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IGNORED

Wie lange gilt WBK nach Verkauf aller Waffen?


pyton

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

Ich hatte in meiner WBK - grauer Karton ( seit 29 Jahren) 3 Waffen eingetragen.

Zurzeit habe ich nur noch eine KW als Platzhalter in meinem Besitz.

Aus berufl. Gründen habe ich momentan keinen Wohnsitz in Österreich.

Ich habe somit keine Möglichkeit und auch sonst keine Gelegenheit, die Waffe

bei Bekannten o. a. ordnungsgemäß zu verwahren.

Ich muß deshalb leider mein letztes Stück (.38 Spec./2" keine Sportwaffe) veräußern.

Ich werde spätestens nach ca. 3 Jahren wieder in Österr. einen Wohnsitz (1. o. 2. Wohnsitz) haben.

Nochmals meine Frage.

Verfällt dieser Eintrag nach einer bestimmten Zeit, oder kann ich die WBK nach Jahren wieder "auffüllen"?

Vielen Dank für Eure Antworten!

Viele Grüße

Pyton

Geschrieben
Ich werde spätestens nach ca. 3 Jahren wieder in Österr. einen Wohnsitz (1. o. 2. Wohnsitz) haben.

Nochmals meine Frage.

Verfällt dieser Eintrag nach einer bestimmten Zeit, oder kann ich die WBK nach Jahren wieder "auffüllen"?

was du hast das hast du, kein problem. solange es keine anderen gründe gibt (du wirst straffällig -> waffenverbot, das gesetz wird inzwischen überhaupt geändert,...) bleibt dir deine WBK und die plätze darauf auf jeden fall erhalten.

nur beim waffenpass führt das wegfallen der gründe i.d.r. auch zum wegfall der berechtigung.

du musst aber auch damit rechenen, dass du ohne im besitz auch nur einer einzigen waffe zu sein trotzdem den regelmäßigen 5-jährl. besuch von der behörde bekommst zwecks kontrolle der aufbewahrung (der warmen luft?). und du musst anlässlich dieser kontrolle wieder einen aktuellen nachweis deiner befähigung zum sachgemäßen umgang bringen -> waffenführerschein.

Geschrieben
Zurzeit habe ich nur noch eine KW als Platzhalter in meinem Besitz.

Aus berufl. Gründen habe ich momentan keinen Wohnsitz in Österreich.

Ich habe somit keine Möglichkeit und auch sonst keine Gelegenheit, die Waffe

bei Bekannten o. a. ordnungsgemäß zu verwahren.

Ich muß deshalb leider mein letztes Stück (.38 Spec./2" keine Sportwaffe) veräußern.

Ich werde spätestens nach ca. 3 Jahren wieder in Österr. einen Wohnsitz (1. o. 2. Wohnsitz) haben.

Unabhängig von Deiner Frage: gäbe es keine Möglichkeit, die Waffe bei einem Büchsenmacher zu hinterlegen? Wenn Du sie jetzt verkaufst, machst Du mit Sicherheit Verlust. In Zeiten von knappen WBK-Plätzen ist der Markt mit kurzläufigen Revolvern mehr als gesättigt.

Trenck

Geschrieben

Hallo,

Wenn du einen netten Polizeiposten hast dann frage mal dort nach ob du die Waffe von denen verwahren lassen kannst. Habe ich auch schon gehört dass die das gemacht haben. Damit erübrigt sich auch die Verwahrungskontrolle. Ansonsten hat ja auch die lokale Behörde einen Tresor wo zurückgegebene, beschlagnahmte und gefundene Waffen aufbewahrt werden, also vielleicht auch dort mal probieren und auf die gegebenen Umstände hinweisen. Da lässt sich sicher was machen.

Gruß Georg

*edit*

Bankschließfach ist ja eigentlich auch eine ordnungsmgemäße Verwahrung, oder?

Die Verwahrungskontrolle könntest du ja ansonsten dadurch erübrigen dass du jetzt eine Erweiterung oder die kleine WBK beantragst - dann wird eine Verwahrungskontrolle durchgeführt und du solltest danach 5 Jahre Ruhe haben ;)

Geschrieben

Was mich jetzt aber wirklich interessieren würde: wenn man aktuell keine KW besitzt - muß man dann trotzdem eine korrekte Aufbewahrungsmöglichkeit vorweisen ?

Geschrieben

Ja, das ist ja der gleiche Witz wie die Kontrolle der korrekten Aufbewahrung vor Ausstellung der WBK (wo man logischerweise noch keine Kat.B Waffen besitzt).

Wäre ja wie wenn du bei Führerscheinausstellung nachweisen müsstest, dass du für dein Auto auch einen Parkplatz hast.

