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IGNORED

"Asyl" in Europa?


Gast

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Hallo Kollegen,

bisher haben wir eine Sache noch nicht bedacht. Wenn es eine nationale Waffenrechtsverschärfung gibt, könnte uns da nicht die EU retten? Bisher war es doch so, dass EU-Recht das deutsche Recht "schlägt". Jetzt gibt es ja noch kein einheitliches EU-Waffenrecht. Es gibt aber in den meisten EU-Staaten ein liberaleres Waffenrecht als in Deutschland. Hier könnte man doch bei entsprechenden Verschärfungen in Deutschland vor dem EU-Gerichtshof klagen, oder?

Mir fällt das spontan das sogenannte "Bosman-Urteil" ein. Ich zitiere aus Wikipedia:

Als Bosman-Entscheidung (meist auch als Bosman-Urteil bezeichnet) wurde eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) aus dem Jahr 1995 bekannt, welche zum einen besagt, dass Profi-Fußballspieler in der Europäischen Union nach Ende des Vertrages ablösefrei zu einem anderen Verein wechseln dürfen, und zum anderen die im europäischen Sport bestehenden Restriktionen für Ausländer zu Fall brachte. Auslöser für die der Entscheidung zugrundeliegende Schadensersatzklage war eine nach Ansicht des belgischen Profi-Fußballers Jean-Marc Bosman zu hoch angesetzte Ablösesumme seines Arbeitgebers RFC Lüttich, durch die sich Bosman in seiner Arbeitnehmerfreizügigkeit eingeschränkt sah. Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Bosman-Entscheidung

Erstaunlich war doch damals, dass durch EU-Recht das bislang national geltende Recht absolut ausgehebelt und über den Haufen geworfen würde. Das war damals mehr als spektakulär. Hier ist natürlich wieder teurer Rechtsbeistand gefordert, den wiederum nur die Verbände bezahlen können. Vielleicht stehen die Chancen nicht schlecht?

Ich werde mir mal vorsorglich einen Europäischen Feuerwaffenpass für meine Waffen besorgen... Eventuell kann man da eine Art Bestandsschutz erwirken. Selbst wenn man durch lange Rechtsstreits eine evtl. drohende Abgabe der Waffen für einige Jahre verhindern könnte wäre schon viel gewonnen.

Widerstand braucht Fantasie! :eclipsee_gold_cup:

Schlagt sie mit ihren eigenen Mitteln!

Hinnerk

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Naja, die EU teilt die Waffen ja in Kategorien ein aufgrund deren Gefährlichkeit. Denkbar wäre also eine Klage eines Hersteller, dessen Waffen National als "noch" gefährlicher eingestuft werden da dies für Ihn Geschäftsschädigend ist. Die Regierung müsste also evtl. den Nachweis führen wieso z. B. Pumpen unter 95cm hier verboten wurden oder wieso gewisse Kaliber verboten wurden. Und dieser Nachweis wird sicherlich schwer fallen könnte ich mir vorstellen.

Nur so meine Gedanken als Nichtjurist...... :huh:

P.S. da fällt mir ein: Wäre es mit den Anscheinswaffen nicht dasselbe? Würde z. B. ein Österreichischer Händler vor der EU klagen weil er seinen AUG-Klon nicht an Deutsche Sportschützen verkaufen ..... und dann müsste D wohl begründen warum man den freien Markt behindert aufgrund der Tatsache das am Gewehrchen ein Vordergriff montiert ist der es subjektiv "böser" Aussehen läßt.

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Die EU-Waffenrichtlinie ist kein EU-Gesetz, sondern eine Richtlinie, die in nationales Recht überführt werden muß... und ist eine Minimalforderung. Es ist ausdrücklich erlaubt, die Regelungen weitaus schärfer umzusetzen als die EU es fordert.

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Ich fürchte, Hinnerk, Du hast da so Einiges falsch verstanden ...

Der EFWP dient nur der Mitnahmeerleichterung, für Deine affen eröffnet er keinerlei "nationalen Bestandsschutz". Das Geld würde ich mir lieber sparen.

Sachkunde gemacht ?

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  • 1 Monat später...

Waffenrecht ist Angelegenheit der Mitgliedsstaaten, es gibt nur die Waffenrichtlinie die eben eine grobe Orientierung angibt, letztenendes ist es aber Sache der Mitgliedsstaaten wie sie das gestalten ohne das die EU ihnen da dreinreden kann (solange keine übergeordneten Rechte verletzt werden).

Der Fall mit dem Fußballer ist was ganz anderes, da geht es um die Arbeitnehmerfreizügigkeit, die als Angelegenheit des Binnenmarktes in die originäre Zuständigkeit der EU fällt wo diese (bzw. der EuGH) das letzte sagen hat und die Mitgliedsstaaten sich daran anpassen müssen.

Das sind Äpfel und Birnen, so funktioniert das leider nicht.

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Die EU-Waffenrichtlinie ist kein EU-Gesetz, sondern eine Richtlinie, die in nationales Recht überführt werden muß... und ist eine Minimalforderung. Es ist ausdrücklich erlaubt, die Regelungen weitaus schärfer umzusetzen als die EU es fordert.

Leider ist es genauso wie es Fyodor sagt. Und die EU-Staaten können schärfer Regelungen haben.

Hier ist noch ein Link mit der EU-Waffenrichtlinie auf Deutsch zum nachlesen:

http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc...+DOC+XML+V0//DE

Aber in dem anderen link den ich beifüge , könnt ihr nachlesen auf Englisch wie die Schützen aus Irland denen die Selbstlader in den 70er abgenommen wurden durch klage am EU-Gerichtshof doch Ihre Waffen nach 30Jahren wieder zurückbekommen haben .

http://www.hkpro.com/forum/showthread.php?t=68737

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Hinnerks Gedankengang ist grundsätzlich nicht so falsch. Mir ging das auch schon durch den Kopf.

Es gibt nämlich Bereiche, wo durchaus das - im Vergleich zum deutschen Recht - liberalere EU-Recht für eine Anpassung unserer nationalen Regelungen

(somit de facto Liberalisierung) auf EU-Niveau gesorgt hat.

Denkt z.B. mal an gewisse Führerscheinregelungen, insbesondere bei motorisierten Zweirädern (125 ccm-Regelung statt deutsche 80ccm-Grenze;

Wegfall der sog. Aufstiegsprüfung beim Zweirad-Stufenführerschein). Das hat für eine Menge Leute in D Erleichterungen gebracht.

In dem Maß, wo EU-Normen verbindlich sind und (was zunehmend der Fall ist) deutsches Recht schärfer als das EU-Recht ist,

werden solche Dinge relevant.

Nur geht eben derzeit an diesem Umstand kein Weg vorbei...

Die EU-Waffenrichtlinie ist kein EU-Gesetz, sondern eine Richtlinie, die in nationales Recht überführt werden muß... und ist eine Minimalforderung. Es ist ausdrücklich erlaubt, die Regelungen weitaus schärfer umzusetzen als die EU es fordert.
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