grizzly45 Posted February 1, 2009 Posted February 1, 2009 Hallo, wie wird denn das behandelt, wenn ich eine mittlerweile in die Jahre gekommene .45 nicht mehr richtig nutzen kann. Ich brauche selbstverständlich eine andere .45 dafür, möchte mich aber aus sentimentalen Gründen nicht von meiner ersten .45 trennen. Selbstverständlich ist ein unbrauchbar machen keine Lösung! Wie wird so etwas rechtlich behandelt und wie muss ich da vorgehen? Wer hat das schon gemacht, ich kannte das von früher als ausgeschossen vom Büma deklarieren lassen und dann ging das problemlos ber das Amt. Wenn möglich keine Vermutungen sonder nur reale existierende Vorgehensweisen posten. ( Bitte nicht böse sein....) Gruß Markus
Fyodor Posted February 1, 2009 Posted February 1, 2009 Du benötigst die neue Waffe zur Leistungssteigerung. Die alte Waffe paßt aber sicher noch in eine neue Disziplin, die Du jetzt erst anfängst zu schießen, oder .
grizzly45 Posted February 1, 2009 Author Posted February 1, 2009 Grundsätzlich ja, allerdings bin ich schon recht gut bestückt, mit Waffen meine ich natürlich......
dadde999 Posted February 1, 2009 Posted February 1, 2009 Dsb, .45WM Grizzly mit .45ACP WS Also beim DSB sollte es eigentlich nicht unbedingt ein Problem sein.... 2. Waffe für die selbe Disziplin Begründung : Leistungssteigerung..... Allerdings wollen die dann Nachweise sehen, d.h. Teilnahme an Wettkämpfen über Vereinsebene. sprich Gaumeisterschaft, Bezirk ..... usw. Habe den Originaltext gerade noch entdeckt und füge ihn hier mal an: 3.2. Bescheinigung nach § 14 Abs. 3 Nr. 2WaffG Besitzt der Antragsteller bereits eine für eine Disziplin geeignete Sportwaffe und beantragt eine wei-tere Waffe für diese Disziplin, so ist zu prüfen, ob der Antragsteller in dieser Disziplin aktiver Wettkampfschütze ist. D.h. es ist zu prüfen, ob er regelmäßig an offiziellen Wettbewerben (oberhalb Vereinsebene) mit vertretbarem Erfolg teilnimmt und hierfür die Waffe erforderlich (s. 2.4) ist. Die Waffe kann zur Leistungssteigerung erworben werden, wenn der Antragsteller glaubhaft macht, dass die neu zu erwerbende Waffe ein größeres Leistungspotential eröffnet. Auch international akti-ve Wettkampfschützen können Ersatzwaffen beantragen um bei internationalen Veranstaltungen bei Schwierigkeiten mit der Grundwaffe, einen Waffentausch vornehmen zu können. Gruss Dadde
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