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IGNORED

Schlüsselaufbewahrung


tiggo

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Ich weiß nicht so recht. Wenn jemand dein Kombischloss knackt hat er die Schlüssle zu allen Schränkenund damit Zugriff auf Waffen und Muni. Ob das als getrennte Lagerung im Sinne des Gesetzes gilt?

Wenn der Würfel mit dem Kombischloss selber "nur" Sicherheitsstufe B hätte, dann wäre das tatsächlich ein Problem.

Aber nach § 36 Abs. 1 WaffG kann man beides zusammen lagern, wenn mindestens Widerstandsgrad 0 vorliegt.

Mein MTD 34 C von Burg-Wächter mit Widerstandsgrad 1 sollte daher "ausreichend" sein.

Und ja natürlich ist das eigentlich "Overkill" ist. Aber "lieber einmal was Gescheits, als drei mal 'nen Sch..."

Edith: Tippfehler *grummel*

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