Jochen. Posted March 9, 2009 Share Posted March 9, 2009 Hallo, ich hab ja erst nen Thrad erstellt, wos darum geht, dass ich einem Verein beitreten möchte, WBK beantragen etc. Nun hab ich ne weitere rechtliche Frage. Laut wiki gilt folgendes: Das Regelbedürfnis für Waffen der grünen WBK umfasst zwei mehrschüssige Kurzwaffen und drei halbautomatische Gewehre. Mein Opa besitzt derzeit noch nen .38er Revolver und ne Walther PPK. Wenn ich diese Waffen mal übernehmen will, wäre ja meine WBK für Kurzwaffen bereits voll, oder nicht? Oder gibt es da weitere Bestimmungen? Schonmal danke im Vorraus! Gruß Jochen Link to comment Share on other sites More sharing options...
Lusumi Posted March 9, 2009 Share Posted March 9, 2009 Erbwaffen zählen nicht dazu. Für die PPK ist beim DSB auch nicht zugelassen, du würdest für die kein Bedürfnis bekommen (aber erben kannst du). Link to comment Share on other sites More sharing options...
Tyr13 Posted March 9, 2009 Share Posted March 9, 2009 Wenn Du im Zuge des Erbes die Waffen erwirbst, werden sie normalerweise nicht auf den "Sportschützenkontingent" angerechnet. Außer Du hüpfst auf und Ab und bestehst da partout drauf. Es wird dann auch kein Mun-Erwerb eingetragen, weil es sich um Erbwaffen handelt. Selbstverständlich kann dann auf dem Stand Munition zum sofortigen Verbrauch erworben werden um die Schätzchen auch mal bestimmungsgemäß zu bewegen. Es ist auch rechtens, Munition, die man auf andere Erwerbsberechtigung erworben hat, aus diesen Waffen zu verschießen. Oder die Erbwaffen für sportliche Wettkämpfe einzusetzen. Edit:Zu langsam....@Lusumi : Link to comment Share on other sites More sharing options...
IMI Posted March 9, 2009 Share Posted March 9, 2009 Trete erstmal nem Verein bei. Dann erlangst Du langsam aber sicher Deine eigene WBK und wenn Du Spass am Sportschießen hast auch noch ein paar mehr Waffen. Zeitgleich solltest Du, in Absprache mit Deinem Opa, vielleicht sogar mal mit Deinem Opa gemeinsam, auf Eurer Behörde vorbeischauen und fragen, was die genau haben wollen, falls Du von Deinem Opa erben willst. (Erben scheint der beste Weg, im Vorfeld kannst Dir die Waffen ja bei Bedarf auch öfters mal ausleihen.) Sowas ist immer am besten zu tun, solange sich Opa noch bester Gesundheit erfreut. (Und ich wünsche Dir und Deinem Opa auch, dass er noch lange eigenhändig mit seinem 38er und der PPK schießen gehen kann!) Machte ich auch so mit den Waffen meines Opas. Meine Behörde wollte lediglich nen handschriftlichen Zettel, der mit "Vermächtnis" betituliert ist und die Waffen, die ich erhalten solle genau dokumentierte. Als es dann 6 Jahr später leider so weit war, legte ich den Zettel der Behörde vor und die Erbwaffen wurden einfach in meine WBK, zu bereits eigenen vorhandenen Waffen, eingetragen. Gruß IMI Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jochen. Posted March 9, 2009 Author Share Posted March 9, 2009 Alles klar, danke. Es wäre ja blöd wenn ich dann, sollte die Zeit mal soweit sein, meine eigenen Waffen verkaufen müsste, um die Erbwaffen zu übernehmen... Also kann ich die Waffen dann irgendwann mal einfach auf meine WBK übernehmen und darf auch damit auf dem Schießstand schießen gehen. Alles klar, dann wäre meine Frage eigtl schon beantwortet. Ihr seid spitze. :-) Leider hat mein Opa vor Kurzem fast alle Waffen, bis auf die besagten 2, verkauft. Waren sehr schöne Stücke dabei. Gruß Jochen Link to comment Share on other sites More sharing options...
Lusumi Posted March 9, 2009 Share Posted March 9, 2009 Edit:Zu langsam....@Lusumi : Hihihi... dafür warst du ausführlicher... Link to comment Share on other sites More sharing options...
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