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Repetierflinte unter 60cm


Schnuffi

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Hollo zusammen.

Ist der Begriff "Flinte" nur mit Langwaffen gleichzusetzen?

Wie sind Vorderschaft-Reprtier-Waffen unter 60 cm einzuordnen?

Sind nur Waffen zwischen 60 und 95 cm verboten?

Schnuffi der Ahnungslose :confused:

Guest sammler
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...Wie sind Vorderschaft-Reprtier-Waffen unter 60 cm einzuordnen?

...

Als Kurzwaffen.

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Sind nur Waffen zwischen 60 und 95 cm verboten?

warum sollen Waffen alg. zwischen 60 und 95 cm verboten sein?

Wenn Du damit Vorderschaft – Repetier - Flinten meinst die müssen die länger als 95cm sein.

Wenn du mal die Suchfunktion nutz findest Du viel zu diesem Thema

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Hollo zusammen.

Ist der Begriff "Flinte" nur mit Langwaffen gleichzusetzen?

Wie sind Vorderschaft-Reprtier-Waffen unter 60 cm einzuordnen?

Sind nur Waffen zwischen 60 und 95 cm verboten?

Schnuffi der Ahnungslose :confused:

Dem mehr Aufmerksamkeit gebühren sollte als die Forums-arroganten "Shortshouter" - Leute, das ist doch kein Umgang, vor allem kein Ausdruck von Überlegenheit.

Der Begriff der "Flinte" ist im WaffG nicht definiert. Jede Schußwaffe mit glattem Lauf ist also erst einmal eine Flinte.

Das in der Anlage 2 ausgesprochene Verbot von Vorderschaftrepetierflinten beschränkt sich nicht auf Langwaffen.

Somit hast Du aus meiner Sicht keinen Anlaß gefunden, deinem SB einen Voreintrag für Deine grüne WBK abzuringen ;-)

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Hollo zusammen.

1. Ist der Begriff "Flinte" nur mit Langwaffen gleichzusetzen?

2. Wie sind Vorderschaft-Reprtier-Waffen unter 60 cm einzuordnen?

3. Sind nur Waffen zwischen 60 und 95 cm verboten?

Schnuffi der Ahnungslose :confused:

1. Der Begriff "Flinte" taucht im WaffG nur als "Vorderschaftrepetierflinte" auf.

Als Flinte wird aber üblicherweise nur eine Langwaffe bezeichnet, mit der Schrotpatronen oder FLG verschossen werden.

4. Alle Schußwaffen deren Gesamtlänge in der kürzest möglichen Verwendungsform unter 60 cm sind,

oder deren Lauflänge incl. geschlossenem Verschluß unter 30 cm sind, werden generell als Kurzwaffen angesehen.

3. Das Verbot, das Du vermutlich meinst betrifft nur die Vorderschaftrepetierflinten. Demnach sind Vorderschaftrepetierflinten deren Gesamtlänge in der kürzest möglichen Verwendungsform unter 95 cm sind oder deren Lauflänge weniger als 45 cm beträgt seit dem 1.4.2008 verboten.

Gruß

Rainer

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