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IGNORED

Waffe bei Reise nicht angekommen


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Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Ein Freund von mir aus einem nicht EU Land wollte zur Jagdreise nach Spanien. Aus irgend einem Grund (passiert ja mit Koffern recht häufig) ist seine Waffe allerdings nicht auf den Flieger nach Spanien sondern nach Deutschland auf einen rel. kleinen Flughafen gekommen. Hier irrte diese auf dem Gepäckband rum und wurde dann vom Zoll sicher gestellt (Waffe ohne Besitzer). Wie kommt mein Kumpel wieder an die Waffe? Der Zoll wird diese ja nicht wieder einfach so als Irrläufer (Rush) zurück schicken (so jedenfalls die Aussage des zuständigen Zollbeamten - "rufen sie nächste Woche nochmal an, heute ist niemand zu sprechen der davon Ahnung hat"). Abholen muss er sie ja wohl nicht, oder? Versand auf Kosten der Fluggesellschaft? Gibt der Zoll die Waffe einfach so raus, er hat ja keinen Namen (kein EU Waffen Pass)?

Fragen über Fragen, aber vielleicht kennt sich jemand aus

Geschrieben
Ein Freund von mir aus einem nicht EU Land wollte zur Jagdreise nach Spanien. Aus irgend einem Grund (passiert ja mit Koffern recht häufig) ist seine Waffe allerdings nicht auf den Flieger nach Spanien sondern nach Deutschland auf einen rel. kleinen Flughafen gekommen. Hier irrte diese auf dem Gepäckband rum und wurde dann vom Zoll sicher gestellt (Waffe ohne Besitzer). Wie kommt mein Kumpel wieder an die Waffe? Der Zoll wird diese ja nicht wieder einfach so als Irrläufer (Rush) zurück schicken (so jedenfalls die Aussage des zuständigen Zollbeamten - "rufen sie nächste Woche nochmal an, heute ist niemand zu sprechen der davon Ahnung hat"). Abholen muss er sie ja wohl nicht, oder? Versand auf Kosten der Fluggesellschaft? Gibt der Zoll die Waffe einfach so raus, er hat ja keinen Namen (kein EU Waffen Pass)?

Fragen über Fragen, aber vielleicht kennt sich jemand aus

Das hört sich ja garnicht gut an.

Geschrieben
Ein Freund von mir aus einem nicht EU Land wollte zur Jagdreise nach Spanien. Aus irgend einem Grund (passiert ja mit Koffern recht häufig) ist seine Waffe allerdings nicht auf den Flieger nach Spanien sondern nach Deutschland auf einen rel. kleinen Flughafen gekommen. Hier irrte diese auf dem Gepäckband rum und wurde dann vom Zoll sicher gestellt (Waffe ohne Besitzer). Wie kommt mein Kumpel wieder an die Waffe? Der Zoll wird diese ja nicht wieder einfach so als Irrläufer (Rush) zurück schicken (so jedenfalls die Aussage des zuständigen Zollbeamten - "rufen sie nächste Woche nochmal an, heute ist niemand zu sprechen der davon Ahnung hat"). Abholen muss er sie ja wohl nicht, oder? Versand auf Kosten der Fluggesellschaft? Gibt der Zoll die Waffe einfach so raus, er hat ja keinen Namen (kein EU Waffen Pass)?

Fragen über Fragen, aber vielleicht kennt sich jemand aus

Naja würd mich als Besitzer der Waffe mit der Zolldienststelle kurzschließen, die die Waffe verwahrt.

Von denen müsste er dann auch erfahren wie die in dem Fall verfahren wollen.

Denn für den Zoll ists denk ich schwer einfach eine Waffe an eine Adresse außerhalb der EU "zurückzuschicken" ohne prüfen zu können ob der Empfänger der "berechtigte" Besitzer ist.

Ist auf jeden Fall recht Kompliziert........

Geschrieben
Naja würd mich als Besitzer der Waffe mit der Zolldienststelle kurzschließen, die die Waffe verwahrt.

Von denen müsste er dann auch erfahren wie die in dem Fall verfahren wollen.

