wird nen owi-verfahren eingeleitet gegen mich, weil ich die 2-wochen frist nicht eingehalten hätte... ich hätte mich ja bei der behörde melden können dass es länger dauert. tollerweise hatte ich ja keinen schimmer dass er die waffe mit dem datum austrägt, zumal die karte erst nen tag später losgeschickt wurde (19.2.)... ich hab der behörde ne schriftliche stellungnahme zu der sache dagelassen sowie den umschlag mit dem poststempel (leider war der ohne absender und ohne anschreiben) ich kann den händler schon wieder nicht erreichen und hinfahren klappt auch nicht wegen personalmangel. frage: was soll ich tun bezw. was hab ich nun zu erwarten?
YiZhiYang Posted April 21, 2009 Posted April 21, 2009 Gleich mal beim FWR Mitglied werden und eine Rechtsschutzversicherung abschließen. Problem ist, dass wiederholte Ordnungswidrigkeiten zum Entzug der waffenrechtlichen Erlaubnis führen können. Nimm eine anwaltliche Erstberatung in Anspruch. Die kostet - glaube ich - um die 100 EUR. Nimm aber einen Fachanwalt für Waffenrecht und frag explizit nach der anwaltlichen Erstberatung. Davor alle Fakten zusammentragen. Gruß YiZhiYang
Dammit Olli Posted April 21, 2009 Posted April 21, 2009 Gleich mal beim FWR Mitglied werden und eine Rechtsschutzversicherung abschließen. Das hätte er vorher tun sollen! Jetzt nützt das auch nichts mehr. Viele Grüße Olli
SeinePestilenz Posted April 21, 2009 Posted April 21, 2009 Gleich mal beim FWR Mitglied werden... Sensationelle Idee Mal ganz abgesehen von dem bereits angesprochenen Fakt, dass Versicherungen abgeschlossen sein sollten, bevor Schadensfälle eintreten, würde ich zum VDW raten.
Guest We are Borg Posted April 22, 2009 Posted April 22, 2009 1.) Suche Dir SOFORT einen kompetenten Fachanwalt für Waffenrecht! Der WIRD die Sache wieder hinbiegen, wenn der Sachverhalt so ist, wie Du ihn geschildert hast. 2.) Wer in den heutigen Zeiten als Legalwaffenbesitzer immer noch keine Rechtsschutzversicherung hat, dem ist nicht mehr zu helfen! 3.) Nur bei SERIÖSEN Händlern kaufen. Auch wenn's den einen oder anderen Teuro mehr kostet! Geiz kann zuweilen sehr ungeil sein.
Guest Posted April 22, 2009 Posted April 22, 2009 überlassen an den händler: 18.FEBRUAR!!!! Wobei ich nicht verstehe seit wann der Händler die Waffen "austrägt".....................................
Kirrmeister Posted April 22, 2009 Posted April 22, 2009 Wobei ich nicht verstehe seit wann der Händler die Waffen "austrägt"..................................... Verstehe ich auch nicht! Wenn überhaupt trägt der Händler nur ein. Im Falle des Überlassens erfolgt der Austrag durch die Behörde nach erfolgter anzeige des Überlassens. Da steht ja beim Händler eine Urkundenfälschung im Raum. Gruss Kirrmeister
SeinePestilenz Posted April 22, 2009 Posted April 22, 2009 ... Wer in den heutigen Zeiten als Legalwaffenbesitzer immer noch keine Rechtsschutzversicherung hat, dem ist nicht mehr zu helfen!... Jetzt hätte ich fast geschrieben, dass mir ja dann nicht mehr zu helfen sei - bis ich mich daran erinnerte, dass ich ja tatsächlich auch (eben über die VDW-Mitgliedschaft) so etwas vorweisen kann. Nichts desto trotz habe ich bisher noch nie eine RV in Anspruch genommen und meine diesbezüglichen Kosten stets selbst getragen. Dies werde ich auch in Zukunft so halten. Das Problem ist in der Regel auch nicht die RV oder die Kosten des Kokolores, dem man sich gerade ausgesetzt sieht. Die größte Schwierigkeit besteht darin, eine kompetente anwaltliche Vertretung auszuspechteln. Einem ähnlichen Problem sieht man sich aber auch auf der Suche nach fähigen (Fach-)Ärzten ausgesetzt... oder eben beim Auffinden von seriösen Händlern...
Duncan Posted April 22, 2009 Posted April 22, 2009 SUPPORT YOUR LOCAL GUN DEALER damit bin ich sehr vorsichtig geworden - es könnte mich zu sehr verleiten ihm direkt an die Kehle zu springen. ;-) S.P:'s seriöser Händler ist die bessere Wahl, egal wo der sich niedergelassen hat.
carcano Posted April 26, 2009 Posted April 26, 2009 RSV gilt nicht rückwirkend. Stimmt. Deshalb auch der Tip mit der Erstberatung. Die ist jedenfalls umfasst. Carcano
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