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IGNORED

Psychologisches Gutachten bei kk?


Redson

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Hallo zusammen,

ich war heute bei meinem zuständigen Sachbearbeiter, um meine erste KK Pistole eintragen zu lassen.

Dies hat er auch getan. Aber danach wollte er von mir, dass ich ein psychologisches Gutachten erstellen lasse,

da ich ja noch so "exorbitant" Jung bin (Ich bin 20 Jahre alt).

Nun meine Frage:

Ist es richtig, das ich dies machen muss? Soweit ich weiß muss man dies nur beim beantragen einer GK Waffe unter 25 Jahren tun.

Da ich mir in einem halben Jahr sowieso eine GK Waffe beantragen will ist dies auch garnicht so schlimm, aber mich würde es trotzdem

Interessieren ob dies rechtens ist und was so ein Gutachten kosten!?

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Hallo zusammen,

ich war heute bei meinem zuständigen Sachbearbeiter, um meine erste KK Pistole eintragen zu lassen.

Dies hat er auch getan. Aber danach wollte er von mir, dass ich ein psychologisches Gutachten erstellen lasse,

da ich ja noch so "exorbitant" Jung bin (Ich bin 20 Jahre alt).

Nun meine Frage:

Ist es richtig, das ich dies machen muss? Soweit ich weiß muss man dies nur beim beantragen einer GK Waffe unter 25 Jahren tun.

Da ich mir in einem halben Jahr sowieso eine GK Waffe beantragen will ist dies auch garnicht so schlimm, aber mich würde es trotzdem

Interessieren ob dies rechtens ist und was so ein Gutachten kosten!?

KK? 20 Jahre? Waffe schon eingetragen? MPU?: klares NEIN!

wäre es rechtlich erforderlich, dann hätte er dies von dir VOR der eintragung der waffe verlangen dürfen und müssen! hinterher? typischer wegen-winnenden-nur-nix-falschmachen fall.

sag ihm einfach, dann du in kürze sowie eine GK-waffen beantragen wirst und du dann natürlich, wie von WaffG gefordert, eine MPU machen wirst!

gruß alzi

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Na ja ...

Persönliche Eignung ...

(2) Sind Tatsachen bekannt, die Bedenken gegen die persönliche Eignung nach Absatz 1 begründen, oder bestehen begründete Zweifel an vom Antragsteller beigebrachten Bescheinigungen, so hat die zuständige Behörde dem Betroffenen auf seine Kosten die Vorlage eines amts- oder fachärztlichen oder fachpsychologischen Zeugnisses über die geistige oder körperliche Eignung aufzugeben.

(3) Personen, die noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben, haben für die erstmalige Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Schusswaffe auf eigene Kosten ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über die geistige Eignung vorzulegen. Satz 1 gilt nicht für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen im Sinne von § 14 Abs. 1 Satz 2.

Da steht also, dass Du für Großkaliber sowieso die MPU brauchst.

Wenn der SB dein Alter als "Tatsache ... die Bedenken begründen ..." ansieht, kann er IMHO eine MPU verlangen. Darüber kannst jetzt unendlich mit Ihm streiten weil seine Argumentation sich nur aufs Alter beruft (was glaub ich schon ein bissl dünn ist), oder wenn Du eh eine GK willst das Gutachten einfach bringen und gut ist.

Ist für Dich halt grad ein etwas ungünstiger Moment ...

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Gast God of Hellfire

Ich sehe es so, daß der SB sich auf rechtlich dünnem Eis bewegt.

Bei Zweifeln hätte er die MPU schon bei Beantragung der Erwerbserlaubnis (Voreintrag) anfordern müssen, nicht bei Eintragung der Waffe.

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Gast Nightingale
Danke für die schnellen Antworten.

Bleibt mir wohl nichts anderes übrib als das zu machen.

Nein. Lege schriftlichen Widerspruch ein, höflich und sachlich. Den Sachverhalt hat dwm gepostet, MPU ist nach aktuellem Recht nur für Großkaliber erforderlich.

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Danke für die schnellen Antworten.

Bleibt mir wohl nichts anderes übrib als das zu machen.

Weiss den jemand, was das im Schnitt kostet?

Lass Dich bitte nicht davon entmutigen das schönste Hobby der Welt zu betreiben. Auch Du wirst mal 25.

Leider wirst Du nicht umhinkommen Dich durchzufragen. Z.B. bei Deiner Behörde oder den staatlichen medizinischen Diensten. Manche Hausärzte die fachlich dazu in der Lage sind können so ein Gutachten erstellen, oder Dir zumindest ein paar Adressen nennen.

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Die Frage ist auch, begründet allein schon das ALTER Bedenken der persönlichen Eignung? Schon wählen drüfen, zur Bundeswehr eignezogen, aber da gibts Bedenken? Immer diese Reichsbedenkenträger...

genau das ist der punkt!

das voraussetzung "mindestalter" für KK ist erfüllt.

und psychologisches gutachten bzw. MPU sieht das gesetz nur vor für GK unter 25 jahren bzw. wie dwm zitiert hat bezüglich der persönlichen eignung.

hier allein aufgrund des alters, trotz anderslautendem gesetz, ein psych. gutachten zu verlangen kann nicht rechtmäßig sein.

gruß alzi

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Meine MPU hat die Firma gezahlt. Einstellung zum Triebfahrzeugführer. War ganz lustig die 30 Minuten. Der wollte doch unbedingt das ich saufe und konnte es garnicht verstehen, dass es Leute gibt die Alk nicht unbedingt mögen und trotzdem in der Disco, beim Fighters-treffen,HeavyMetalKonzert, Schützenverein usw.Spass haben können.

Das beste war das sein Kollege zwei Tage vorher bei mir in der Waffenhandlung war, wo ich damals noch gearbeitet habe. Der hat mich zu ihm geschickt damit ihm keine Klüngelei vorgeworfen werden kann.

TüV Nord :icon14:

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