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IGNORED

Dreijähriger Auslandsaufenthalt, welche waffenrechtl. Genehmigungen sind notwendig


Schwarzwildjäger

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Hallo zusammen,

ein Freund von mir geht in Kürze für drei (evtl. auch 6) Jahre nach Argentinien um dort an einer staatlichen deutschen Institution zu arbeiten. Da er voraussichtlich auch dort die Möglichkeit hat, zur Jagd zu gehen, will er seine Jagdwaffen und Munition mitnehmen. Dabei geht es nur um die waffenrechtlichen Aspekte, die jagdrechtlichen Aspekte sind geklärt. Leider hat er bis heute keine verbindlichen Aussagen vom für ihn zuständigen LRA und der Botschaft erhalten. Und langsam drängt die Zeit, da die Abreise nur noch wenige Tage bevorsteht.

Fakts:

Jagdscheininhaber, WBK, 2. Wohnsitz bleibt weiterhin in Deutschland

Fragen:

1. Welche Genehmigungen von welchen deutschen Behörden sind notwendig, damit er, wenn er zurück kommt, seine Waffen wieder "einführen" kann (ich dachte dabei an EFP und INF 19)?

2. Gibt es weitere rechtliche Aspekte zu beachten?

Herzlichen Dank und Gruss

SWJ

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Hallo zusammen,

Jagdscheininhaber, WBK, 2. Wohnsitz bleibt weiterhin in Deutschland

Fragen:

1. Welche Genehmigungen von welchen deutschen Behörden sind notwendig, damit er, wenn er zurück kommt, seine Waffen wieder "einführen" kann (ich dachte dabei an EFP und INF 19)?

2. Gibt es weitere rechtliche Aspekte zu beachten?

Herzlichen Dank und Gruss

SWJ

Hallo Namensvetter, :)

das INF-Formular ist schon mal wichtig, damit er bei der Wiedereinfuhr nicht nochmal Zoll/Mwst. entrichten muss.

Eine befristete Ausfuhr - kann auch als mehrmalige Aus- und Wiedereinfuhr innerhalb der 2 Jahre beantragt werden - muss bei der BAFA (sofern es nicht KK ist) beantragt werden. Ist normalerweise reine Formsache und die Mitarbeiter dort sind auch m.E. absolut nett. Wie das aussieht, wenn er 3 Jahre am Stück wegbleibt, weiß ich jetzt nicht.

Wenn er einen zweiten Wohnsitz in D beibehält, so gilt dieser als faktischer Hauptwohnsitz, d.h. dann bleibt auch seine waffenrechtliche Behörde vor Ort für ihn zuständig. Wenn er weiter einen deutschen JJS löst, dürfte auch das Bedürfnisproblem gar nicht entstehen.

Wie das in Argentinien läuft (Einfuhrprozedere, was waffenrechtlich dort erlaubt ist usw.) weiß ich jetzt natürlich nicht, nur würde ich sehr darauf achten, dass man ihm dort nicht seine deutschen WBKs einzieht (wollte ein Beamter in Norwegen bei mir 2003 machen...).

Grüße

Schwarzwälder

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Ist nicht für die Belange von Deutschen im Ausland das Bundesverwaltungsamt zuständig ?

Sorry, sonstige Details kann ich nicht beitragen, aber im Prinzip würde ich als gefährlich halbsachkundiger folgende Gedanken haben:

- Die deutsche Waffenrechtliche Genehmigung für Erwerb und Besitz bleibt für den Jäger erhalten.

- für die Ausfuhr (ist ja nicht nur Mitnahme) von Waffen aus dem WaffG-Raum braucht man die beidseitige Genehmigung. Also Ausfuhrgenehmigung nur wenn auch Einfuhrgenehmigung vorliegt.

- bei der Rückkehr ist es, als ob er die Waffen einführt, also auch wieder doppeltes OK holen.

Eventuell wäre es doch sinnvoll, die Waffen hier einzulagern und in Argentinien die notwendigen Waffen neu zu erwerben. War bei Autos in den USA auf jeden Fall mal finanziell eine Überlegung wert.

Die Kosten werden wohl noch irgendwo im Rahmen liegen was die Genehmigungen angeht, aber weil's halt wieder ein ach so sensibler Vorgang ist, den in seinem Dienstleben der Beamte noch nie gesehen hat, könnt's mal wieder länger dauern.

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Ist nicht für die Belange von Deutschen im Ausland das Bundesverwaltungsamt zuständig ?

...Die Kosten werden wohl noch irgendwo im Rahmen liegen was die Genehmigungen angeht, ...

Die Ausfuhrgenehmigung beim BAFA kostet genau wie das INF-Blatt beim Zoll nichts.

