Colt-1911 Posted November 14, 2008 Share Posted November 14, 2008 Hallo, ich suche einen gebrauchten aber gut erhaltenen Waffenrecht Kommentar (Becksche Kurzkommentare Band 35) 8. Auflage 2007 von Joachim Steindorf. Das Buch kostet neu 85 €. Das ist mir momentan zu viel. Vielleicht will ja jemand sein Exemplar los werden. Wenn ja bitte melden. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted November 14, 2008 Share Posted November 14, 2008 Vergiss es. Es gibt noch keine Neuauflage. Ich "bewache" meinen regelrecht, selbst bei Anwälten muss man aufpassen, dass man ihn nicht "vergisst". Dir haben meist auch keinen. Schau lieber mal bei Amazon oder in Ebay. Da kann man mal Glück haben, aber dann meist ältere Auflagen.Wenn du ihn brauchst - kaufen! Ist sein Geld wert. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Tala22Pistole Posted November 14, 2008 Share Posted November 14, 2008 Das Buch ist nicht nur sein Geld wert, es ist ein absolutes MUß ! Alle wesentlichen Gerichtsurteile beziehen sich bei Verweisen auf Kommentare fast ausschließlich auf den Steindorf. Mit irgendwelcher anderen "Literatur" braucht man in einem Rechtsstreit gar nicht erst ankommen. Aber das ist unserem Colt-1911 wohl auch klar, sonst würde er ja nicht richtigerweise diesen Kommentar haben wollen Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted November 14, 2008 Share Posted November 14, 2008 Ist zwar ein Haufen Holz, lohnt sich langfristig aber wegen der Aktualisierungen. http://www.huethig-jehle-rehm.de/hjr/detai...tel/Waffenrecht Ist ja bald Weihnachten. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Colt-1911 Posted November 14, 2008 Author Share Posted November 14, 2008 Ist zwar ein Haufen Holz, lohnt sich langfristig aber wegen der Aktualisierungen. http://www.huethig-jehle-rehm.de/hjr/detai...tel/WaffenrechtIst ja bald Weihnachten. Den kannte ich noch gar nicht. Hat man doch schon wieder etwas dazu gelernt Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted November 14, 2008 Share Posted November 14, 2008 das Problemist, wie Tala 22 schon beschrieben hat, dass sich 99% der Urteilsbegründungen auf den Steindorf beziehen. Eine Ausführung mit NAchträgen wäre sinnvoller, aber... siehe oben Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted November 14, 2008 Share Posted November 14, 2008 Wo bitte ist das Problem? Die Loseblattsammlung von Hinze, Verlag R.v.Decker, bewegt sich ja nicht im luftleeren Raum. Da werden die selben Grundlagen herangezogen/zitiert wie bei anderen Kommentaren auch: Begründungen des Gesetzgebers und einschlägige Urteile. Davon abgesehen ist das Werk auch wesentlich umfangreicher. Beschußgesetz, Maßtafeln sämtlicher CIP-Patronen/Patronenlager etc. pp. PS.: Die Beck'schen Kommentare sind in der Tat ein Standard, standen auch bei uns auf der Wache griffbereit. Warum? Weil sie kompakt und preiswert sind, nicht weil sie allein gültig sind. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted November 14, 2008 Share Posted November 14, 2008 Das hat auch niemand behauptet. Meine Erfahrungen in Bezug auf die Begründungen sind halt andere. Auch bei Rechtsstreitigkeiten mit den Behörden. Allein gültig ist das Urteil. Wonach/womit es begründet wird - tja. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted November 14, 2008 Share Posted November 14, 2008 Na dann sagen wir mal so, mir, und in Folge Hunderten wenn nicht mehr Sportschützen in Berlin, hat der Hinze bei Streitigkeiten mit dem Berliner LKA schon mal sehr geholfen. Ohne das das Verwaltungsgericht eingeschaltet werden musste. