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IGNORED

Hilfe: Waffe zur Aufbewahrung übernommen


tomcat9664

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Das Einzige , was mich zu dem Thread noch interessiert :

Wie lange dauert es eigentlich vom Start des Themas bis zur behördlichen Anfrage an den Foren Betreiber über die Herausgabe der Anmeldedaten .

DAS zu erfahren fände ich WIRKLICH interessant !

Geschrieben

Ist denn eine sichere Aufbewahrung (keine Ausleihung) für andere legale Waffenbesitzer überhaupt rechtlich bedenklich, wenn man selbst legaler Waffenbesitzer ist und die Waffe ordnungsgemäß aufbewahrt? Gab es da im alten Waffenrecht bzw. gibt es da im neuen Beschränkungen?

Geschrieben

glaube mir das geht schneller als mancher hier glaubt, es wahrhaben will, träumt, befürchtet usw......

Geschrieben

Man muss sich mal überlegen und am Kopf kratzen, wie man seit:

Ich habe 1983 von meinem dortmals verstorbenem Vater

eine Waffe ohne Wissen der Behörde so einfach an sich nehmen kann. Die Frist um ein Waffenerbe anzumelden sind großzügige 4 Wochen, anstatt der sonst vorgeschriebenen 2 Wochen nach Erwerb. Aber 25 Jahre sind da schon hitverdächtig :shok:

Geschrieben
Ist denn eine sichere Aufbewahrung (keine Ausleihung) für andere legale Waffenbesitzer überhaupt rechtlich bedenklich, wenn man selbst legaler Waffenbesitzer ist und die Waffe ordnungsgemäß aufbewahrt? Gab es da im alten Waffenrecht bzw. gibt es da im neuen Beschränkungen?

Sicher, eine Waffenleihe vom bedürfnisumfassten Zweck ist für maximal 4 Wochen möglich. Eine sichere Verwahrung ist auch länger möglich, aber die muss schriftlich und nachvollziehbar besonders begründet werden.

Aber irgendwie hast Du zumindest ein Problem nicht verstanden. Die alte Vereinbarung betraf Dein Vater und dem Besitzer. Aber unabhängig davon, hättest Du das Waffenerbe anmelden müssen - 4 Wochen nach Antritt des Erbes.

§ 20 Erwerb und Besitz von Schusswaffen durch Erwerber infolge Erbfalls

(1) Der Erbe hat binnen eines Monats nach der Annahme der Erbschaft oder dem Ablauf der für die Ausschlagung der Erbschaft vorgeschriebenen Frist die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte für die zum Nachlass gehörenden erlaubnispflichtigen Schusswaffen oder ihre Eintragung in eine bereits ausgestellte Waffenbesitzkarte zu beantragen; für den Vermächtnisnehmer oder durch Auflage Begünstigten beginnt diese Frist mit dem Erwerb der Schusswaffen.

(2) Dem Erwerber infolge eines Erbfalls ist die gemäß Absatz 1 beantragte Erlaubnis abweichend von § 4 Abs. 1 zu erteilen, wenn der Erblasser berechtigter Besitzer war und der Antragsteller zuverlässig und persönlich geeignet ist.

(3) 1Für erlaubnispflichtige Schusswaffen und erlaubnispflichtige Munition, für die der Erwerber infolge eines Erbfalles ein Bedürfnis nach § 8 oder §§ 13 ff. geltend machen kann, sind die Vorschriften des § 4 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 und des § 8 und der §§ 13 bis 18 anzuwenden. 2Kann kein Bedürfnis geltend gemacht werden, sind Schusswaffen durch ein dem Stand der Technik entsprechendes Blockiersystem zu sichern und ist erlaubnispflichtige Munition binnen angemessener Frist unbrauchbar zu machen oder einem Berechtigten zu überlassen. 3Einer Sicherung durch ein Blockiersystem bedarf es nicht, wenn der Erwerber der Erbwaffe bereits aufgrund eines Bedürfnisses nach § 8 oder §§ 13 ff. berechtigter Besitzer einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe ist. 4Für den Transport der Schusswaffe im Zusammenhang mit dem Einbau des Blockiersystems gilt § 12 Abs. 3 Nr. 2 entsprechend.

