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IGNORED

Wieviel kostet die grüne WBK ?


Tanby

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Es gibt keine einheitlichen Gebührensätze ,

also kostet es bei Floppyk soviel ,

bei Dir kann sich das heftig anderst darstellen . :rolleyes:

Dein zuständiger Sachbearbeiter kennt die Antwort .

Aber irgendwelche Richtlinien muss es doch geben?!

Wieso so drastische Unterschiede?

Ich verstünde ja, wenn gelb und grün und unterschiedliche Bedürfnisse zu verschiedenen Preisen führten. Denk ich zu einfach?

Geschrieben
40,40 € plus 25 € für den Munerwerb.

Nö, es sind 56,24 €.

Die Erwerbsberechtigung (vulgo "Voreintrag") schlägt mit 40,90 € zu Buche.

Munitionserwerb macht exakt 25,56 € aus.

Es gibt keine einheitlichen Gebührensätze...

Das ist Quatsch.

Aber irgendwelche Richtlinien muss es doch geben?!

Richtig, die WaffKostV (hier Abschnitt II, Nr. 1).

Musst Du nur von DM in EUR umrechnen, daher die krummen Beträge.

Geschrieben

Vermutlich will Gottfried in seinen ihm eigenen Worten sagen, dass es mittlerweilst Ländersache ist und praktisch jedes Land - und sogar jede Behörde - eine eigene Kostenverordnung erlassen könnte.

Ich kenne aber noch keine Behörde, die dies getan hat.

Geschrieben

Ok jetzt bin ich komplett verwirrt.

:confused:

Also ich möchte in Hamburg beantragen für eine Waffe ( Glock 17) und Mun Erwerbsberechtigung.

Vielleicht hat da jemand einen genauen Betrag?

Geschrieben
Also ich möchte in Hamburg beantragen für eine Waffe ( Glock 17) und Mun Erwerbsberechtigung.

Vielleicht hat da jemand einen genauen Betrag?

WBK-Ausstellung: 56,24 €

Erwerbsberechtigung für Kurzwaffen: 40,90 €

Munitionserwerbsberechtigung: 25,56.

(Beantragst Du die WBK mit dem Kaufbeleg einer beim Händler für Dich hinterlegten Waffe, kannst Du den folgenden Posten einsaren):

WBK-Eintrag: 12,78

Macht also ohne den letzten Posten 122,70 €. Würde der WBK-Eintrag (also die potentiell zu sparenden 12,78 €) noch dazu kommen, bist Du bei 135,48 €.

Beantragst Du gleich zwei KW, fallen die 40,90 € EWB auch nur einmal an.

Geschrieben

110,00 DM für den Voreintrag oder Ausstellung einer Grünen WBK mit Voreintrag (ist der gleiche Preis)

25,00 DM für den Eintrag nach Kauf

50,00 DM für einen evtl. Munerwerbserlaubnis

Das ganze in € und nur wenn Deine Behörde keine eigene Kostenverordnung aufgestellt hat (was sie machen könnte, mir aber keine bekannt ist, die es gemacht hat).

Geschrieben

Jetzt bin ich auch verwirrt.

KJannst du die folgenden 2 Thesen bitte belegen:

Erwerbsberechtigung für Kurzwaffen: 40,90 €

(Beantragst Du die WBK mit dem Kaufbeleg einer beim Händler für Dich hinterlegten Waffe, kannst Du den folgenden Posten einsparen):

WBK-Eintrag: 12,78

Geschrieben

Lusumi hat Recht, die 40,90 € fallen auch noch weg bei Beantragung in einem Aufwasch, da die WaffKostV von "Eintragung in eine bereits ausgestellte Waffenbesitzkarte" spricht.

Dann bist Du bei:

WBK-Ausstellung: 56,24 €

Munitionserwerbsberechtigung: 25,56

WBK-Eintrag: 12,78 (kann potentiellgespart werden, falls die Behörde die Waffe gleich in die WBK einträgt, siehe oben - das macht aber nicht jede Behörde mit)

D.h. 81,80 € (ohne WBK-Eintrag) bzw. 94,58 € (mit WBK-Eintrag).

€:

Jetzt bin ich auch verwirrt.