Geschrieben

Hi Pyton,

das ist eine eigenartige Frage: "Verfällt dieser Eintrag nach einer bestimmten Zeit, oder kann ich die WBK nach Jahren wieder "auffüllen"?"

Ich weiß nicht, ob es bei 29 Jahre alten WBKs Einträge oder ähnliches gibt. Eine WBK ist eine Urkunde, die deine Berechtigung zum Erwerb von "x" Waffen ausweist.

Dich wird vielmehr interessieren, dass dir deine WBK erhalten bleibt. Unser Waffengesetz sieht keinen Entzug der Berechtigung vor, außer es wird dir ein Waffenverbot erteilt oder deine Verlässlichkeit ist nicht mehr gegeben.

§ 26 WaffenG verlangt, dass du die Änderung des Wohnsitzes innerhalb von 4 Wochen deiner Waffenbehörde meldest. Wenn du ins Ausland gehst, wird auch niemand mehr kommen um die Verwahrung zu kontrollieren. Du musst deine Waffen verkaufen, verschenken oder bei einem Büchsenmacher hinterlegen, der die Waffen freundlicher Weise in sein Handelsbuch übernimmt.

Wenn du wieder nach Ö kommst, meldest du das der örtlichen Waffenbehörde. Entweder schickt diese ein Kontrollorgan sofort oder erst, wenn die Meldung des Erwerbs einer Waffe einlangt. (Du "erwirbst" auch dann eine Waffe, wenn du die hinterlegte vom Büchsenmacher abholst und dieser die Meldung an die Behörde macht.)

Es kommt sicher niemand um heiße Luft zu kontrollieren. Jedoch ist der sichere Umgang mit Waffen spätestens alle 5 Jahre nachzuweisen (Waffenführerschein). Vielleicht läßt sich deine Behörde dazu überreden, dass du das nachholen kannst sobald du wieder dauerhaft in Ö bist, oder du musst wohl oder übel einmal in der Heimat Urlaub machen.

Alex

Geschrieben
Was mich jetzt aber wirklich interessieren würde: wenn man aktuell keine KW besitzt - muß man dann trotzdem eine korrekte Aufbewahrungsmöglichkeit vorweisen ?

jein bis nein.

ich hatte diese situation schon. ich habe meine WBK damals im 94er jahr gemacht, war nur ein bisschen papierkram. allerdings fehlte mir dann doch das nötige kleingeld um mich weiter zu engagieren, daher lag die WBK erst mal nur ungenutzt herum. dann kam '96 das neue WaffG (schwein gehabt :)) in dem die kontrollen vorgeschrieben wurden, und es dauerte nur wenige jahre, da wurden sie auch bei mir vorstellig. ich war damals noch immer nicht im besitz einer B-waffe, das wusste die behörde ja. hätten höchstens kat. C oder D waffen sein können, trotzdem kamen sie vorbei und hinterließen die aufforderung zum nachweis der befähigung zum sachgemäßen umgang, also ging ich brav den WaffFS machen und - da wieder aktiv daran erinnert - kurz darauf hab ich mir meine erste pistole gekauft. inzwischen war ja auch das nötige kleingeld vorhanden :) ich verdanke gewissermaßen dem neuen WaffG meine schützenkarriere, wer weiss ohne die überprüfung läge die wbk viellicht immer noch ungenutzt in der lade!

also kontrolle auf jeden fall so oder so ja, nach einer aufbewahrungsmöglichkeit hat mich damals niemand gefragt.

später kam dann der tresor ins haus, damit hat sich die diskussion sowieso erledigt.

da du die WBK ja auch zB wegen erwerb FMJ langwaffen-muni oder KW-muni die aus LW verschossen wird haben kannst, könnte es ja auch sein dass du entsprechende Kat. C waffen + muni besitzt. diese dürften zwar nicht offizieller grund der überprüfung sein, ob sie aber offensichtlich nicht ordnungsgemäß verwahrt sind kann bei der gelegenheit aber auch gut überprüft werden.

wenn du gar keine waffen & muni hast, dann kann jedenfalls keiner eine aufbewahrungsmöglichkeit verlangen. aufgrund welchen paragrafs sollte man auch.

lg

Martin

Geschrieben
§ 26 WaffenG verlangt, dass du die Änderung des Wohnsitzes innerhalb von 4 Wochen deiner Waffenbehörde meldest. Wenn du ins Ausland gehst, wird auch niemand mehr kommen um die Verwahrung zu kontrollieren. Du musst deine Waffen verkaufen, verschenken oder bei einem Büchsenmacher hinterlegen, der die Waffen freundlicher Weise in sein Handelsbuch übernimmt.

