Guest Posted November 17, 2008 Posted November 17, 2008 moin moin kann mir mal jemand sagen ob ich eine unbedenklichkeitsbescheinigung benötige obwohl ich eine gültige erlaubnis nach§27 besitze (wiederladen und vorderlader) hintergrund ist das ich nach den anderen beiden sachen jetzt noch den böllerschein machen möchte. und der lehrgang laut leiter nur mit der unbedenklichkeitsbescheinigung möglich ist! wäre ja eigentlich schwachsinnig weil ich ja sonst nicht die erlaubnis §27 hätte oder geht es mal wieder nur um gebühren für die behörden? mike5
baer42 Posted November 17, 2008 Posted November 17, 2008 wie lange ist die Ausstellung her??? gilt nur 1 Jahr, muss danach neu beantragt werden
Guest Posted November 17, 2008 Posted November 17, 2008 nee nee ich habe den pulverschein und und der ist noch 3 jahre gültig! ist doch genauso viel wert wie diese unbed........beschei...oder muß ja auch nicht jedesmal ne neue sachkunde machen wenn ich mir ne neue waffe kaufe.
baer42 Posted November 17, 2008 Posted November 17, 2008 Du kannst es glauben oder lassen oder googlen: das Ding ist 1 Jahr gültig & dann brauchst du eine neue. siehe hier Seite 3 unten unter Sachkunde zu finden: http://www.weilheim-schongau.de/Stichworte...nRechtsinfo.pdf EOD
Guest Posted November 17, 2008 Posted November 17, 2008 Du kannst es glauben oder lassen oder googlen:das Ding ist 1 Jahr gültig & dann brauchst du eine neue. siehe hier Seite 3 unten unter Sachkunde zu finden: http://www.weilheim-schongau.de/Stichworte...nRechtsinfo.pdf EOD hallo baer42 also ich darf schon schwarz und nitropulver erwerben!! warum sollte ich für die gleiche sache noch mal ne bescheinigung holen. wenn ich nicht zuverlässig wäre dann hätte ich keine schußwaffen und keinen pulverschein.
Guest otto43 Posted November 17, 2008 Posted November 17, 2008 Du kannst es glauben oder lassen oder googlen:das Ding ist 1 Jahr gültig & dann brauchst du eine neue. siehe hier Seite 3 unten unter Sachkunde zu finden: http://www.weilheim-schongau.de/Stichworte...nRechtsinfo.pdf EOD So ist es, wir sind ein Beamtenstaat, in die leben eben von den Gebühren. Dieser Schein hat mit logischer Überlegung nichts zu tun. du brauchst eben einen Neuen.
baer42 Posted November 17, 2008 Posted November 17, 2008 hallo baer42also ich darf schon schwarz und nitropulver erwerben!! warum sollte ich für die gleiche sache noch mal ne bescheinigung holen. wenn ich nicht zuverlässig wäre dann hätte ich keine schußwaffen und keinen pulverschein. beratungsresistent & merkbefreit & des Lesens nicht mächtig Quelle: http://www.hochsauerlandkreis.de/buergerin...dukte/pr326.phpErteilung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen Zum Besuch eines Lehrgangs für die Erteilung einer Erlaubnis nach § 27 SprengG ist die Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung erforderlich. Diese Unbedenklichkeitsbescheinigung ist für 1 Jahr gültig. Für die Ausstellung der Unbedenklichkeitsbescheinigung wird eine Gebühr von 36,00 € erhoben. Das Antragsformular steht als Download zur Verfügung oder kann über die unten genannte Telefonnummer angefordert werden.
Guest Posted November 17, 2008 Posted November 17, 2008 beratungsresistent & merkbefreit & des Lesens nicht mächtig alo ich bin nicht beratungsresistent & merkbefreit & des Lesens nicht mächtig aber ich habe gedacht das ich meine erlaubnis nach §27 einfach updaten kann. aber ich vergaß das wir in absurdistan leben!!!!!
Guest Posted November 17, 2008 Posted November 17, 2008 alo ich bin nicht beratungsresistent & merkbefreit & des Lesens nicht mächtigaber ich habe gedacht das ich meine erlaubnis nach §27 einfach updaten kann. aber ich vergaß das wir in absurdistan leben!!!!! Der Mensch denkt, Gott lenkt! Eins habe ich mir abgewöhnt: mir über Sachen Gedanken zu machen, die ich nicht ändern kann. Hinnerk
baer42 Posted November 17, 2008 Posted November 17, 2008 Eins habe ich mir abgewöhnt: mir über Sachen Gedanken zu machen, die ich nicht ändern kann. Du sprichst Wahre Worte gelassen aus..............
Sachbearbeiter Posted November 18, 2008 Posted November 18, 2008 Das Problem ist hier, dass Du nur mit einer UB, die nicht älter als ein Jahr alt ist, zum Lehrgang zugelassen werden kannst. Wenn Du eine bereits eine andere 27er-Erlaubnis hast, heißt das nicht im Umkehrschluss, dass Du zum Zeitpunkt des neuen Lehrgangs weiterhin zuverlässig bist, denn bei der wird nur alle fünf Jahre die Zuverlässigkeit geprüft. Ob der gute Mann daneben noch andere Erlaubnisse hat und wann er zuletzt geprüft worden ist, kann der Lehrgangsleiter ja nicht riechen. Also immer nur mit UB zum Lehrgang.
Guest Posted November 18, 2008 Posted November 18, 2008 danke euch für die antworten werde dann mal die tage wieder aufs amt latschen
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