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Tala22Pistole Posted November 14, 2008 Share Posted November 14, 2008 Wo bitte ist das Problem? Die Loseblattsammlung von Hinze, Verlag R.v.Decker, bewegt sich ja nicht im luftleeren Raum. PS.: Die Beck'schen Kommentare sind in der Tat ein Standard, standen auch bei uns auf der Wache griffbereit. Warum? Weil sie kompakt und preiswert sind, nicht weil sie allein gültig sind. Hinze = Ex-Rechtsanwalt, zudem nicht unbedingt "waffenneutral". Steindorf = Ex-Richter am Bundesgerichtshof Höchstrichterliche Rechtssprechung bleibt gerne "unter sich". Problem erkannt ? Wenn der Steindorf etwas schreibt, dann "ist das eben so und so wird Recht gesprochen". Wenn der Hinze etwas schreibt, dann "kann man ja mal darüber nachdenken, solange er dem Steindorf-Kommentar nicht widerspricht". Wenn irgendjemand hier aus dem Forum etwas schreibt/sagt/denkt, dann mag das noch so schlau sein, es interessiert vor Gericht aber überhaupt niemanden, außer man kann seine Rechtsauffassung durch zitierfähige Kommentar belegen, und hier ist der Steindorf die unangefochtene Nummer 1. Beck´sche (Kurz-) Kommentare (weil ja kompakt und preiswert) = steht aber auch nicht so richtig viel drin ... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Colt-1911 Posted December 12, 2008 Author Share Posted December 12, 2008 Im April kommt die 9. Auflage des Steindorf Kommentar. Ist wieder teurer geworden. 90 € Link to comment Share on other sites More sharing options...
muni Posted December 13, 2008 Share Posted December 13, 2008 Im April kommt die 9. Auflage des Steindorf Kommentar.Ist wieder teurer geworden. 90 € Wenn er denn immer noch die gleichen Fehler zu Deko und Kriegswaffen-Änderung drinnen hat, taugts mir auch nichts. Denn das dort zitierte Schreiben des BMWI (Pracejus) gilt schon lange als "non-paper". Dank seiner Aufnahme in das Heiligtum Steindorf meinen aber manche Richter, das es "gültig" wäre. Was es aber definitiv nicht ist. Es war eine "Meinungsäusserung" eines Beamten im BMWI und keine Richtlinie (die letztendlich zwar auch nicht rechtsverbindlich nach aussen ist, aber immerhin mit dem Rechtsreferat des Ministeriums, bzw. des BuMiJu abgestimmt wäre)... Sowas in einem Kommentar zu zitieren, ohne Hinweis darauf, finde ich nicht so prickelnd. Ex-Richter BGH hin oder her... Muni Link to comment Share on other sites More sharing options...
XP-100 Posted December 13, 2008 Share Posted December 13, 2008 Abwarten und Leseprobe machen... oder besser gleich Tee trinken! Link to comment Share on other sites More sharing options...
zum_zweiten Posted December 13, 2008 Share Posted December 13, 2008 Wenn er denn immer noch die gleichen Fehler zu Deko und Kriegswaffen-Änderung drinnen hat, taugts mir auch nichts.Denn das dort zitierte Schreiben des BMWI (Pracejus) gilt schon lange als "non-paper". Dank seiner Aufnahme in das Heiligtum Steindorf meinen aber manche Richter, das es "gültig" wäre. Was es aber definitiv nicht ist. Es war eine "Meinungsäusserung" eines Beamten im BMWI und keine Richtlinie (die letztendlich zwar auch nicht rechtsverbindlich nach aussen ist, aber immerhin mit dem Rechtsreferat des Ministeriums, bzw. des BuMiJu abgestimmt wäre)... Sowas in einem Kommentar zu zitieren, ohne Hinweis darauf, finde ich nicht so prickelnd. Ex-Richter BGH hin oder her... Muni Der Ex-Richter ist verstorben. Der Steindorf ist mithin jetzt der "Papsthart". Die Investition in das Buch können sich Besitzer der 8.Auflage aber wohl sparen - schließlich ist noch nichts epochales bezüglich der Auslegung entschieden worden, was im Kommentar vorkommen könnte, und Urteile wie das zur gelben WBK aus 2007 sind ja mittlerweile durch das Gesetz in § 14 deutlich gemacht. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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