Wenn du wieder nach Ö kommst, meldest du das der örtlichen Waffenbehörde. Entweder schickt diese ein Kontrollorgan sofort oder erst, wenn die Meldung des Erwerbs einer Waffe einlangt. (Du "erwirbst" auch dann eine Waffe, wenn du die hinterlegte vom Büchsenmacher abholst und dieser die Meldung an die Behörde macht.)

Es kommt sicher niemand um heiße Luft zu kontrollieren. Jedoch ist der sichere Umgang mit Waffen spätestens alle 5 Jahre nachzuweisen (Waffenführerschein). Vielleicht läßt sich deine Behörde dazu überreden, dass du das nachholen kannst sobald du wieder dauerhaft in Ö bist, oder du musst wohl oder übel einmal in der Heimat Urlaub machen.

das ist ein guter aspekt!

wenn du dich in Ö abmeldest und bei der waffenrechtl. behörde als neue adresse "ausland" angibst, dann bist du mal aus ihrem bereich draussen, für eine kontrolle sind österreicher jetzt nicht mehr zuständig. fragt dich in dem fall überhaupt irgendwer nach dem verbleib der waffen? ob du die verkaufst, ins ausland mitnimmst, bei muttern im keller einlagerst oder im bankschliessfach - wer würde das überprüfen? theoretisch würde in mutters keller auch kein hahn danach krähen... eigentlich ein interessantes schlupfloch zum "ausser verkehr bringen" registrierter waffen.

ob die behörde auf den 5-jährigen nachweis zur befähigung einfach so verzichtet nur weil man grad nicht in landen ist, das ist auch fraglich. da kann ja jeder kommen :) soviel flexibilität kenn ich von ämtern nicht, wird also wahrscheinlich der heimaturlaub für den nachmittag für den WaffFS fällig.

lg

Martin

Geschrieben
ich hatte diese situation schon. ich habe meine WBK damals im 94er jahr gemacht, war nur ein bisschen papierkram. allerdings fehlte mir dann doch das nötige kleingeld um mich weiter zu engagieren, daher lag die WBK erst mal nur ungenutzt herum. dann kam '96 das neue WaffG (schwein gehabt :)) in dem die kontrollen vorgeschrieben wurden, und es dauerte nur wenige jahre, da wurden sie auch bei mir vorstellig. ich war damals noch immer nicht im besitz einer B-waffe, das wusste die behörde ja. hätten höchstens kat. C oder D waffen sein können, trotzdem kamen sie vorbei und hinterließen die aufforderung zum nachweis der befähigung zum sachgemäßen umgang, also ging ich brav den WaffFS machen und - da wieder aktiv daran erinnert - kurz darauf hab ich mir meine erste pistole gekauft. inzwischen war ja auch das nötige kleingeld vorhanden :) ich verdanke gewissermaßen dem neuen WaffG meine schützenkarriere, wer weiss ohne die überprüfung läge die wbk viellicht immer noch ungenutzt in der lade!

Kaum zu glauben, aber außer dem Umstand, daß ich die WBK schon 1992 ausgestellt bekam, war's bei mir exakt das gleiche Szenario!!

Gruß,

ronhan

Geschrieben

Hallo Martin und alle anderen!

Ja, ich habe es so gemacht wie du vorgibst - mich vor 6 Jahren in Ö abgemeldet und dies sofort nach 10 Tagen der zuständigen Behörde/BDP gemeldet - neue Adresse im Ausland bekanntgegeben. Soweit alles in Ordnung. Bei der 5-jährl. Überprüfung wurde ich vor zwei Monaten angeschrieben und ersucht, zwecks Terminvereinbarung für eine neuerliche Überprüfung den Aufbewahrungsort anzugeben und einen Termin zu vereinbaren. Termin wurde daraufhin vereinbart.

Hinweis: Meine letzte in der WBK verbliebene Waffe (Platzhalter) habe ich in einem Schließfach einer Bank mit anderen Wertgegenständen/Dokumenten verwahrt (sicherer gehts nicht).

Was ist passiert?

Zwei Beamte in voller "Kampfausrüstung" halten mit dem Fahrzeug zum vereinbaren Termin vor der Bank.

Wir betreten die Bank. Einer der Beamten sagte laut zu einer Angestellten, es muß eine Waffenrechtliche Überprüfung

durchgeführt werden. Alle werden blass, ich auch! Hinunter zu den Schließfächern - Überprüfung der Waffe und nach Bestätigung daß ich in einem Schweizer Verein Sportschütze bin, mit Nachweis des ständ. Gebrauch der Sportwaffe ist bei den Polizisten und für mich alles OK.

