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IGNORED

Anscheinseigenschaft?


Der SID

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Sieht nach Firecap-Modell aus (sicher sagen kann ich das aber nicht), wäre dann (zunächst) keine SRS-Waffe und auch nicht PTB-pflichtig.

Waffenrechtlich sind die Firecaps in .de trotzdem bedenklich, da m.W. diesbezüglich nie eine entsprechende Einstufung durch das BKA vorgenommen wurde.

Das Problem besteht in den verwendeten Ladehülsen in Verbindung mit den eigentlichen Firecaps: Diese könnte man durchaus als Kartuschenmunition einstufen.

€: Nach kurzer Suche:

Es handelt sich tatsächlich um ein Firecap-Modell, MGC hatte tatsächlich mal einen MAC 11-Klon hergestellt.

http://www.youtube.com/watch?v=vwJywKU79yI

http://www.youtube.com/watch?v=rrqx90PTDdk

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DasTeil habe ich vor ein paar Tagen auch bei eGun gesehen.

Mit dem WaffG in Ö kenne ich micht nicht aus. Da gibt es auch eine GLOCK als Schreckschuß.

JENS

Gabs hier auch mal, ist aber ein hochgradig gesuchtes Stück, so sagte man mir. Von Geco, glaub ich

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Sieht nach Firecap-Modell aus (sicher sagen kann ich das aber nicht), wäre dann (zunächst) keine SRS-Waffe und auch nicht PTB-pflichtig.

Waffenrechtlich sind die Firecaps in .de trotzdem bedenklich, da m.W. diesbezüglich nie eine entsprechende Einstufung durch das BKA vorgenommen wurde.

Das Problem besteht in den verwendeten Ladehülsen in Verbindung mit den eigentlichen Firecaps: Diese könnte man durchaus als Kartuschenmunition einstufen.

€: Nach kurzer Suche:

Es handelt sich tatsächlich um ein Firecap-Modell, MGC hatte tatsächlich mal einen MAC 11-Klon hergestellt.

http://www.youtube.com/watch?v=vwJywKU79yI

http://www.youtube.com/watch?v=rrqx90PTDdk

Als Kartuschenmunition sind die firecaps wohl eher nicht einzustufen, da gem. WaffG Kartuschenmun. aus Hülse und Treibladung besteht. Der Firecap ist aber wohl eher ein Zündhütchen, das in eine Ladehülse kommt, damit es knallt. Angetrieben wird dadurch nix.

Kirrmeister

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Die Firecap ist kein ZH, da sie in die (nach hinten angeschlossene) Ladehülse kommt und den (Masse-)Verschluss antreibt (und eben Funken und Rauch durch das Rohr befördert) und auch nichts weiter "anzündet";

Du hast also eine Hülse und eine "Treibladung", die bei dezidierter Kartuschenmunition auch nicht mehr "antreibt", als im Firecap-Fall.

Auszug aus den Erfahrungen eines Firecap-Interessenten aus 2003 (seither keine Änderung der Rahmenbedingungen):

Ich habe mich mit diesem Thema intensivst auseinandergesetzt.

Nachfolgend mein Schriftverkehr mit den diversen Behörden

Mail an das Zoll-Infocenter Frankfurt

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte aus den USA bzw. Japan sogn. Firecap-Modellwaffen einführen.

Firecap-Modelle sind 1:1 Nachbildungen von Kriegswaffen

Diese Modellwaffen werden mit Ladehülsen geladen in deren Spitze ein

Firecap [...] eingesetzt wird.

Im "Lauf" befindet sich ein Dorn der das Firecap zündet. Durch die

Zündung des Firecap [...] repetiert der Verschluss und die Ladehülse wird ausgeworfen. Es ist Voll- und Halbautomatik möglich.

Es wird kein(!) Geschoss durch den Lauf getrieben.

Diese Firecap-Modelle wurde bis 1991 als Bausatz in Deutschland angeboten. Aufgrund des damaligen Gerichtsurteil im Bezug auf den §37 Waffengesetz und der Zusammenbaubarkeit von Dekowaffen jedoch nicht mehr angeboten.

Kann ich jetzt, nach Wegfall des §37 Waffengesetz diese Art von

Modellwaffen einführen oder steht dem Ihrerseits Bedenken?

Vielen Dank für die Antwort

Mit freundlichen Grüßen

Antwort des Zoll-Infocenters

Sehr geehrter Herr XXXXXX,

zuständig für die Bewertung der von Ihnen genannten Waren als verbotene

Gegenstände in Deutschland sind allein die Ordnungsbehörden.

Der Zoll wirkt bei der Anwendung des Waffengesetzes im Rahmen der Einfuhr

lediglich mit.

