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IGNORED

defekte Läufe - WBK-pflichtig


Mr. Pingo

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Defekte Läufe - WBK-pflichtig??

Jetzt, wo Hausbesuche en vogue scheinen, habe ich mal wieder meinen Waffenschrank durchsucht und dabei 2 S&W Läufe gefunden, die nicht in meiner WBK stehen.

1. Lauf S&W 686: das gesamte Gewinde ist abgerissen

2. Lauf S&W 686: der Lauf steckt voll mit irgendwelchen TM-Geschossen

beide Läufe sind nicht wieder mit haushaltsüblichen Werkzeugen aktivierbar.

Darf ich die Läufe als Anschauungsobjekte behalten oder handelt es sich bei diesen Läufen immer noch um wesentliche Waffenteile, die in die WBK eingetragen werden müssen?

Mr. Pingo

Geschrieben
Defekte Läufe - WBK-pflichtig??

Die Antwort gibst Du Dir selber. Es sind Läufe. Du hast keine Bescheinigung eines Beschussamtes, dass die Läufe unbrauchbar sind. Somit unterliegen sie dem Waffengesetz. Ob Du die jetzt verwenden kannst oder nicht, ist nicht von Bedeutung.

Gast Nightingale
Geschrieben
1. Lauf S&W 686: das gesamte Gewinde ist abgerissen

2. Lauf S&W 686: der Lauf steckt voll mit irgendwelchen TM-Geschossen

BWK-pflichtig sind auch Laufstücken ab AFAIK 3x Kaliberlänge. Lege die Läufe einem Büchsenmacher vor, du kannst eh nichts anfangen mit dem Schrott.

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