Eine befristete Aus- und Wiedereinfuhr (wie gesagt, auch mehrmalige) ist m.W. aber längstens für Zeiträume bis 2 Jahre möglich - ginge dann nur mit dem "Trick", sie kurzfristig auf dem Heimaturlaub wieder ein- und dann erneut auszuführen. Bei 3 oder gar 6 Jahren am STück müsste es wohl eine endgültige Ausfuhr werden ... das würde ich beim BAFA aber abklären.

Das Bundesverwaltungsamt ist dann zuständig, wenn man gar keinen Wohnsitz mehr im Inland hat. Ist hier aber wohl nicht der Fall (Achtung: an den Wohnsitz gibt es Mindestanforderungen: Schlaf- und Kochgelegenheit, usw.; auch sollte man postalisch am Wohnsitz erreichbar bleiben).

Eine Einfuhrgenehmigung in Argentinien ist natürlich ebenfalls Voraussetzung (hat aber das BAFA nicht sehr interessiert).

Grüße

Schwarzwälder

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Wie das aussieht, wenn er 3 Jahre am Stück wegbleibt, weiß ich jetzt nicht.

Wie das in Argentinien läuft (Einfuhrprozedere, was waffenrechtlich dort erlaubt ist usw.) weiß ich jetzt natürlich nicht, nur würde ich sehr darauf achten, dass man ihm dort nicht seine deutschen WBKs einzieht (wollte ein Beamter in Norwegen bei mir 2003 machen...).

Danke für den Hinweis!

Ist nicht für die Belange von Deutschen im Ausland das Bundesverwaltungsamt zuständig ?

Schon mal herzlichen Dank für die beiden schnellen Antworten von meinem Namensvetter @Schwarzwälder und @Tyr13, die ich gleich so weiterleite. Sinnigerweise geht mein Freund im Auftrag des Bundesverwaltungsamtes ins Ausland und die waren mit der Frage überfordert, bzw. konnten diese seit November bisher nicht beantworten....

Einen Notfallplan gibt es auch schon. Falls das jetzt nicht mehr mit den Genehmigungen in der Kürze der noch verbleibenden Zeit möglich ist, werde ich die Waffen hier behalten. Entweder lasse ich diese bei mir eintragen oder ich bemühe mich um eine "verlängerte" Aufbewahrungsgenehmigung und bringe ihm die Waffen pünktlich zur Hirschbrunft im März 2010.

Vielen Dank und Gruss

SWJ

P.S. @SW danke für die letzte Mail und sorry wegen der noch ausstehenden Antwort - aber es läuft gerade nicht alles so rund und wir sollten noch bis Sa 19 Rehe schiessen ... und es klappt nicht.

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...

Eine befristete Ausfuhr - kann auch als mehrmalige Aus- und Wiedereinfuhr innerhalb der 2 Jahre beantragt werden - muss bei der BAFA (sofern es nicht KK ist) beantragt werden. ...

Grüße

Schwarzwälder

Hallo Schwarzwälder,

erlaube mir an dieser Stelle eine kleine Richtigstellung: Eine Ausfuhrgenehmigung beim BAFA zu beantragen ist nicht nötig. Genauer: Eine solche kann garnicht erteilt werden aufgrund §7 AWV = Ausßenwirtschaftsverordnung:

AWV §7:

(1) Die Verbringung der in Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste (Anlage AL) genannten Güter bedarf der

Genehmigung.

Dies gilt nicht für

1. Feuerwaffen im Sinne von Artikel 1 Absatz 4 des Waffengesetzes in Verbindung mit Anlage 1 Abschnitt

1 Unterabschnitt 1 Nr. 2 und Abschnitt 3 zum Waffengesetz, soweit das Waffengesetz und die auf Grund

des Waffengesetzes erlassenen waffenrechtlichen Verordnungen für diese gelten, einschließlich

unwesentlicher Teile und Zubehör;

2. Munition im Sinne von § 1 Abs. 4 des Waffengesetzes in Verbindung mit Anlage 1 Abschnitt 1

Unterabschnitt 3 Nr. 1 und 2 zum Waffengesetz, einschließlich Munitionsteile, soweit sie für Feuerwaffen

im Sinne von Nummer 1 bestimmt ist, und

Beste Grüße, glockero

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Hallo Glockero,

AWV §7 betrifft nur die Ausfuhr in ein anderes EU-Land! Beachte die Überschrift zum §7:

2. Untertitel - Genehmigungsbedürftige Verbringung in Mitgliedstaaten der Europäischen Union

Argentinien ist genau wie Norwegen nicht Mitglied der EU. Ich versichere Dir, dass ich Ausfuhrgenehmigungen des BAFA benötigt und ausgestellt bekommen habe 2003-2005 und 2006-2008 - für wiederholte Aus- und Einfuhren nach Norwegen.

Schöne Grüße

Schwarzwälder

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