Ist schon ein Problem, dass heute niemand dort ist der dies entscheiden will! Dann ist die Frage, ib man mir als "Vermittler" Auskunft erteilt (mein Kumpel spricht nur norwegisch - glaube kaum dass diese Sprache beim Zoll weit verbreitet ist)

Denn für den Zoll ists denk ich schwer einfach eine Waffe an eine Adresse außerhalb der EU "zurückzuschicken" ohne prüfen zu können ob der Empfänger der "berechtigte" Besitzer ist.

Das glaube ich ehrlich auch nicht!

Ist auf jeden Fall recht Kompliziert........

Die Jagd ist jedenfalls gelaufen, kann man in diesem Fall die Fluggesellschaft in Regress nehmen?

Geschrieben
Die Jagd ist jedenfalls gelaufen, kann man in diesem Fall die Fluggesellschaft in Regress nehmen?

Bhu.... bei Kofferverlusten haften die in der Regel......

Naja wg der Sprache ... gut da muss man einen Weg finden sich zu verständigen.

Was soll die rote Farbe bei deinem Komentar im Zitat meines Beitrags heißen?

Geschrieben
Was soll die rote Farbe bei deinem Komentar im Zitat meines Beitrags heißen?

Wollte bloß direkt auf deine Sätze antworten, rot hebt sich gut als "mein Kommentar" von deinem Zitat ab. Nichts anderes! Na warten wir mal ab, was passiert.

Geschrieben
Wollte bloß direkt auf deine Sätze antworten, rot hebt sich gut als "mein Kommentar" von deinem Zitat ab. Nichts anderes! Na warten wir mal ab, was passiert.

Na dann bin ich ja beruhigt.... Rot wird hier im Forum bei negativen Komentaren verwendet....

Geschrieben

Das Prozedere bei solchen Irrläufern ist unabhängig von der Art des Gepäcks/Inhaltes.

Der Fluggast stellt eine Suchmeldung in der Lost and Found Abteilung des Flughafens.

wird das Gepäckstück gefunden, wird es auf schnellstem Wege an den Bestimmungsflughafen geschickt.

Zollrechtlich ist das ganze irrelevant, weil eine Einfuhr nicht geplant war und es sich um Transitgut handelt.

Normalerweise handeln Fluggesellschaften hier sehr schnell und erfolgreich.

ein Zollmensch der dies nicht weiß, sollte mittels Vorgesetztem darauf hingewesen werden.

Zollrechtliche Erfassung des Gepäckstückes kann immer nur am Zielflughafen erfolgen.

Positive Voraussetzung ist natürlich, dass Waffen als solche auch VOR dem Einchecken als solche deklariert wurden.(siehe Vorschriften der jeweiligen Fluglinie)

In Spanien werden Waffen grundsätzlich als Sondergepäck behandelt und tragen eine besondere Banderole (so sie bei der Intervention de Armas deklariert wurden).

Die Jagd ist jedenfalls gelaufen, kann man in diesem Fall die Fluggesellschaft in Regress nehmen?

Natürlich nicht.Die Fluggesellschaft ist kein Reiseveranstalter .

Schadenerstz gibts nur in sehr engen Grenzen,bei Verlust und Beschädigung.Allerdings nicht für derartigen Inhalt.

Dafür gibts Versicherungen.

B

Geschrieben
ein Zollmensch der dies nicht weiß, sollte mittels Vorgesetztem darauf hingewesen werden.

Zollrechtliche Erfassung des Gepäckstückes kann immer nur am Zielflughafen erfolgen.

Nein ! Mehrfach falsch !

Nicht jeder Zöllner ist ahnungslos , auch wenn das hier immer wieder gerne kolportiert wird .

Hier ging es um ein Gepäckstück , welches aus nicht EU Land erstmalig in der EU ankam und weiter in ein anderes EU Land soll .

Hier ist beim erstmaligen Eingang in die EU zu kontrollieren.

Das ist doch gerade die Grundlage des ganzen Schengen Abkommens , keine Kontrollen innerhalb , weil der ERSTE Eingangsstaat in die EU kontrolliert!

Außerdem , auch Transitgut wird teilweise kontrolliert .

Typisches Beispiel Postabfertigung Frankfurt Flughafen .

Schon mancher Rauschgiftschmuggel z.B. scheiterte dort , obwohl das Empfangsland nicht mal in der EU geschweige denn in D lag .