Geschrieben
Das Einzige , was mich zu dem Thread noch interessiert :

Wie lange dauert es eigentlich vom Start des Themas bis zur behördlichen Anfrage an den Foren Betreiber über die Herausgabe der Anmeldedaten .

DAS zu erfahren fände ich WIRKLICH interessant !

Danke für Dein Interesse und Deinen wertvollen Beitrag. Wenn Du willst, gebe ich Dir meine IP-Adresse auch gerne persönlich bekannt. Wie bereits gesagt, werde ich der Behörde gegenüber absolut ehrlich sein. Wenn Du das anders verstanden hast, dann ist das Deine Sache. Ich wollte nur wissen, ob ich da vielleicht Probleme bekommen könnte und wenn ja, rechtlich fundiert warum und wie.

Was andere schreiben, solltest Du nicht auf mich münzen.

Geschrieben
Aber 25 Jahre sind da schon hitverdächtig :shok:

Das WaffG wurde damals nicht ganz so hysterisch ,

also wollte natürlich sagen ,

gesetzeskonform betrieben , wie das heute der Fall ist .

Vielleicht übernimmt die Behörde gerade die Akten von Papier auf DV

und dabei werden eben auch uralte , aber nichts desto weniger krumme "Hunde"

aus dem Dornröschenschlaf erweckt .

Geschrieben
Das Einzige , was mich zu dem Thread noch interessiert :

Wie lange dauert es eigentlich vom Start des Themas bis zur behördlichen Anfrage an den Foren Betreiber über die Herausgabe der Anmeldedaten .

DAS zu erfahren fände ich WIRKLICH interessant !

So wie ich verstanden habe, hat die Behörde ja schon nach dem Verbleib der Waffe gefragt. Somit ist die Behörde ja bereits involviert.

Geschrieben
Ich wollte nur wissen, ob ich da vielleicht Probleme bekommen könnte und wenn ja, rechtlich fundiert warum und wie.

Du hast bereits ein Problem.

Das ist ja bereits erläutert worden.

Gast God of Hellfire
Geschrieben
Danke für Dein Interesse und Deinen wertvollen Beitrag. Wenn Du willst, gebe ich Dir meine IP-Adresse auch gerne persönlich bekannt. Wie bereits gesagt, werde ich der Behörde gegenüber absolut ehrlich sein. Wenn Du das anders verstanden hast, dann ist das Deine Sache. Ich wollte nur wissen, ob ich da vielleicht Probleme bekommen könnte und wenn ja, rechtlich fundiert warum und wie.

Wenn Du ganz ehrlich zu Deiner Behörde bist, wird diese Dir ganz ehrlich und rechtsstaatlich für Deinen Verstoß gegen das aktuelle Waffengesetz die Karten lochen, Dich vor Gericht bringen und sich nachher nichtmal für Deine Ehrlichkeit bedanken.

In Deinem Fall wird auch der toleranteste Sachbearbeiter keinerlei Ermessensspielraum haben.

Gruß

GOH

PS

Hättest du geschwiegen, wärst ein Schlauer Du geblieben.

Geschrieben
Sicher, eine Waffenleihe vom bedürfnisumfassten Zweck ist für maximal 4 Wochen möglich. Eine sichere Verwahrung ist auch länger möglich, aber die muss schriftlich und nachvollziehbar besonders begründet werden.

Aber irgendwie hast Du zumindest ein Problem nicht verstanden. Die alte Vereinbarung betraf Dein Vater und dem Besitzer. Aber unabhängig davon, hättest Du das Waffenerbe anmelden müssen - 4 Wochen nach Antritt des Erbes.

§ 20 Erwerb und Besitz von Schusswaffen durch Erwerber infolge Erbfalls

(1) Der Erbe hat binnen eines Monats nach der Annahme der Erbschaft oder dem Ablauf der für die Ausschlagung der Erbschaft vorgeschriebenen Frist die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte für die zum Nachlass gehörenden erlaubnispflichtigen Schusswaffen oder ihre Eintragung in eine bereits ausgestellte Waffenbesitzkarte zu beantragen; für den Vermächtnisnehmer oder durch Auflage Begünstigten beginnt diese Frist mit dem Erwerb der Schusswaffen.

