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IGNORED

Antrag gelbe wbk neu


uwe_x11

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Geschrieben

Mal eine Frage an die Fachleute

braucht man für die Freigabe aller auf gelb einzutragenden Waffensorten für jede Art eine eigen Bedürfnisbescheinigung ( Flinte / Perkussion / Repetierer..) oder reicht eine Bedürfnisbescheinigung des Verbands beim Antrag und der freundliche Sachbearbeiter trägt alles ein?

Uwe

Geschrieben

Hallo,

Mal eine Frage an die Fachleute

braucht man für die Freigabe aller auf gelb einzutragenden Waffensorten für jede Art eine eigen Bedürfnisbescheinigung ( Flinte / Perkussion / Repetierer..) oder reicht eine Bedürfnisbescheinigung des Verbands beim Antrag und der freundliche Sachbearbeiter trägt alles ein?

Uwe

das wollte mal "Einer", das ist aber vom Tisch.

Grundsätzlich: Nach der Ausstellung der gelben WBK muss man die Erwerbsregeln beachten und kann ohne neue Bescheinigungen die unterschiedlichen Sportwaffen erwerben.

Gruss Spa

Geschrieben

Wie Spahlholz sagte:

"Die gelbe WBK berechtigt zum Erwerb von EL-Langwaffen, Rep.-Langwaffen mit gez. Läufen, Einschüssige KW, und Mehrschüssige KW mit Perk.-Zündung entsprechend §14.4 WaffG."

Daß man generell Sportschütze ist (und deshalb eine WBK nach 14.4 brauchen kann..), wird durch EINE Verbandsbescheinigung beim ersten Antrag geklärt. Explizit darf man auch Waffen erwerben, die nicht im eigenen Verband benutzt werden.

Dies ist auch in der Novelle vom 1.April 08 klargestellt worden. Alle anderen (durch die Behörden vertretenen) Auffassungen sind nicht mehr gedeckt. Dies ist die einzige positive Veränderung der letzten Novelle im WaffG.

Mir selbst ist es passiert: In meiner gelben WBK war eingetragen: "Berechtigt zum Erwerb von UHR-Langwaffen für Zentralfeuermunition." (So lautete mein erster Antrag) Wurde nach dem 1.04. durch die Behörde abgeändert.

  • 1 Monat später...
Geschrieben

Hallo,

habe heute vom OA meine neue gelbe WBK erhalten. Soweit so gut!

Auf der Rückseite der WBK ist ein Aufkleber folgenden Inhaltes angebracht:

Vorstehende Erlaubnis wird gemäß § 14 Absatz 4 des WaffG erweitert für den Erwerb von ......... usw.

Soweit immer noch gut, aber jetzt kommts:

Der Inhaber dieser Erlaubnis ist Mitglied im DSB.

Die Erwerbserlaubnis bezieht sich auf die Waffen, die im anerkannten Schießsportverband geschossen werden.

Das würde heissen, ich darf nur Waffen erwerben die unter eine Disziplin des DSB fällt.

Dies widerspricht meiner Ansicht nach diesem:

Explizit darf man auch Waffen erwerben, die nicht im eigenen Verband benutzt werden.

Dies war auch bisher meine Ansicht.

Dies ist auch in der Novelle vom 1.April 08 klargestellt worden. Alle anderen (durch die Behörden vertretenen) Auffassungen sind nicht mehr gedeckt. Dies ist die einzige positive Veränderung der letzten Novelle im WaffG.

Wo kann ich das nachlesen, bzw, wo steht das, denn ich bin nicht gewillt die Einschränkung hinzunehmen.

Danke für Eure Antworten und

Gruss - Klaus

Geschrieben

Normal werden im DSB die Waffen geschossen, die eben in der "Gelbneu" sowieso erfaßt sind, von daher nicht wirklich eine Einschränkung, sondern eben nur auf den Verband begrenzt.

Der Umfang, der im DSB geschossen wird, ist in der "Gelben" ausreichend, für anderes (z.B. HA Langwaffen) braucht man eh "Grün", von daher nicht wirklich schlimm.

Geschrieben
---von daher nicht wirklich schlimm.---

Nein, das ist überhaupt nicht schlimm, wenn ein SB meint, das Gesetz in seine eigenen Hände nehmen zu müssen. :peinlich:

L'etat, c'est moi !!! (Habe ich das jetzt richtig geschrieben ?)

Lass mal einen Ruger Old Army oder eine Sharps 45-70 eintragen.

Mich würde jetzt mal brennend die Begründung für diese Beschränkung interessieren.

Geschrieben
Normal werden im DSB die Waffen geschossen, die eben in der "Gelbneu" sowieso erfaßt sind, von daher nicht wirklich eine Einschränkung, sondern eben nur auf den Verband begrenzt.

Ja, und genau das wurde mit der Novelierung des § 14 Abs. 4 WaffG vom Gesetzgeber explizit ausgeschlossen, dabei spielt es keine Rolle ob die Waffen nun vom DSB "abgedeckt" sind oder nicht.

Daran hat sich auch ein SB zu halten, oder soll ich mir, da auch Mitglied im BDMP, hier auch noch eine Bedürfnisbescheinigung besorgen?

Die Folge wäre dann für jeden Verband in welchem man Mitglied ist eine Neu-Gelbe-WBK. :00000733:

(Was macht z. B. ein DSB-Mitglied in dessen Landesverband es KEINE ordentliche B-Liste gibt??)

Der Umfang, der im DSB geschossen wird, ist in der "Gelben" ausreichend, für anderes (z.B. HA Langwaffen) braucht man eh "Grün", von daher nicht wirklich schlimm.