Gruß

Gottfried

Geschrieben
Das Prozedere bei solchen Irrläufern ist unabhängig von der Art des Gepäcks/Inhaltes.

Der Fluggast stellt eine Suchmeldung in der Lost and Found Abteilung des Flughafens.

wird das Gepäckstück gefunden, wird es auf schnellstem Wege an den Bestimmungsflughafen geschickt.

Zollrechtlich ist das ganze irrelevant, weil eine Einfuhr nicht geplant war und es sich um Transitgut handelt.

Normalerweise handeln Fluggesellschaften hier sehr schnell und erfolgreich.

ein Zollmensch der dies nicht weiß, sollte mittels Vorgesetztem darauf hingewesen werden.

Zollrechtliche Erfassung des Gepäckstückes kann immer nur am Zielflughafen erfolgen.

Positive Voraussetzung ist natürlich, dass Waffen als solche auch VOR dem Einchecken als solche deklariert wurden.(siehe Vorschriften der jeweiligen Fluglinie)

In Spanien werden Waffen grundsätzlich als Sondergepäck behandelt und tragen eine besondere Banderole (so sie bei der Intervention de Armas deklariert wurden).

Natürlich nicht.Die Fluggesellschaft ist kein Reiseveranstalter .

Schadenerstz gibts nur in sehr engen Grenzen,bei Verlust und Beschädigung.Allerdings nicht für derartigen Inhalt.

Dafür gibts Versicherungen.

B

Nach einem weiteren Gespräch mit einem Oberinspektor vom Zoll

So einfach ist es wohl nicht. Waffe wurde eingeführt, indem diese auf dem Gepäckband ins Deutsche (EU) Inland (Terminal) aus einem nicht EU Land verbracht wurde. Da kein Besitzer dabei war, der eine genehmigte Einfuhr beantragt hat, wurde die Waffe sicher gestellt. Zollbeteiligter oder Gestellungspflichtiger ist wohl die Fluglinie?!?

Jetzt liegt die Waffe im Tresor des Flughafenzolls und der Oberinspektor dagt, dass man die Waffe so einfach nicht wieder zurück schicken könne, da ja die Fluglinie nicht gesetzlich als Berechtigter anzusehen ist (nach Waff G). Außerdem nehmen die Fluglinien kein Gepäck ohne Passagier mit?!?

Man hat mir jetzt vorgeschlagen diese Waffe mit einem offiziellen Frachtversender zurück zum Besitzer schicken zu lassen, wenn man dem Zoll einen Nachweis über das Eigentum bzw. die Berechtigung zusenden könne. Eventuell würden sich aber auch ab Montag noch etwas anderes regeln lassen (da wären Fachleute zu erreichen).

Insgesamt waren die Zollmenschen alle recht nett und bemüht. Ist halt scheinbar verzwickt!! Aber es geht um eine DB in nicht geringem Wert!

Geschrieben
.... Rot wird hier im Forum bei negativen Komentaren verwendet....

:00000733::eclipsee_gold_cup:

rot für negative Kommentare! grün für ironische Kommentare! Und was ist mit den Farbenblinden?

Wie sollen die die Kommentare verstehen, wenn sie nicht lesen können?

Geschrieben
Außerdem nehmen die Fluglinien kein Gepäck ohne Passagier mit?!?
Da kein Besitzer dabei war, der eine genehmigte Einfuhr beantragt hat

könnte man da ein kleines Logikloch entdecken.

Aber ich habe vollstes Vertrauen in unsere deutsche Behörden,ihre Fachkenntnis und Flexibilität ,ins Schengenabkommen,den Weihnactsmann,den Osterhasen, Thorsten Schmit Gümbel,Frau Ypsilanti,Mutter Merkel und Mutter Beimer und an die ewige Kraft des Gebetes.

Somit dem armen Waffenbesitzer:

Sei die Kraft der Geduld mit Dir!

B

Geschrieben
...Natürlich nicht.Die Fluggesellschaft ist kein Reiseveranstalter .

Schadenerstz gibts nur in sehr engen Grenzen,bei Verlust und Beschädigung.Allerdings nicht für derartigen Inhalt.

Dafür gibts Versicherungen.

B

Und welche Versicherung deckt das ab?

