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IGNORED

neue unbedenklichkeitsbescheinigung?


Gast

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

moin moin

kann mir mal jemand sagen ob ich eine unbedenklichkeitsbescheinigung benötige

obwohl ich eine gültige erlaubnis nach§27 besitze (wiederladen und vorderlader)

hintergrund ist das ich nach den anderen beiden sachen jetzt noch den böllerschein machen möchte.

und der lehrgang laut leiter nur mit der unbedenklichkeitsbescheinigung möglich ist!

wäre ja eigentlich schwachsinnig weil ich ja sonst nicht die erlaubnis §27 hätte

oder geht es mal wieder nur um gebühren für die behörden?

mike5

Geschrieben

nee nee ich habe den pulverschein und und der ist noch 3 jahre gültig!

ist doch genauso viel wert wie diese unbed........beschei...oder

muß ja auch nicht jedesmal ne neue sachkunde machen wenn ich mir ne neue waffe kaufe.

Geschrieben
Du kannst es glauben oder lassen oder googlen:

das Ding ist 1 Jahr gültig & dann brauchst du eine neue.

siehe hier Seite 3 unten unter Sachkunde zu finden:

http://www.weilheim-schongau.de/Stichworte...nRechtsinfo.pdf

EOD

hallo baer42

also ich darf schon schwarz und nitropulver erwerben!! warum sollte ich für die gleiche sache noch mal ne bescheinigung holen.

wenn ich nicht zuverlässig wäre dann hätte ich keine schußwaffen und keinen pulverschein.

Geschrieben
Du kannst es glauben oder lassen oder googlen:

das Ding ist 1 Jahr gültig & dann brauchst du eine neue.

siehe hier Seite 3 unten unter Sachkunde zu finden:

http://www.weilheim-schongau.de/Stichworte...nRechtsinfo.pdf

EOD

So ist es, wir sind ein Beamtenstaat, in die leben eben von den Gebühren. Dieser Schein hat mit logischer Überlegung nichts zu tun. du brauchst eben einen Neuen.

Geschrieben
hallo baer42

also ich darf schon schwarz und nitropulver erwerben!! warum sollte ich für die gleiche sache noch mal ne bescheinigung holen.

wenn ich nicht zuverlässig wäre dann hätte ich keine schußwaffen und keinen pulverschein.

beratungsresistent & merkbefreit & des Lesens nicht mächtig

Quelle: http://www.hochsauerlandkreis.de/buergerin...dukte/pr326.php

Erteilung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen

Zum Besuch eines Lehrgangs für die Erteilung einer Erlaubnis nach § 27 SprengG ist die Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung erforderlich. Diese Unbedenklichkeitsbescheinigung ist für 1 Jahr gültig. Für die Ausstellung der Unbedenklichkeitsbescheinigung wird eine Gebühr von 36,00 € erhoben. Das Antragsformular steht als Download zur Verfügung oder kann über die unten genannte Telefonnummer angefordert werden.

Geschrieben
beratungsresistent & merkbefreit & des Lesens nicht mächtig

alo ich bin nicht beratungsresistent & merkbefreit & des Lesens nicht mächtig

aber ich habe gedacht das ich meine erlaubnis nach §27 einfach updaten kann. :beach:

aber ich vergaß das wir in absurdistan leben!!!!!

Geschrieben
alo ich bin nicht beratungsresistent & merkbefreit & des Lesens nicht mächtig

aber ich habe gedacht das ich meine erlaubnis nach §27 einfach updaten kann. :beach:

aber ich vergaß das wir in absurdistan leben!!!!!

Der Mensch denkt, Gott lenkt! :rtfm:

Eins habe ich mir abgewöhnt: mir über Sachen Gedanken zu machen, die ich nicht ändern kann.

Hinnerk

Geschrieben
Eins habe ich mir abgewöhnt: mir über Sachen Gedanken zu machen, die ich nicht ändern kann.

Du sprichst Wahre Worte gelassen aus..............

Geschrieben

Das Problem ist hier, dass Du nur mit einer UB, die nicht älter als ein Jahr alt ist, zum Lehrgang zugelassen werden kannst.

Wenn Du eine bereits eine andere 27er-Erlaubnis hast, heißt das nicht im Umkehrschluss, dass Du zum Zeitpunkt des neuen Lehrgangs weiterhin zuverlässig bist, denn bei der wird nur alle fünf Jahre die Zuverlässigkeit geprüft. Ob der gute Mann daneben noch andere Erlaubnisse hat und wann er zuletzt geprüft worden ist, kann der Lehrgangsleiter ja nicht riechen.

Also immer nur mit UB zum Lehrgang.

Geschrieben

danke euch für die antworten werde dann mal die tage wieder aufs amt latschen :peinlich:

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