(2) Dem Erwerber infolge eines Erbfalls ist die gemäß Absatz 1 beantragte Erlaubnis abweichend von § 4 Abs. 1 zu erteilen, wenn der Erblasser berechtigter Besitzer war und der Antragsteller zuverlässig und persönlich geeignet ist.

(3) 1Für erlaubnispflichtige Schusswaffen und erlaubnispflichtige Munition, für die der Erwerber infolge eines Erbfalles ein Bedürfnis nach § 8 oder §§ 13 ff. geltend machen kann, sind die Vorschriften des § 4 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 und des § 8 und der §§ 13 bis 18 anzuwenden. 2Kann kein Bedürfnis geltend gemacht werden, sind Schusswaffen durch ein dem Stand der Technik entsprechendes Blockiersystem zu sichern und ist erlaubnispflichtige Munition binnen angemessener Frist unbrauchbar zu machen oder einem Berechtigten zu überlassen. 3Einer Sicherung durch ein Blockiersystem bedarf es nicht, wenn der Erwerber der Erbwaffe bereits aufgrund eines Bedürfnisses nach § 8 oder §§ 13 ff. berechtigter Besitzer einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe ist. 4Für den Transport der Schusswaffe im Zusammenhang mit dem Einbau des Blockiersystems gilt § 12 Abs. 3 Nr. 2 entsprechend.

Endlich mal jemand, der sich sachlich und fachlich qualifiziert äußert. Danke.

Ich habe von meinem Vater ein paar "Waffen" geerbt (4mm M20, Deko, Platz...), die eigentlich früher "frei" waren, die ich aber vorsichtshalber in eine grüne WBK eintragen habe lassen, was auch in heutiger Sicht gut war. Aber die besagte Waffe gehörte ja nicht meinem Vater, deshalb konnte ich sie ja auch nicht erben. Lediglich die Verpflichtung zur Aufbewahrung wurde mir übertragen.

Geschrieben
Danke für Dein Interesse und Deinen wertvollen Beitrag. Wenn Du willst, gebe ich Dir meine IP-Adresse auch gerne persönlich bekannt. Wie bereits gesagt, werde ich der Behörde gegenüber absolut ehrlich sein. Wenn Du das anders verstanden hast, dann ist das Deine Sache. Ich wollte nur wissen, ob ich da vielleicht Probleme bekommen könnte und wenn ja, rechtlich fundiert warum und wie.

Was andere schreiben, solltest Du nicht auf mich münzen.

Deine IP Adresse interessiert mich nicht . Dafür werden sich andere interessieren , dies ist nämlich ein Forum in dem sogar Behörden

nitlesen dürfen und davon garantiert reichlich Gebrauch machen .

Hast Du eigentlich einen Führerschein ?

Hast Du Dich da auch 25 Jahre lang nicht darum gekümmert , wie sich Bestimmungen , Gesetze etc. ÄNDERN ,

die Du zu beachten VERPFLICHTET bist ?

Hast Du keinen Kontakt zu anderen Schützen ?

Bist Du in keinem Schützenverein?

Liest Du keine Zeitung ?

Keine Fachzeitschrift ?

Hörst Du keine Nachrichten ?

Siehst Du kein Fernsehen?

Bist Du wirklich so ahnungslos , wie Du hier tust ?

Sorry , aber falls es tatsächlich so sein sollte ,

dann meinen herzlichen Dank auch ,

Leute wie DU sind es nämlich auch , die unseren "Stand" in Verruf bringen .

Geschrieben
So wie ich verstanden habe, hat die Behörde ja schon nach dem Verbleib der Waffe gefragt. Somit ist die Behörde ja bereits involviert.

Ich hatte bisher keinen Kontakt zur Behörde. Lediglich das Schreiben mit der Anfrage liegt mir, wie vermutlich den anderen Erben seit heute vor.

Geschrieben
Ich hatte bisher keinen Kontakt zur Behörde. Lediglich das Schreiben mit der Anfrage liegt mir, wie vermutlich den anderen Erben seit heute vor.

Klar

und ab jetzt ist auch bekannt , an welchen der Erben man sich dann weiterhin zu halten hat .