Ich bitte Sie, sich bezüglich Ihrer Anfrage daher an Ihr zuständiges

Ordnungsamt zu wenden.

Diese Auskunft kann aus rechtlichen Gründen nur unverbindlich erteilt

werden.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Antwort des Ordnungsamtes

Sehr geehrter Herr XXXXXXX,

bezugnehmend auf Ihre Anfrage vom 25.4.2003 hinsichtlich von sog.

Firecap-Modellwaffen teilen wir Ihnen mit, dass wir diesbezüglich den

Waffensachverständigen der Landespolizeidirektion XXXXXX anhören.

Nach Vorlage der entsprechenden Stellungnahme werden wir unaufgefordert

Ihre Anfrage beantworten.

Mit freundlichen Grüßen aus XXXXXX

XXXXXXXXXXXXX

Amt für öffentliche Ordnung

2. Antwort des Ordnungsamtes

Sehr geehrter Herr XXXXXXXX,

bezugnehmend auf Ihre Anfrage vom 25.4.2003 hinsichtlich von sog.

"Firecap-Modellwaffen" hat uns der Waffensachverständige der

Landespolizeidirektion XXXXXXXXX zwischenzeitlich mitgeteilt, dass Ihre

Anfrage nicht beantwortet werden kann, da für eine Entscheidung nach § 2

Abs. 5 des neuen Waffengesetzes gem. § 48 Abs. 3 Waffengesetzes das

Bundeskriminalamt, Thaerstraße 11, 65193 Wiesbaden, zuständig ist.

Wir bitten Sie deshalb, Ihre diesbezügliche Anfrage an das

Bundeskriminalamt zu richten.

Mit freundlichen Grüßen aus XXXXXXXXX

gez. XXXXXXXXX

XXXXXXXXXX

Amt für öffentliche Ordnung

Telefonat mit dem für die Waffenrechtliche Beurteilung zuständigen Sachbearbeiter des Bundeskriminalamtes

[...]

Modellguns mit Firecap-Funktion wie zum Beispiel Marushin M11 oder M16A1

Sind derzeit in Deutschland defakto verboten! Der Grund liegt darin das für diese Modelle eine offizielle Prüfung des BKA erforderlich ist.

Das bedeutet das ein Referenzmodell dem BKA überlassen werden muss und Techniker des BKA diese Waffe als Vergleichsmuster überprüfen.

Das sind erhebliche Kosten, als Hausnummer nannte er mir den Stundenlohn des BKA, 80 Euro!

Das Problem bei den Firecap-Modellen ist die Art der verwendeten "Munition".

Der Sachbearbeiter, nach eigener Aussage, seit über 20 Jahren beim BKA kannte noch die alten Modelle die Kotte bis 1991 anbot.

Er sieht das Problem darin das man die verwendeten Ladehülsen und Firecaps evtl. doch als Kartuschenmunition (Ähnlich Schreckschusswaffen) betrachten kann und das muss geprüft werden.

Darum und nach dem Fiasko mit der BKA-Erlaubnis für Vollauto-AEGs bestehen sie auf eine offizielle Genehmigungsprozedur um eine abschliessende rechtliche Bewertung abzugeben.

Diese ist aber notwendig um die Firecap-Modellsguns durch den Zoll zu bringen!

Er hat mir ausdrücklich abgeraten die Waffen einfach so einzuführen!

Witzig am Rande, meine Anfrage war die erste nach den Firecaps beim BKA seit der Änderung des Waffenrechts.

Sein Rat, ich soll mich mit Kotte und Zeller in Verbindung setzen ob diese bereit sind diese Modellguns einzuführen und damit auch die offizielle Prüfung beim BKA. Der Sachbearbeiter hat öfters mit Kotte zutun und meinte das ich gegenüber Kotte mich gerne auf ihn beziehen kann und er aus diesem Grund meine Anfrage und Unterlagen noch behält.

Wie ich von einem anderen User schon erfahren habe ist Kotte und Zeller nicht daran interessiert!

[...]

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Gabs hier auch mal, ist aber ein hochgradig gesuchtes Stück, so sagte man mir. Von Geco, glaub ich

Der Glock nachbau der weiter oben gemeint war, den es in Ö gibt,und auch über Egun angeboten werden, wird von Bruni hergestellt und hat keine PTB zulassung die solche Waffen in Deutschland brauchen.

Der Nachbau der von Geco früher vertrieben wurde und jetzt nur noch gebraucht zu bekommen ist, hat diese PTB zulassung, was sie somit in Deutschland legal macht, und auf Grund desa Vorbilds zu einem Sammlerstück.

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