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IGNORED

Bedürfniss ohne geeigneten Schießstand ?


Gast

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Geschrieben

Hallo verehrte Zielgruppe,

ich möchte mir in absehbarer Zeit einen Selbstlader zulegen (Bedürfniss über BDS).

Jetzt bin ich zwar in zwei DSB - und einem BDS - Verein Mitglied, aber keiner davon verfügt über einen entsprechenden Schießstand.

Das größte ist da noch 100 m für KK.

Es gibt aber geeignete Bahnen in der Nachbarschaft.

Nun meinte ein "Ägsbärde", dass ich kein Bedürfniss nachweisen könne, da ich in keinem Verein sei, der über ´nen zugelassenen Schießstand verfügt.

(Fällt mir grade ein, selbiger Ägsbärde hat nen K 98 ohne entsprechend..., aber lassen wir das.)

Also wie ist das nu ?

Hab ich einen Anspruch (Bedurfniss) für solch ein Gewehr, obwohl in meinen Vereinen kein zulässiger Schießstand ist ?

Bitte um Eure Hilfe.

Geschrieben
Hallo verehrte Zielgruppe,.......Also wie ist das nu ?

Hab ich einen Anspruch (Bedurfniss) für solch ein Gewehr, obwohl in meinen Vereinen kein zulässiger Schießstand ist ?

Ja, ohne Einschränkung, sinnvoll (wenn auch rein rechtlich nicht notwendig, aber gern gesehen) ist es sich auf den anderen Schiessständen bescheinigen zu lassen, daß man dort Schiessen kann. Macht in der Regel der dortige Standbetreiber, Schiessleiter oder Vereinsvorsitzende. Den Zettel dann einfach Beilegen.

Geschrieben

Bullsh***

Das Bedürfnis wird in dem Moment abgedeckt, in dem die SpO deines Verbandes eine Disziplin für die angedachte Waffe anbietet. Befürwortungen stellt außerdem nicht der Verein, sondern der Verband/Landesverband aus. Die einzige Aufgabe deines Vereinsfürsten in diesem Befürwortungsprozedere besteht darin, deinen Antrag auf Vollständigkeit zu prüfen und diesen über den Kreissortleiter an den Verband weiter zu reichen.

Und das Ganze unabhängig davon, ob dein Heimatstand nun die entsprechende reigabe hat, oder nicht. Wäre es so, das Befürwortungen davon abhängen, was auf deinem Heimatstand geschossen werden darf, gäbe es nämlich deutlich weniger Sportschützen, weil eben nicht jeder Stand über jede Freigabe verfügt (siehe z.B. IPSC oder Wurftaube).

Geschrieben
Bullsh***

Das Bedürfnis wird in dem Moment abgedeckt, in dem die SpO deines Verbandes eine Disziplin für die angedachte Waffe anbietet.

Im Antrag des BDS LV4 wird entweder ein eigener, für die Waffe geeigneter Schießstand oder eine Nutzungsvereinbarung mit einem Schießstandbesitzer (schriftlich, nicht älter als ein Jahr) gefordert.

Jürgen

Geschrieben
...Nutzungsvereinbarung mit einem Schießstandbesitzer (..., nicht älter als ein Jahr) ...

Jürgen

Das wird schwierig!

Einen so jungen Standbetreiber habe ich über all die Jahre noch nirgends kennengelernt :rolleyes:

Geschrieben
Das wird schwierig!

Einen so jungen Standbetreiber habe ich über all die Jahre noch nirgends kennengelernt :rolleyes:

Nicht nur das Alter ist faszinierend, nein so jung, und schon Geschäftsfähig :00000733:

Geschrieben
Das Bedürfnis wird in dem Moment abgedeckt, .....

Ich schrieb auch gern gesehen .... Im Übrigen, war es vor geraumer Zeit bei uns im Landkreis üblich, das sich das Ordnungsamt nach den Schiessmöglichkeiten der Vereine und SLG's bei den jeweiligen Vorständen erkundigt haben. Meines Wissens nach, aber ohne Auswirkungen.

Geschrieben
Bullsh***

Das Bedürfnis wird in dem Moment abgedeckt, in dem die SpO deines Verbandes eine Disziplin für die angedachte Waffe anbietet. Befürwortungen stellt außerdem nicht der Verein, sondern der Verband/Landesverband aus. Die einzige Aufgabe deines Vereinsfürsten in diesem Befürwortungsprozedere besteht darin, deinen Antrag auf Vollständigkeit zu prüfen und diesen über den Kreissortleiter an den Verband weiter zu reichen.

