zickzack Posted March 13, 2009 Posted March 13, 2009 Da mich die Frage schon seit einiger Zeit beschäftigt und mir niemand eine zufriedenstellende Antwort geben konnte stelle ich sie halt nun einfach hier In unserem Verein werden einige private Schusswaffen sowie die Vereinswaffen im Tresor des Schützenhauses gelagert. Der Schlüssel zum Tresor bekommt die zuständige Aufsicht. Jedoch haben nicht alle Mitglieder, die Aufsicht haben, eine WBK. In diesem Moment haben sie, meiner Meinung nach, als Unberechtigte Zugriff zu WBK-pflichtigen Waffen sowie zu Munition. Das halte ich aus waffenrechtlicher Sicht für problematisch. Was meint ihr dazu? Darf eine Aufsicht ohne WBK Zugang zu scharfen Waffen und Munition haben?
sts_diskus Posted March 13, 2009 Posted March 13, 2009 Eine eigene WBK ist nicht notwendig. Allerdings muss die Aufsicht sachkundig (Sachkundelehrgang ) sein und auch einen eigenen Lehrgang bzw. Schulung zur Standaufsicht haben. Bei uns im verein ist es allerdings so geregelt, dass nur wer den Lehrgang zur Standaufsicht und eine WBK mit den entsprechenden Waffen hat auch Standaufsicht machen kann. Gruß sts
Tyr13 Posted March 13, 2009 Posted March 13, 2009 Diese Art von Erwerb wäre durch zwei Ausnahmen im WaffG gedeckt, bzw. "von der Erlaubnispflicht ausgenommen" Zum Einen darf jederman auf Schießständen "zum Schießen" Waffen erwerben, zum Zweiten darf man als "Beauftragter einer Schießsportlichen Vereinigung" Waffen erwerben. Man muss sich dann an die Weisungen halten. Ist also unproblematisch. Solange nichts passiert.
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