Geschrieben

Die Haftung der Fluggesellschaften ist im Warschauer abkommen und nachfolgenden Vertragswerken geregelt:

http://www.luftrecht-online.de/regelwerke/pdf/WA-D.pdf

http://www.luftrecht-online.de/einzelheiten/haftung/wa.htm

Die Haftungsgrenzen sind sehr niedrig und entsprechen i.d.Regel nicht den realen Werten heutigen Gepäckinhaltes.

spezielle Waffenzusatzversicherungen sind bei teuren Waffen und teuren,weiten Reisen sicher nicht verkehrt...allerdings auch nicht billig.

Es gibt einige bekannte Versicherer ,die in diesem Bereich ,ähnlich wie der Jagdhaftpflicht ,tätig sind.

Eine "normale Reise-Gepäckversicherung" reicht bei Waffen nicht aus !

Fluglinien haften nie für die Folgen von Verspätungen,z.b Vertragsabschlüsse, private oder geschäftliche Termine o.ä.

Wäre dem so, könnten viel Fluglinien zusperren... :rolleyes:

Ich hatte des öfteren Fehlleitungen von Kunden - Waffen aus aller Welt.Es wurde immer sehr schnell und mit minimalem Bürokratischen Aufwand gelöst.

Im heutigen Flugverkehr passiert sowas leider...aber überraschenderweise nicht soo häufig.

Das der Zoll sich dermaßen aufmandelt, ist mir allerdings noch nicht passiert.

Das durch Schengen der "erstkontakt mit Europa " zollrechtlich wichtig ist,leuchtet ein...bei Postsendungen aber nicht bei begleitetem Fluggepäck.

UND: aus eingechecktem Fluggepäck das fehlgeleitet wurde,wird nicht automatisch "unbegleitetes Fluggepäck" das wie Luftfracht behandelt werden kann.

So jedenfalls die unisono Meinung der Carrier mmit denen ich zusammenarbeite.

Nichts desto trotz,gegen Zoll,Steuer und Tod ist man machtloß

B

Geschrieben

Danke, Bunduki! :appl:

Erinnert mich jetzt wieder daran, dass ich vor knapp 2 Jahren ein Gespräch mit meinem Versicherungsmann hatte und dieser meinte, eine spezielle jagd- und Sportwaffenversicherung decke, bei einem Jahresbeitrag von ca. 250€, Waffen im Wert von ca, 20000 Euro ab.

Wobei m Schadensfall der aktuelle Neuwert ersetzt werde.

Sammlerwaffen solle man jedoch einzeln versichern lassen.

Geschrieben

Bei derartigen Versicherungen muß man sehr genau das "wirkliche Risiko" erkunden.

Jagd ist nicht gleich Jagd...und Jagdreisen können von harmlos bis extrem sein.

übrigends, ebenso wie die Versicherungsbedingungen... :traurig_16:

man kann,und das mache ich, von Fall zu Fall eine zeitlich begrenzte Police beantragen,die dann sehr auf den entsprechend risikoreichen Einzelfall zu geschnitten ist.

Der Transport mit dem Linien oder Charterflieger sehe ich aber nicht als solches Risiko an.

Wohl aber den Privatpropeller der einen in Kamchatka,Katmai oder am Zambesi durchschaukelt.

Waffen die zu 99% nur um Schrank und auf dem Schießstand benutzt werden, braucht man in die Rechnung des Versicherungsvertreters erst mal gar nicht aufzunehmen.

Interessant ist aber, wie weit risikobehaftete Jagduntensilien eingeschlossen sind.

Ich denke da an mein schönes Spektiv, das in den Pyrenäen verschollen ging,..leider alles nicht versichert

Drum prüfe, wer sich ewig bindet...!

B

Geschrieben

So, die Waffe ist wieder beim Besitzer eingetroffen! Es wurde eine Bescheinigung zum Zoll gefaxt, mit Bestätigung der Heimatbehörde. Dann per Luftfracht über eine Spedition zum Besitzer. Die Kosten hat die Airline übernommen. Besten Dank an die netten Mitarbeiter vom Deutschen Zoll, die hier wohl recht unbürokratisch geholfen haben.

Leider hat mein Bekannter nun ein Jagdwochenende ohne eigene Waffe gehabt und mit einer Leihwaffe hat er leider nichts getroffen :traurig_16:

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