Genau das versuchen Dir hier eine Menge Leute mit x Beiträgen seit einiger Zeit klarzumachen.

Geschrieben
Lediglich die Verpflichtung zur Aufbewahrung wurde mir übertragen.

So einfach wie Du Die das vorstellt, geht das aber nicht. Die Behörde möchte immer einen nachvollziebaren Weg einer Waffe wissen und wo diese sich gefindet. Das ist ja mit der mündlichen Übertragung an Dich für die Behörde nicht nachvollziebar.

Hinzu dürfte eine unbeschossene Waffe so ohne weiteres gar nicht in Privathand sein. Ausnahme stellt nur der Sammler mit roter WBK dar oder wenn das Beschussamt die Nichtprüfbarkeit schriftlich bescheinigt hätte.

Ich hatte bisher keinen Kontakt zur Behörde. Lediglich das Schreiben mit der Anfrage liegt mir, wie vermutlich den anderen Erben seit heute vor.

Ähem, Du wolltest sagen, Du hast im Moment noch nicht auf diese behördliche Anfrage reagiert. Aber der Kontakt zu Dir ist ja bereits hergestellt und offenbar weiß die Behörde was von dieser Waffe.

Nun wirst Du Dich erklären müssen.

Ein Tipp: Farbkopien Deiner jetzigen WBK's sind schöner um mal zu zeigen, dass man mal so was gehabt hat. :traurig_16:

Geschrieben

@Gottfried and all others

100px-DoNotFeedTroll.jpg

ich denke wir alle sind da jemandem gewaltig auf den Leim gegangen,

der sitzt jetzt vor dem Monitor und lacht sich kaputt über soviel Dummheit von uns.

So Merkbefreit & Beratungsresistent kann doch keiner sein das er das was wir geschrieben haben

nicht kapiert.

Geschrieben

Und ich dachte, wir haben einen neuen Ameisenhaufen :00000733:

Mist, Chips sind alle.

Geschrieben
Deine IP Adresse interessiert mich nicht . Dafür werden sich andere interessieren , dies ist nämlich ein Forum in dem sogar Behörden

nitlesen dürfen und davon garantiert reichlich Gebrauch machen .

Hast Du eigentlich einen Führerschein ?

Hast Du Dich da auch 25 Jahre lang nicht darum gekümmert , wie sich Bestimmungen , Gesetze etc. ÄNDERN ,

die Du zu beachten VERPFLICHTET bist ?

Hast Du keinen Kontakt zu anderen Schützen ?

Bist Du in keinem Schützenverein?

Liest Du keine Zeitung ?

Keine Fachzeitschrift ?

Hörst Du keine Nachrichten ?

Siehst Du kein Fernsehen?

Bist Du wirklich so ahnungslos , wie Du hier tust ?

Sorry , aber falls es tatsächlich so sein sollte ,

dann meinen herzlichen Dank auch ,

Leute wie DU sind es nämlich auch , die unseren "Stand" in Verruf bringen .

Ich möchte auf Deine Äußerungen wirklich nicht im Detail eingehen, da Du auch nicht im Detail auf meine Fragen eingegangen bist, sondern auch nur "heißen Dampf" abgelassen hast.

Wenn Du es auch gerne differenzieren würdest, gehöre ich auch heute trotzdem noch zu "eurem Stand", wenn Du damit den offiziellen Schießsport meinst. Ich habe vielleicht in den vergangenen 25 Jahren mehr für den Schießsport als Mitglied in 4 Verbänden getan als viele andere. Deswegen bin ich aber noch lange kein Rechtsanwalt im Bereich Waffenrecht und hätte eigentlich kompetentere, rechtliche Äußerungen notwendiger als "nette" Anmerkungen deinerseits.

Gast God of Hellfire
Geschrieben
Wenn Du es auch gerne differenzieren würdest, gehöre ich auch heute trotzdem noch zu "eurem Stand", wenn Du damit den offiziellen Schießsport meinst. Ich habe vielleicht in den vergangenen 25 Jahren mehr für den Schießsport als Mitglied in 4 Verbänden getan als viele andere. Deswegen bin ich aber noch lange kein Rechtsanwalt im Bereich Waffenrecht und hätte eigentlich kompetentere, rechtliche Äußerungen notwendiger als "nette" Anmerkungen deinerseits.