KJannst du die folgenden 2 Thesen bitte belegen:

Siehe zunächst einmal dieser Beitrag hier; die 40,90 € fallen bei Neuausstellung der WBK nicht an.

Zu den 12,78: WaffkostV, Abschn. II, Nr. 11 a-c.

Geschrieben

Ok... danke Euch erstmal.

Am Besten also einfach viel Geld einstecken, hingehen und sehen was am Ende bei mir für eine Summe rauskommt... werde berichten.

Gute Nacht.

A.

Geschrieben

Das habe ich allerdings gar nicht gemeint.

Ich meinte den Betrag von 40,90 €. Den verstehe ich nicht.

Für eine Grüne WBK - oder auch nur den Eintragt falls die WBK schon vorhanden ist - sind es (nach WaffKost II/2) 110,00 DM (56,xx €).

Ich weiß nicht wie du (und auch bei anderen lese und höre ich es immer wieder) auf die 40,90 € kommen...

Geschrieben
... Ich weiß nicht wie du (und auch bei anderen lese und höre ich es immer wieder) auf die 40,90 € kommen...

Chaisse, Du hast Recht, da steht "Gebühr in Höhe der Gebühr für die jeweilige Waffenbesitzkarte"; d.h. das müssten dann auch 56,24 € sein.

Die 40,90 € geistern herum und werden (noch immer) teilweise falsch in Rechnung gestellt, weil im Asbach-Uralt-WaffG 1976 im § 32 (2) eine entsprechende Regelung existierte.

Diese gibt es seit 2003 zwar nicht mehr, die (falsche, aber erfreuliche) Gebühr hält sich aber teilweise hartnäckig.

Ich bin auch nur drauf ausgerutscht, weil ich es von einer alten Behördenrechnung abgeschrieben habe.

€: Der Fredstarter dürfte somit endgültig verwirrt und verunsichert sein, womit das Forum wieder einmal seinem Auftrag zur Beseitigung sämtlicher Klarheiten gerecht wurde. :chrisgrinst:

Geschrieben
(Beantragst Du die WBK mit dem Kaufbeleg einer beim Händler für Dich hinterlegten Waffe, kannst Du den folgenden Posten einsaren):

WBK-Eintrag: 12,78

Wie würde das in der Praxis aussehen? Waffe beim Händler anzahlen und zurücklegen lassen, Unterlagen beim Verband einreichen, auf das Schreiben vom PP warten und dann mit der Quittung sagen: Bitte ohne Voreintrag, direkte Eintragung?

Geschrieben
...Ich bin auch nur drauf ausgerutscht, weil ich es von einer alten Behördenrechnung abgeschrieben habe.

Ja, ja! Deshalb soll man auch nicht nur einfach abschreiben, sondern entweder selber schreiben, oder wenigstens beim Abschreiben sein Hirn einschalten :bud:

Geschrieben
Wie würde das in der Praxis aussehen? Waffe beim Händler anzahlen und zurücklegen lassen, Unterlagen beim Verband einreichen, auf das Schreiben vom PP warten und dann mit der Quittung sagen: Bitte ohne Voreintrag, direkte Eintragung?

Genau so. Manche Ämter machen das mit, andere nicht. Ist Ermessenssache.

Ja, ja! Deshalb soll man auch nicht nur einfach abschreiben, sondern entweder selber schreiben, oder wenigstens beim Abschreiben sein Hirn einschalten :bud:

Ihr könnt Euch gerne in Zukunft Euren Scheiß selbst ausrechnen und Eure Fallstudien selbst bearbeiten!

Geschrieben
Ja, ja! Deshalb soll man auch nicht nur einfach abschreiben, sondern entweder selber schreiben, oder wenigstens beim Abschreiben sein Hirn einschalten :bud:

Uiui, das war aber heftig...

Genau so. Manche Ämter machen das mit, andere nicht. Ist Ermessenssache.

Meinem SB würde das niemals einfallen... schließlich muss in das entsprechende Feld auch ein Stempel und ein Datum (für 2/6)...

Dabei fällt mir ein... könnte das mit den 40,xx € eine Gebühr für die Jäger sein?

Da steht was mit 80,00 DM in der Waffenkost mit dem verweis auf einen § des WaffG, habe aber leider kein altes Waffengesetz mehr.

... hat jemand einen Link zum Waffengesetz vor 2003?

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