Jedoch nicht bei der sehr, sehr jungen Filialleiterin 20-25 J (die zwischenzeitlich von den Angestellten informiert wurde). Diese teilte mir mit, daß ich die Waffe nach 4-Wochen aus dem Schließfach entfernen muß!

Ich verlangte natürlich noch eine schriftl. Begründung für dieses Vorgehen!

Es gibt auch keinen Hinweis bezügl. Inhalt der Schließfächer bei den Österr. Sparkassen. Es gibt nur folgende

Bedingungen: Es ist Sache des Mieters dafür Sorge zu tragen, daß sich nicht aus dem verwahrten Inhalt schädigende Einflüsse wie Feuchtigkeit, Bakterien, Motten...ergeben können. Insbesondere ist die Verwahrung von sonst gefährlichen sowie Geruch verbreitenden Sachen nicht gestattet. Stand 1.8.2008.

Bei Einlagerung gab es diese Bedingungen noch nicht!

Ich muß noch erwähnen, daß die Beamten nett waren und auch merkten, daß da was nicht richtig gelaufen ist.

Das Übel war die sehr überkorrekte Filialleiterin.

Übrigens: Die Behörde gab mir diesen Hinweis einer absolut korr. Waffenlagerung in einem Schließfach!

Aber wie man sieht, wenn manche das Wort Waffe hören sehen viele Rot!

Ich bedanke mich bei Euch allen recht herzlich für Eure Ratschläge!

Ich finde es prima, daß es in diesem Forum sachliche Ratschläge und Tips gibt.

Viele Grüße!

Franz

Pyton

Geschrieben
Kaum zu glauben, aber außer dem Umstand, daß ich die WBK schon 1992 ausgestellt bekam, war's bei mir exakt das gleiche Szenario!!

ja, die gesetzesverschärfung hatte auch ihr gutes, hat wieder leute ins aktive getrieben.

und es ist auch nix ungewöhnliches, dass man sich mit 21 das ganze noch nicht so richtig leisten kann und dann angesichts der preise für anschaffung, muni, stand etc. mal eher pause einlegt... :)

lg

martin

Geschrieben
Ja, ich habe es so gemacht wie du vorgibst - mich vor 6 Jahren in Ö abgemeldet und dies sofort nach 10 Tagen der zuständigen Behörde/BDP gemeldet - neue Adresse im Ausland bekanntgegeben. Soweit alles in Ordnung. Bei der 5-jährl. Überprüfung wurde ich vor zwei Monaten angeschrieben und ersucht, zwecks Terminvereinbarung für eine neuerliche Überprüfung den Aufbewahrungsort anzugeben und einen Termin zu vereinbaren. Termin wurde daraufhin vereinbart.

interessant, das heisst du wurdest also im ausland angeschrieben? es behält folglich trotz abmeldung in österreich dennoch eine behörde die verantwortung für den verbleib deiner waffen, ist doch kein schlupfloch. im detail gar nicht so schlecht geregelt, glaubt man kaum wenn man nur das gesetz liest :)

Was ist passiert?

Zwei Beamte in voller "Kampfausrüstung" halten mit dem Fahrzeug zum vereinbaren Termin vor der Bank.

Wir betreten die Bank. Einer der Beamten sagte laut zu einer Angestellten, es muß eine Waffenrechtliche Überprüfung

durchgeführt werden. Alle werden blass, ich auch!

hehe, ja das kommt mir bekannt vor! meine frau findet es auch irgendwie peinlich wenn bei der überprüfung die polizei vorm haus hält und sie laut herausklingelt, und dann auch noch mehrmals hintereinander (ich bin ja unter tags nie da *g*). "was denken denn da die nachbarn was wir angestellt haben wenn da dauernd die polizei bei uns ist" :) mich stört es nicht. erstens ist mir nicht sobald etwas peinlich und zweitens habe ich auch sonst ein gutes verhältnis zu den uniformierten kollegen... wie auch immer, dezentes vorgehen ist wohl nichts was man auf der polizeischule zu lernen scheint :D als ich noch in wien wohnte, da kam mal eine dame in zivil. das war dezent.

klar, wenn es eine bank betrifft... banker sind ja so schon ein sehr zimperliches volk, dann auch noch polizeiaufgebot und waffe... :17:

wenn die bank also nicht mitspielt bleibt wohl wirklich nur noch der händler. oder ein freund mit freien plätzen auf der WBK.

lg

martin

p.s.: gefährliche sachen? eine waffe ist nichts gefährliches. echt. man kann sie jahrelang geladen und gespannt herumliegen lassen und es wird sich kein schuss lösen, garantiert. gefährlich ist nur der mensch der sie dann in die hand nimmt. ob sich die bank der argumentation anschliesst?

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