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IGNORED

KK Gewehr legalisieren


Rockwell

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Geschrieben

Hallo zusammen,

ich habe vor einigen Tagen mit einem Gastschützen diskutiert, dieser hat nämlich ein KK Gewehr(Einzellader) beim Entrümpeln auf dem Dachboden gefunden. Nun will er es loswerden doch zum unbrauchbarmachen eigentlich zu schade. Kann er dieses Gewehr an einen Berechtigten verkaufen/überlassen? Wie siehts dann mit der WBK eintragung aus? Ich bin der Auffassung dass solches nicht so leicht ist wie er es mir dargestellt hat.

Geschrieben

mit den Daten zum SB gehen, als Fundsache im eigenen Besitz/Haus/Grundstück angeben und eintragen lassen, nachdem die obligatorischen Überprüfungen der Waffennummer gelaufen sind. Ferdisch!

Geschrieben
... dieser hat nämlich ein KK Gewehr(Einzellader) beim Entrümpeln auf dem Dachboden gefunden. ...

In dem er sich ganz genau an die Gesetze hält und das macht,

was ein gesetzestreuer, sachkundiger Schütze mit einer gefundenen,

erwerbsberechtigungspflichtigen Schußwaffe tut. :closedeyes:

... und nachweislich angibt, dass er, falls kein Eigentümer zu ermitteln ist,

den gefundenen Gegenstand in sein Eigentum und Besitz aufnehmen will.

Geschrieben
In dem er sich ganz genau an die Gesetze hält und das macht,

was ein gesetzestreuer, sachkundiger Schütze mit einer gefundenen,

erwerbsberechtigungspflichtigen Schußwaffe tut. :closedeyes:

... und nachweislich angibt, dass er, falls kein Eigentümer zu ermitteln ist,

den gefundenen Gegenstand in sein Eigentum und Besitz aufnehmen will.

also kann er sie auch verkaufen wenn er nicht berechtigt ist... hab gerade die suchfunktion bemüht und gesehen dass Waffen theo. auch vernichtet werden kann er dem entgehen zb. einfach einem berechtigten in die hand drücken und weg

Geschrieben
also kann er sie auch verkaufen wenn er nicht berechtigt ist... hab gerade die suchfunktion bemüht und gesehen dass Waffen theo. auch vernichtet werden kann er dem entgehen zb. einfach einem berechtigten in die hand drücken und weg

nö,

dann hat der Berechtigte eine Schußwaffe von einem Nichtberechtigten erworben. Wen willst Du denn als Veräußerer angeben?

Das alles geht nur ganz legal über "Fund" mit allen Verwaltungs- und Ermittlungvorgängen.

Falls sich herausstellt, dass der Finder die Schußwaffe in Wahrheit gar nicht gefunden hatte, sonder schon länger besaß ...

... gibt es i.d.R. auch eine entsprechende Anzeige. B)

Geschrieben
nö,

dann hat der Berechtigte eine Schußwaffe von einem Nichtberechtigten erworben. Wen willst Du denn als Veräußerer angeben?

Das alles geht nur ganz legal über "Fund" mit allen Verwaltungs- und Ermittlungvorgängen.

Falls sich herausstellt, dass der Finder die Schußwaffe in Wahrheit gar nicht gefunden hatte, sonder schon länger besaß ...

... gibt es i.d.R. auch eine entsprechende Anzeige. B)

So kann laufen,

besser gesagt, so kannte ich einen Erbfall. Der Opa war im verstorben, die Erben streiteten sich ums Erbe, mit Anwälten, ein Jahr verging. Danach räumten die Erben das Haus aus und fanden einen alten verosteten 98 er . Gingen damit zum Büma zum entsorgen, und machten Meldung beim LRA. Und dachten es wär gut, aber hatten die Rechnung ohne einen eifrigen Staatsanwalt gemacht, denn vor Gericht hatte man den Erben nicht abgenommen ein Jahr nicht im Haus des Verstobenen gewesen zu sein.

Das gute nur das alles drei keine Waffenbesitzer sind, und die Verurteilung wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz denen Aufgrund der milden Strafe (alles drei bekamen, soweit ich weis 15 TS) nicht weh tat.

Wenn der Finder nun das Haus schon länger hatt, so sollte er eine gut Begründung haben, weshalb ihn die Waffe jetzt erst gefunden worden ist.

Geschrieben

Wenn er die Antwort nicht hat, dann hat er es nicht besser verdient.

Geschrieben
....aber hatten die Rechnung ohne einen eifrigen Staatsanwalt gemacht, denn vor Gericht hatte man den Erben nicht abgenommen ein Jahr nicht im Haus des Verstobenen gewesen zu sein.

Dagegen hätte ich (als Waffenbesitzer; die Betroffenen waren ja in einer anderen Situation) mich aber heftigst gewehrt.

Es gibt Keller- und Dachbodenfunde, die nicht nur ein Jahr, sondern zwei oder drei Jahrzehnte unentdeckt geblieben sind.

Das kann durchaus plausibel sein. Kommt ja immer auf Ort bzw. Art und Weise der Verwahrung an.

Im übrigen hat's Lobo-s schon formuliert...

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