sniper-k98 Posted December 12, 2008 Posted December 12, 2008 Hallo ! Muss ich irgendwas beachten wenn ich meine Waffe zum Büchsenmacher gebe? Ok, Quittung ist klar. Muss ich der Behörde das mitteilen? Bin mir nicht sicher, weil die Reparatur eventuell länger als 4 Wochen dauert? Schönes Wochenende
PeterHinsberg Posted December 12, 2008 Posted December 12, 2008 Hallo !Muss ich irgendwas beachten wenn ich meine Waffe zum Büchsenmacher gebe? Ok, Quittung ist klar. Muss ich der Behörde das mitteilen? Bin mir nicht sicher, weil die Reparatur eventuell länger als 4 Wochen dauert? Schönes Wochenende Behörde informieren... könnte sein, ich meine da gäbe es tatsächlich eine Frist von 4 Wochen oder so. Stichwort "überlassen an einen Berechtigten" oder so. Andererseits: Schau doch alle 3,5 Wochen mal beim Büxer rein, nimm die Waffe in die Hand und geb' sie ihm zurück. Dann sollte die die Frist neu laufen. :-) Wobei: 4 Wochen ist lang. Schätze mal den größten Teil der Zeit wird auf Ersatzteile gewartet werden. Achso: Quittung gut aufbewahren und wenn diese abhanden kommen sollte sofort melden. Ich war mal beim Büxer, ein paar komische Gestalten waren auch im Laden, warteten wohl schon ein paar Minuten, der Büxer (mehr oder weniger demonstrativ laut) in der Werkstatt am klappern, eine Angestellte immer noch im Verkaufsraum, immer ein Auge auf die Gestalten, auf einmal stand Grün-Weiß vor der Tür und die Handschellen klickten. Die komischen Gestalten hatten ein Portemonaie gestohlen und wollten den darin befindlichen Reperaturschein einlösen. Der Eigentümer hatte sofort nach verlust u.a. dem BüMa bescheid gesagt. Tja, Doofheit muss bestraft werden
Guest gila1 Posted December 12, 2008 Posted December 12, 2008 Hallo !Muss ich irgendwas beachten wenn ich meine Waffe zum Büchsenmacher gebe? Ok, Quittung ist klar. Muss ich der Behörde das mitteilen? Bin mir nicht sicher, weil die Reparatur eventuell länger als 4 Wochen dauert? Schönes Wochenende Redet Dein Sachbearbeiter nicht mit Dir? Schönes Wochenende
sniper-k98 Posted December 12, 2008 Author Posted December 12, 2008 Redet Dein Sachbearbeiter nicht mit Dir?Schönes Wochenende Nicht außerhalb der Öffnungszeiten...
rainers-messerwelt Posted December 12, 2008 Posted December 12, 2008 Hallo !Muss ich irgendwas beachten wenn ich meine Waffe zum Büchsenmacher gebe? Ok, Quittung ist klar. Muss ich der Behörde das mitteilen? Bin mir nicht sicher, weil die Reparatur eventuell länger als 4 Wochen dauert? Schönes Wochenende Der Büchsenmacher wird Dir wohl eine Quittung geben. Nennt sich normalerweise Reparaturauftrag. Deine WBK will er natürlich auch sehen. Und die WBK-Nr. und Dein Name und Adresse steht natürlich auch auf dem Reparaturauftrag. Sonst brauchst Du nichts. Die 4 Wochen Frist gilt zum Verleihen einer Waffe. Nicht für die Reparatur beim Büchsenmacher.
sniper-k98 Posted December 12, 2008 Author Posted December 12, 2008 Der Büchsenmacher wird Dir wohl eine Quittung geben.Nennt sich normalerweise Reparaturauftrag. Deine WBK will er natürlich auch sehen. Und die WBK-Nr. und Dein Name und Adresse steht natürlich auch auf dem Reparaturauftrag. Sonst brauchst Du nichts. Die 4 Wochen Frist gilt zum Verleihen einer Waffe. Nicht für die Reparatur beim Büchsenmacher. OK dann ist alles richtig gelaufen. Wollte nur wegen der 4 Wochen die bei mir im Kopf rumschwirrten sicher gehen
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