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IGNORED

defekte Waffe verschrotten


jbezorg

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Hallo zusammen

Ich habe einen defekten Revolver, Reparatur lohnt sich nicht. Den würde ich jetzt verschrotten, was muss ich denn da beachten? Kann ich den einfach zu einem Waffenhändler bringen und der trägt ihn mir aus der WBK aus? Kann ich irgend etwas machen, um den Voreintrag zu behalten und mir einen anderen Revolver im gleichen Kaliber kaufen?

Grüßle, Markus

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Hallo zusammen

Ich habe einen defekten Revolver, Reparatur lohnt sich nicht. Den würde ich jetzt verschrotten, was muss ich denn da beachten? Kann ich den einfach zu einem Waffenhändler bringen und der trägt ihn mir aus der WBK aus? Kann ich irgend etwas machen, um den Voreintrag zu behalten und mir einen anderen Revolver im gleichen Kaliber kaufen?

Grüßle, Markus

Du wirst hier viele Antworten bekommen........aber es gibt nur 1 passende!!

---> Sprich mit DEINEM Sachbearbeiter!!!

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du kannst den revolver einem büchsenmacher/waffenhändler bringen und von diesem unbrauchbar machen lassen. darüber bekommst du eine bestätigung.

der büchsenmacher/waffenhändler kann und darf dir die wasse waffe nicht "austragen" das kann, darf und muss durch deine waffenbehörde erfolgen.

ein voreintrag gilt 12 monate, und hat sich erledigt sobald du aufgrund dieses voreintrages eine waffe erworben hast und diese in die WBK eingetragen wurde. also verschrotten, neues bedürfnis beantragen, waffe/voreintrag beantragen, kaufen, eintragenlassen und schon hast du wieder einen revolver.

bezüglich (selbst) unbrauchbarmachen von waffen gibts hier im forum einen recht aktuellen thread, einfach mal suchen.

gruß alzi

Edit: ansonsten dem rat von ******* folgen, der tippt schneller......(sowohl in der einen beziehung als auch in der anderen ;))

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Selber unbrauchbar machen werde ich das Teil wohl nicht, und als Deko-Waffe brauche ich sie auch nicht.

Dann werde ich morgen gleich mal telefonierern ;-)

Ciao, Markus

Genau!

ggf. auch beim SB abgeben und dafür neuen Voreintrag bekommen.....gabs schon alles.....deshalb mit den SB reden!

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  • 2 Monate später...

Also, das Bedürfnis zählt nur für den Erwerb einer Schusswaffe. Verkauft oder verschrottet man die, dann braucht man zur Neuanschaffung wieder ein Bedürfnis. Dann noch einen Tipp bei defekten Waffen, kein Waffenzubehör in die Tonne werfen. Gewehrschaft, Griffschalen usw. usw. Bis zur Austragung alles in einer Tüte verstauen, dann inkl. Zubehör, Reinigungsset etc. abgeben. Der Müll hat Ohren, die gern hören was sie wollen *g* Im schlimmsten Fall hat man das SEK vor der Tür sowie ein Verfahren am Hals.

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Ich habe das auch schon improvisiert, ne plastik Weithalsflasche, alte Trigger Frames, Schrauben, alles was ich nicht mehr gebraucht habe, was nach Waffe aussah, reingesteckt, dann einen halben Liter Harz drauf, ab in den Müll. Ist aber blödsinn, einfach abgeben, wenn man kein Büchsenmacher ist.

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Genau!

ggf. auch beim SB abgeben und dafür neuen Voreintrag bekommen.....gabs schon alles.....deshalb mit den SB reden!

Leider nichtmehr. Gab schon einen Tread dazu, wo jemand geschrieben hat (ich zitiere)

Nochmal hallo....

Der Grund, warum bisher ein einfacher "Waffentausch", z. B. für ausgeschossene Waffen, befürwortet wurde, war die Berufung auf Anlage 2 Abschn. 2 UA 2 Nr. 2 zum WaffG "Erlaubnisfreier Erwerb u. Besitz" - eine neue, gleichwertige Waffe kleineren oder gleichen Kalibers wurde hier in etwa einem Wechselsystem gleich gesetzt. Wenn das Bedürfnis für eine bestimmte Waffe eines bestimmten Kalibers ohnehin nachgewiesen wurde, so der Gedanke, könne diese auch problemlos gegen eine neue, ähnliche, ausgetauscht werden. Mussten uns kürzlich(ebenfalls von "ganz oben") belehren lassen, das dies NICHT so geht.

Der Grund ist derjenige, den auch schon Fuchs ansprach - es könnte mit einem einfachen "Waffentausch" natürlich die Sportordnung des jeweiligen Dachverbandes umgangen werden -- ich hol mir das Bedürfnis für eine .45-er und kaufe mir quasi nach einigen Monaten eine 9mm dafür... die ich wahrscheinlich vom Verband aufgrund des Vorhandenseins anderer Waffen dieses Kalibers niemals bekommen hätte... oder so ähnlich. Also leider--- geht nicht mehr.

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Hallo zusammen

Ich habe einen defekten Revolver, Reparatur lohnt sich nicht. Den würde ich jetzt verschrotten, was muss ich denn da beachten? Kann ich den einfach zu einem Waffenhändler bringen und der trägt ihn mir aus der WBK aus? Kann ich irgend etwas machen, um den Voreintrag zu behalten und mir einen anderen Revolver im gleichen Kaliber kaufen?

Ruf bei BILD oder beim STERN oder den sonstigen, üblichen Verdächtigen in der Medienwelt an und sag denen, Du würdest das Teil freiwillig beim Sachbearbeiter abgeben, wieviel sie Dir für die

exclusive Fotostory bieten.

Ich vermute mal, es würde zumindest der Kaufpreis für ein getuntes Edeleisen rausspringen und vom Wahrheitsgehalt betrachtet wäre die

Story auch nicht gefakter als anderes, was derzeit durch die Medienwelt geht.

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Ruf bei BILD oder beim STERN oder den sonstigen, üblichen Verdächtigen in der Medienwelt an und sag denen, Du würdest das Teil freiwillig beim Sachbearbeiter abgeben, wieviel sie Dir für die

exclusive Fotostory bieten.

Ich vermute mal, es würde zumindest der Kaufpreis für ein getuntes Edeleisen rausspringen und vom Wahrheitsgehalt betrachtet wäre die

Story auch nicht gefakter als anderes, was derzeit durch die Medienwelt geht.

Das ist ja mal ne gute Idee :eclipsee_gold_cup: Wenn die Medien schon die Leute verars.... , dann können wir das auch. Ich denke auch das solche Medien in der jetzigen Zeit nur auf die Gelegenheit warten und für so was Geld bezahlen.

Könnte mir vorstellen meine alte Lupi (sieht ja bei Nichtwissenden aus wie ne echte Kanone) unter Sicht der Medien abzugeben :00000733:

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...da fällt mir ein, ob mich die Blöd- Zeitung nicht mal zur Polizei begleiten will, wo ich 500 Schuss Munition abgeben möchte.

Diegleiche, wo sie damals geschrieben hatten....500 Schuss Munition im Gebüsch gefunden.

Waren Diabolo (also Luftpumpen-Blei). :gaga:

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