Und das Ganze unabhängig davon, ob dein Heimatstand nun die entsprechende reigabe hat, oder nicht. Wäre es so, das Befürwortungen davon abhängen, was auf deinem Heimatstand geschossen werden darf, gäbe es nämlich deutlich weniger Sportschützen, weil eben nicht jeder Stand über jede Freigabe verfügt (siehe z.B. IPSC oder Wurftaube).

Seh ich auch so.

Such Dir in der Nähe einen Bezahlstand, auf dem Du GK 100 m schießen könntest und gib diesen an.

Nähe möchte ich nicht spezifizieren. Ich fahre ab und an 360 km zu meinem Lieblingsstand. Ist sicher extrem.

Ich denke aber, bis 70 / 80 km im Umkreis dürfte im Zweifelsfall noch als Nähe zählen.

Gruß,

André

(Für Krümelkacker: Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft...)

Geschrieben
Ich schrieb auch gern gesehen .... Im Übrigen, war es vor geraumer Zeit bei uns im Landkreis üblich, das sich das Ordnungsamt nach den Schiessmöglichkeiten der Vereine und SLG's bei den jeweiligen Vorständen erkundigt haben. Meines Wissens nach, aber ohne Auswirkungen.

Ente, unsere Posts haben sich überschnitten,

mit Bullsh*** meinte ich die Aussage des "Ägsbärd'n", den der TE erwähnte.

:s75:

Geschrieben

Die Aussage war so, dass der OSM auf dem Bedürfnissantrag angeben müsse ob im Verein die Möglichkeit besteht die entsprechende Disziplin auszuüben.

Keine Ahnung ob das stimmt.

Aber wie bereits angedeutet.

Im Nachhinein ist mir eingefallen, dass eben dieser einen K98 hat, und das ohne das in einem seiner Vereine (die auch die meinen sind) die Möglichkeit besteht diesen zu schiessen.

Er meinte der SB könne da vielleicht Schwierigkeiten machen (was wiederum bei unserem SB nicht allzu selten ist - leider).

Geschrieben
mit Bullsh*** meinte ich die Aussage des "Ägsbärd'n", den der TE erwähnte.

Erstaunlich wie manche Dinge verlaufen können… :confused:

Also, der hier erwähnte Ägsbärde war wohl ich und es geht um Folgendes:

Wenn ein Schütze eine Waffe auf Grün beantragt, muss der Vorsitzende im Bedürfnisbescheinigungsantrag des Verbandes (hier Landesverband des BDS – aber auch bei unserem Landesverband des DSB) unterschreiben, dass der Verein über einen geeigneten Stand verfügt oder eine Nutzungsvereinbarung mit einem entsprechenden Standbetreiber hat.

Beides kann unser Verein nicht nachweisen.

Der 1. Vorsitzende kann dies also – ob er will oder nicht – nicht unterschreiben.

Jetzt habe ich empfohlen, wenigstens ab und an auf einen Stand zu gehen und wenigstens die gleiche Waffenart (Langwaffe, GK) zu schießen und sich dies bestätigen zu lassen. Dafür würde ich ihm auch gerne meine Waffe zur Verfügung stellen.

(So habe ich schon vor Jahren gemacht und die Bestätigungen habe ich heute noch.)

Ich weiß nun tatsächlich nicht, was der Landesverband (und unser SB) macht, wenn weder ein geeigneter Stand noch Schießtermine nachgewiesen werden können (nicht einmal Vereinsmeisterschaften).

Wenn es – wie hier einige meinen (und durchaus auch sein kann) "Wurscht" ist… warum steht es dann auf dem Antrag - und wird explizit darauf hingewiesen, dass die Behörde es überprüfen kann?

Geschrieben
Die Aussage war so, dass der OSM auf dem Bedürfnissantrag angeben müsse ob im Verein die Möglichkeit besteht die entsprechende Disziplin auszuüben.

Keine Ahnung ob das stimmt....

In BW sind Formulare unterwegs, wo das tatsächlich so drinsteht. Habe ich selbst schon gesehen, ob die allerdings noch aktuell sind? Du kannst ja mal nachsehen, hier sind die Aktuellen http://www.wsv1850.de/Formulare_Waffen.html#a444

@Lusumi

Zitat: "Wenn es – wie hier einige meinen (und durchaus auch sein kann) "Wurscht" ist… warum steht es dann auf dem Antrag - und wird explizit darauf hingewiesen, dass die Behörde es überprüfen kann?"

Das ist eine Relikt: Das hatte früher, als der Verein noch die Waffen genehmigte schon seine Bedeutung. Der Verein konnte damals nur Waffen genehmigen, die bei Ihm auch zu schiessen waren. (so 80-90iger des letzten Jahrhunderts)

Das wurde damals in jedem Bundesland anders gehandhabt. Deswegen kennt das ausser den BWbergern keiner.

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