Wenn Deine Kollegen damit aufgehört haben Ihre Köpfe auf die Tischplatte zu hämmern, wird Dir die Mitarbeit im Verband sicher ungenommen bleiben. Nur eben nicht mehr mit Schusswaffen.

Geschrieben
Ich habe vielleicht in den vergangenen 25 Jahren mehr für den Schießsport als Mitglied in 4 Verbänden getan als viele andere.

Kenn ich, nur an der Theke rumgehangen.

Im Ernst, willst Du uns weißmachen, dass Du nicht weißt, was man als Waffenerbe oder beim Erwerb einer Schusswaffe zu veranlassen hat?

Bedeutung vom Beschuss auch vergessen?

Was macht man in 25 Jahren in 4 Verbänden? Da muss man doch mal was mitkriegen. Ist aber auch egal, man sollte aber wissen, dass man sich zu informieren hat.

Wenn Du heute an einen wartenden Schulbus mit normaler Geschwindigkeit vorbei fährst, bist Du auch Deinen Führerschein los. Das muss man als Führerscheininhaber auch wissen, ohne dass man die Fahrschule erneut besucht. Da steht man auch in der Pflicht, sich mal nach neuen gesetzlichen Änderungen zu informieren. Wer das nicht tut, hat Pech gehabt. Wurde schon mal gesagt - Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.

Geschrieben

@tomcat:

entweder du bist ein troll, dnan ist jedes weitere wort hier sowieso vergebens bzw. würde nur der weiteren belustigung dienen.

sollten aber alle deine äußerungen ( im großen und ganzen ) wahr sein, dann kann ist deine gigantische naivität absolut nicht nachvollziehen.

25 Jahre schießsport, mitarbeit in 4 verbänden.........usw. usw.

he, wenn du bis jetzt noch nicht kapiert hast, was dir die leute hier in diesem forum versucht haben klarzumachen, dann kann dir hier keiner helfen.

wo das problem bei der sache ist? rechtlich? ( ich frage dich jetzt ausdrücklich NICHT nach deiner sachkunde! )

das problem ist das WaffG! und sollte sich das so zugetragen haben, wie von dir geschildert, dann hast du selbiges nicht nur einmal, sondern wiederholt (evtl. vorsätzlich, weil sachkundig!) gebrochen! auf die möglichen folgen wurdest du hier auch schon hingewiesen, und das nicht nur einmal!

und wenn dus auch jetzt noch nicht kapiert hast, dann schalt mal dein hirn ein und versuch mal selbständig zu denken! vielleicht kommst dann auch auf den trichter, dass ein anwalt das einzige ist, wonach du dich erkundigen solltest.

wie kann man nur so naiv sein! selbst vor 25 Jahren war das vom WaffG nicht gedeckt! ein unberechtigter ( wenn ich das richtig verstanden habe hast du von deinem vater nur erlaubnisfreie waffen geerbt) verwahrt eine erlaubnispflichtige waffe ohne gültigen beschuss, nebst WBK, mit erlaubnis der behörde für einen auswanderer?

du "erbst" die verpflichtung zur aufbewahrung?

und selbst nach 25 jahren kommst du nicht von alleine drauf, dass das ein problem darstellen könnte?

ist schon echt trollig!.... und falls nicht... dann ists .... sorry, aber was anderes fällt mir grade nicht ein...... erbärmlich!

kopfschüttelnde grüße

alzi

.....würde gerne den richter sehen, der sich bei der geschichte keinen ast ablacht!....

Geschrieben

Die Aktion ist ohne Zweifel dämlich!

Aber: Leute die 2 oder 3 mal so besoffen Auto gefahren sind, dass sie 10 Jahre Sperre bekommen haben, oder wegen Körperverletzung verurteilt wurden, werden hier kompetent beraten, wie sie wieder an ihre Knarren kommen.

Er hat gefragt was ihm nach seinem Versäumnis/Naivität nun droht. -->Antwort: Wohlmöglich Waffenentzug.

Aber das muss doch nich so außarten.

Grüße expedition

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