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IGNORED

Bedürfniss Grüne WBK während USA Aufenthalt


milhouse-bart

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Geschrieben
Nein!

So pauschal ausgesagt ist dies falsch!

Lusumi,

mir ist auch nicht bekannt, daß eine Sachkundeprüfung irgendwo ein Verfallsdatum hat.

Ich habe zwar schon gehört, daß vereinzelt ältere oder alte Sachkundeprüfungen nicht anerkannt worden sind,

andererseits weiß ich, daß Sachkundeprüfungen von Anfang der 80-iger in letzter Zeit

noch für die Ersterteilung einer WBK anerkannt worden sind.

Gibt es da irgend etwas Konkretes?

Oder ist das alles im Ermessungsbereich jeden SB´s?

Gruß

Rainer

Geschrieben
Seit 2003 gibt es für die Sachkunde neue Anforderungen.

Solltest du Deine Sachkunde vor 2003 abgelegt haben und diese den Anforderungen von 2003 nicht entsprechen (das haben vor 2003 die allerwenigsten), so ist sie jetzt nicht mehr gültig.

Zu Deinen anderen Fragen kann ich leider nichts sicheres aussagen.

Da muss ich jetzt mal widersprechen..... ich persönlich habe meine Sachkunde 01.02.1990 gemacht. Damals war ich gerade mal 14!!!!

Die Prüfung wurde nur beim Landratsamt angemeldet und unser Sportleiter hat dann Unterricht gehalten und die Prüfung abgenommen. Fragenkatalog war vom Landratsamt.....

Wollte dann mit 18 den ersten Antrag stellen aber Berufsbedingt war ich dauernd unterwegs und hatte auch keine Zeit zum Schiessen mehr und bin aus dem Verein ausgetreten und war nur noch beim Reservistenverband, allerdings auch nie was beantragt.

Bin dann 2007 endlich wieder aktiv geworden, ein Jahr trainiert und Waffe beantragt, alles kein Problem.

Das einzige was nicht mehr gültig war war das Zeugnis zum Wiederladen von 1994, weil älter als 5 Jahre.

Auskunft meines SB: Sachkunde verliert seine Gültigkeit nicht, Wiederladezeugnis soll nich älter als fünf Jahre sein, ist also ein bisschen Spielraum drin, bei 6 Jahren hätte er noch zugestimmt lt. seiner Aussage, aber meins war ja schlappe 13 Jahre...lol...

Gruß Dadde

Geschrieben
Lusumi,

mir ist auch nicht bekannt, daß eine Sachkundeprüfung irgendwo ein Verfallsdatum hat.

Ich habe zwar schon gehört, daß vereinzelt ältere oder alte Sachkundeprüfungen nicht anerkannt worden sind,

andererseits weiß ich, daß Sachkundeprüfungen von Anfang der 80-iger in letzter Zeit

noch für die Ersterteilung einer WBK anerkannt worden sind.

Gibt es da irgend etwas Konkretes?

Oder ist das alles im Ermessungsbereich jeden SB´s?

Gruß

Rainer

Da gab es wohl schon vor Jahren ellenlange Threads dazu - letztendlich gab es wohl keine absolute Gewissheit.

Bei den mir bekannten Fällen ist so dass bei Sachkunden vor 2003

- und Besitz von einer Grünen WBK mit Eintrag von Lang- und Kurzwaffen die Sachkunde uneingschränkt gilt

- und Besitz von Grüner WBK mit Eintrag von nur Kurzwaffen die Sachkunde für Kurzwaffen und Einzellader Langwaffen gilt

- und Besitz von Grüner WBK mit Eintrag von nur Langwaffen die Sachkunde für nur Langwaffen gilt

- und Besitz von einer Gelben WBK (logischer Weise "Altgelb") die Sachkunde auch nur für Waffen für Altgelb gilt. Die Beantragung einer NeuGelb oder gar Grünen WBK ist damit nicht möglich.

- ohne Besitz einer WBK die Sachkunde wertlos ist.

Ausnahmen von anderen SBs in anderen Bundesländern wurden damals schon aufgezählt.

Geschrieben
Hallo Imi,

woher hast du diese Preisinformation ?

Also das eine Prüfung nach diesen Vorschriften für gerademal 10,70 € zu machen ist wäre ja mal ein echtes Schnäppchen. Ich glaube hier verwechselst du wohl was.

Richtig ist natürlich das nur Waffen mit CIP-Zeichen geschossen werden dürfen. Ohne CIP nur Waffenschrank :-(

Die Info stammt von meiner letzten Rechnung vom Beschussamt :rolleyes:

Geschrieben
Da gab es wohl schon vor Jahren ellenlange Threads dazu - letztendlich gab es wohl keine absolute Gewissheit.

Ausnahmen von anderen SBs in anderen Bundesländern wurden damals schon aufgezählt.

Dann scheint es also doch im Ermessen des jeweiligen SB zu liegen!?

Geschrieben

Einmal nachgewiesenen Sachkunde läuft definitiv NIE ab.

Einzig wenn man heute etwas mehr lernen will wie z.B. Jugendbasislizenz, Schießleiter und ff. muss die Sachkunde aktuell sein.

Peter

Geschrieben

Danke für die nützlichen Hinweise. Inzwischen hat sich wohl eine Lösung gefunden.

P.S: Kann es sein das dein neuer Arbeits"platz" mein alter ist?

PP.S: Wir kennen uns aus anderen Foren und sind uns auch schonmal auf der IWA begegnet.

Zweimal Ja. :icon14:

Geschrieben
Hallo Imi,

woher hast du diese Preisinformation ?

Also das eine Prüfung nach diesen Vorschriften für gerademal 10,70 € zu machen ist wäre ja mal ein echtes Schnäppchen. Ich glaube hier verwechselst du wohl was.

Richtig ist natürlich das nur Waffen mit CIP-Zeichen geschossen werden dürfen. Ohne CIP nur Waffenschrank :-(

Was soll ich da verwechseln?

Nur damit wir uns nicht falsch verstehen:

Ich meine eine Beschussprüfung auf einem deutschen Beschussamt.

So geschehen mit meinem selbst aus den USA importierten Revolver im Kaliber .22 lfB:

Beschussgebühren: 9,20€

Beschussmittel (5 ):1,50€

Gesamt: 10,70€

(Rechnung vom Herbst 2005)

Gruß

IMI

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