chriss2505 Posted November 24, 2008 Posted November 24, 2008 Hallo, hab da mal eine frage wegen der Waffenbesitzkarte. Ich habe 1989 die Sachkundeprüfung gemacht und die gelbe Karte erhalten. 1990 wurde mir der Führerschein entzogen und natürlich auch die WBK. Habe dann 5 Jahre Sperre bekommen. Danach habe ich sie nicht mehr beantragt. Im Jahr 2000 wurde mir noch einmal der Schein genommen. Seitdem ist nichts mehr passiert. Seit einem halben Jahr bin ich jetzt bei einem Reservistenverein und würde gerne meine WBK wieder beantragen, weil ich mir gerne ein KK-Matchbüchse zulegen möchte. Hab ich eine chance oder kann ich es gleich vergessen? Bin um jeden Rat dankbar Mfg Chriss2505
Guest Posted November 24, 2008 Posted November 24, 2008 Wieso setzt Du es doppelt ein, einmal reicht doch !!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Asgard Posted November 24, 2008 Posted November 24, 2008 @chriss: Willkommen im Forum. Crossposts in verschiedenen Unterforen werden nicht gern gesehen. Nur so vorweg Was Dein Anliegen angeht: ich bin zwar kein Jurist, aber 2x den Führerschein weg ist ein Grund für die so genannte "Regelunzuverlässigkeit". Ob Du deine WBK wieder bekommst, liegt hier im Ermessen des zuständigen Sachbearbeiters. Am Besten hingehen, Fall schildern und dessen Antwort als Verbindlich ansehen. @Kay Sven: gutes Benehmen an der Garderobe vergessen?
Gottfried Tabor Posted November 24, 2008 Posted November 24, 2008 aber 2x den Führerschein weg ist ein Grund für die so genannte "Regelunzuverlässigkeit" Falls der Grund womöglich noch in Verbindung mit Promille war , könnte es noch schwieriger werden. Asgard hat Recht , hingehen , offen reden und darauf hinweisen , daß seit 8 Jahren nichts mehr war. "Einsicht und Lehre daraus gezogen" in erster Linie betonen ! Gruß G.T.
Guest otto43 Posted November 24, 2008 Posted November 24, 2008 Falls der Grund womöglich noch in Verbindung mit Promille war , könnte es noch schwieriger werden.Asgard hat Recht , hingehen , offen reden und darauf hinweisen , daß seit 8 Jahren nichts mehr war. "Einsicht und Lehre daraus gezogen" in erster Linie betonen ! Gruß G.T. Ich kann dem nur zustimmen, aber ich glaube beim zweiten "Versuch" sind es 10 Jahre Wartezeit (Bewährungszeit) In Verbindung mit Alk. ist die Sache erheblich schwieriger. Kann leicht sein, daß sie dich zum MPU schicken. Nur Mut - auf jedenfall persönlich und >seriös< gekleidet zur Behörde gehen und mit denen sprechen.
Guest Posted November 24, 2008 Posted November 24, 2008 @Kay Sven: gutes Benehmen an der Garderobe vergessen? Eigentlich nicht, halte mich im Normalfall zurück. Crossposting sind halt einfach nur Nervig, wie sagt mann "Versuch macht Kluch" Zum zuständigen SB gehn und mit im Reden hilft hier mehr als mehrfach zu Posten nur weil mann nicht warten kann bis konfirme Personen Onboard sind.
Dagobert Posted November 24, 2008 Posted November 24, 2008 Gehe zum SB und rede mit dem. Alles andere sind Spekulationen. Christian
Hermes Posted November 24, 2008 Posted November 24, 2008 Hier gehts weiter: http://forum.waffen-online.de/index.php?showtopic=358844
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