John Kahn Posted April 20, 2009 Posted April 20, 2009 Mit Verlaub und sorry aber wer schreibt so einen Dummfug? Zitat: Sie würde in jeder Damenhandtascher verloren gehen und gefährlich, nun ja, sieht das Pistölchen vom Typ „Röhm 6mm Platz” mit dem Stummellauf auch nicht gerade aus. Trotzdem: Ihr Vorbesitzer hätten sich einen 200 Kilo schweren Waffenschrank anschaffen müssen, um sie weiterhin legal behalten zu dürfen. So verlangt es das aktuelle Waffengesetz. „Das wollte er wohl nicht”, sagt Christian Wengenroth von der Polizei Düsseldorf. Nun liegt die Schreckschusspistole in einer von zwei Dutzend Pappkisten in der Waffenkammer im Präsidium, die Wengenroth verwaltet. Zur baldigen Vernichtung. Quelle: Das Portal d. WAZ-Mediengruppe
Schwarzwildjäger Posted April 20, 2009 Posted April 20, 2009 So Dummfug ist das gar nicht! Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, die der zugelassenen Bauart nach § 8 des Beschussgesetzes entsprechen und das Zulassungszeichen nach Anlage 1 Abbildung 2 zur Ersten Verordnung zum Waffengesetz vom 24. Mai 1976 (BGBl. I S. 1285) in der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes geltenden Fassung oder ein durch Rechtsverordnung nach § 25 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c bestimmtes Zeichen tragen. Wenn sie das Zeichen nicht tragen, sind sie "scharfen" Waffen gleichgestellt.
Mr. Beretta Mod. 89 Posted April 20, 2009 Posted April 20, 2009 naja, ein 200kg-Schrank ist da wohl etwas übertrieben, aber im roßen und ganzen hat m1collector mit seiner ausführlichen Aussage recht, wenn die Pistole kein PTB-Zeichen hat, ist die aktuelle Gesetzeslage etwas anders als bei einer SSP mit diesem Zeichen... In dem obigen Fall, sollte es aber ausreichend sein, einen normalen kleinen B-Schrank anzuschaffen - der sollte, wenn er nur die eine hat, genügen... Gruß Ber
Guest Posted April 20, 2009 Posted April 20, 2009 passt doch.............lasst stecken. Kann ja doch auch durch uninformierte mal ein etwas anderes Licht auf die Sache geworfen werden. Wenn es schon zu sonst nix taugt, dann dazu, den einen oder anderen mal zum Nachdenken zu bringen.
John Kahn Posted April 20, 2009 Author Posted April 20, 2009 naja, ein 200kg-Schrank ist da wohl etwas übertrieben, aber im roßen und ganzen hat m1collector mit seiner ausführlichen Aussage recht, wenn die Pistole kein PTB-Zeichen hat, ist die aktuelle Gesetzeslage etwas anders als bei einer SSP mit diesem Zeichen... In dem obigen Fall, sollte es aber ausreichend sein, einen normalen kleinen B-Schrank anzuschaffen - der sollte, wenn er nur die eine hat, genügen...Gruß Ber So Dummfug ist das gar nicht!Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, die der zugelassenen Bauart nach § 8 des Beschussgesetzes entsprechen und das Zulassungszeichen nach Anlage 1 Abbildung 2 zur Ersten Verordnung zum Waffengesetz vom 24. Mai 1976 (BGBl. I S. 1285) in der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes geltenden Fassung oder ein durch Rechtsverordnung nach § 25 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c bestimmtes Zeichen tragen. Wenn sie das Zeichen nicht tragen, sind sie "scharfen" Waffen gleichgestellt. Na ich halte einen "200KG Schrank" auch für reichlich übertrieben selbst wenn kein PTB-Zeichen vorhanden ist, desweiteren ist ja nicht angegeben ob die Waffe ein Zeichen hat oder nicht, wenn ich mir den ganzen Text durchlese überkommt mich eher die schlimme Ahnung das hier vielleicht sogar eine Waffe mit PTB Zeichen aus Unwissenheit des Besitzers abgeben wurde. Es gibt aufgrund des Falls Winnenden und einer reisserischen Berichterstattung,genug Ehefrauen (vielleicht auch Männer) u.andere Familienangehörige die aufeinmal meinen sie müssten Angst vor den Waffen (oder Waffenähnl.Gegenständen) haben die sich schon seit Jahren im Haus befinden... Ich glaube kaum das der Polizeibeamte der eine Schreckschusswaffe entgegennimmt den Besitzer aufklärt und sagt wenn die Waffe ein PTB Zeichen hat und mit ihr keine Straftat verübt wurde können sie diese behalten. Ich glaube man ist heute über jede abgegebene Deko-Zinkspritzgusspistole froh. Sowie über jedes verrostete Messer. Warum? Weil man diese Dinge wieder auf Tischen ausbreiten kann (je mehr desto besser) und der Presse damit zeigen kann wieviele "illegale" waffen sich doch im Volk befinden. Kein Pressefotograf (schon wegen mangelnder eigener Kentnisse) wird Fragen stellen was es wirklich für Waffen sind, und was es mit diesen auf sich hat. Ich habe schon Tische im Fernsehen gesehen da lag alles mögliche drauf (selbst Korkenzieher, kein Witz) was doch alles schon beschlagnahmt worden sei.
chute Posted April 20, 2009 Posted April 20, 2009 Man könnte das Gefühl haben, dass solche komischen Aussagen bewusst gestreut werden, um die Leute noch mehr zu verunsichern, seit nach der Einführung des KWS eh schon viele glauben, Schreckschusswaffen seien verboten. Der Markt ist bereits massiv eingebrochen.
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