Ich weiss sehr wohl "Grün", "Alt-Gelb" und "Neu-Gelb" zu unterscheiden und - nein, wirklich schlimm ist es sicher nicht, hier geht es aber (nicht nur mir) ums Prinzip ;)

Sollte man dann bei jedem Neukauf die DSB-Sportordnung zum Händler mitschleppen um dem zu verklickern, dass man das ersehnte Teil auch tatsächlich erwerben darf? :o

Gruss - Klaus

Geschrieben
Nein, das ist überhaupt nicht schlimm, wenn ein SB meint, das Gesetz in seine eigenen Hände nehmen zu müssen. :peinlich:

:icon14:

L'etat, c'est moi !!! (Habe ich das jetzt richtig geschrieben ?)

Oui monsiör :lol:

Lass mal einen Ruger Old Army oder eine Sharps 45-70 eintragen.

Wohl dem, der im Besitz von "Alt-Gelb" ist (Sharps) ;)

Mich würde jetzt mal brennend die Begründung für diese Beschränkung interessieren.

Ja mich auch, ich denke es wird wohl darauf hinauslaufen, dass die Bedürnisbescheinigung vom DSB ausgestellt wurde,

na ja, ich werde es wohl am Montag erfahren.

Gruss - Klaus

Geschrieben

Hello Leutz

ich klink mich mal in diesen Fred mit einer Frage ein.

Es ist zwar vermutlich beantwortet worden, ich will es aber immer genau wissen, sorry wenn das sehr nervt. :AZZANGEL:

Fräge:

Wenn ich also bei einer Erstbeantragung einer grünen mit lediglich einer Verbandsbedürfnisbescheinigung für meine 9mm und einen 357er einfach zusätzlich ein Häkchen bei der gelben mache, dann bekomme ich die (entsprechend kostenpflichtig, aber ohne spezifische Bedürfnisbescheinigung) auch oder?

Freue mich auf Antwort und hoffe das der Sport bald wieder normale Bahnen zieht.

T.

Geschrieben
Hello Leutz

ich klink mich mal in diesen Fred mit einer Frage ein.

Es ist zwar vermutlich beantwortet worden, ich will es aber immer genau wissen, sorry wenn das sehr nervt. :AZZANGEL:

Fräge:

Wenn ich also bei einer Erstbeantragung einer grünen mit lediglich einer Verbandsbedürfnisbescheinigung für meine 9mm und einen 357er einfach zusätzlich ein Häkchen bei der gelben mache, dann bekomme ich die (entsprechend kostenpflichtig, aber ohne spezifische Bedürfnisbescheinigung) auch oder?

Freue mich auf Antwort und hoffe das der Sport bald wieder normale Bahnen zieht.

T.

:confused::traurig_16: Troll??

Geschrieben
:confused::traurig_16: Troll??

Warum das denn?

Ich frage mich das tatsächlich, wenn ich eine grüne WBK beantrage und auch "nur dafür die Bedürfnisse" einreiche/habe, kann ich dann trotzdem einen Haken bei gelb machen und bekomme die dann ?

Es gibt hier Meinungen von kein Bedürfnis für gelb bis hin zu (meinem bisherigen Verständnis nach leider korrekt und in Widerspruch zu einigen Aussagen hier im Forum) einmaligem, primären Bedürfnis für gelb.

Mir ist es nicht klar und deshalb frage ich. Sorry das ich nicht allwissend bin :s2:

Geschrieben
Mir ist es nicht klar und deshalb frage ich.

Du beantragst Deine Verbandsbescheinigung in welchem Verband ? Wo genau ?

Die gültige Antwort erhälst Du bei dem, der die Bescheinigung ausstellt. Hier jetzt meine "So müsste es laufen"-Spekulation:

Das System kann das nicht. für die Bescheinigung müsstest Du schon eine konkrete Waffe angeben, z.B. "EL-Flinte 12/76" oder "Repetiergewehr .357". Nur dann kann der Verband bescheinigen. Mit der Bescheinigung kannst Du dann die gelbe WBK kriegen (bei kompetentem SB der Waffenbehörde), auf die kannst Du dann alles nach 14.4 kaufen, musst noch nicht einmal das nehmen was damals im Antrag stand.

Geschrieben
....

TelliPirelli, eben diese fragetstellung wurde doch hier die letzten wochen mehrfach angesprochen ;)

...evtl. sogar in threads die du gelesen und an denen du dich beteiligt hast.

gruß alzi

edit: diese frage beantwortet dir verbindlich auch die zuständige person in deiner verbandsverwaltung ( bedürfnisbescheinigungen ) und/oder dein SB auf der waffenbehörde. und möglicherweise gibts von deinem verband ja sogar ein merkblatt zum bedürfnisantrag!

Geschrieben

Wasserstandsmeldung:

Hatte eben ein nettes Telefongespräch mit meinem SB betreffend Beitrag 9 in diesem Thread - spez. diesen Satz auf meiner WBK-neu-Gelb:

"Die Erwerbserlaubnis bezieht sich auf die Waffen, die im anerkannten Schießsportverband geschossen werden."

Er meinte, dass sich der Satz auf ALLE anerkannten Schießsportverbände bezieht und nicht nur auf den DSB, ansonsten hätte er geschrieben:

"..... die in DIESEM anerkannten Schießsportverb..... ."

Es wäre aber für ihn kein Problem, dass er beim ersten Neu-Eintrag den Wortlaut folgendermassen abändert:

"..... die in EINEM anerkannten Schießsportverband geschossen werden." :pro:

Somit - Ende gut, alles gut :tramp4:

Gruss - Klaus

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