mühli Posted November 13, 2008 Posted November 13, 2008 Leute ich habe ein wenig auf egun geschmöckert. Dabei bin ich auf folgendes gestossen http://www.egun.de/market/item.php?id=1928116 )Foto unten rechts anklicken) Ich erschrack sehr! So ein Firmenschriftzug auf so einer Waffe ist ein absolutes No-No meiner Meinung nach. Ich frage mich, wieso wurde das gemacht, war das nötig? Da blutet doch das Sammlerherz wenn man so ein Stück was es wirklich nicht besonders häufig gibt, mit so einem dem Original nicht entsprechenden Schriftzug sieht! Ich hoffe schwer, das dies bei einer Sammlerwaffe die Ausnahme und nicht die Regel ist oder kennt ihr ähnlich gelagerte Fälle?
cartridgemaster Posted November 13, 2008 Posted November 13, 2008 Ich hoffe schwer, das dies bei einer Sammlerwaffe die Ausnahme und nicht die Regel ist oder kennt ihr ähnlich gelagerte Fälle? § 24 WaffGKennzeichnungspflicht, Markenanzeigepflicht Abschnitt 2 (Umgang mit Waffen oder Munition) Unterabschnitt 4 (Besondere Erlaubnistatbestände für Waffenherstellung, Waffenhandel, Schießstätten, Bewachungsunternehmer) (1) Wer gewerbsmäßig Schusswaffen herstellt oder in den Geltungsbereich dieses Gesetzes verbringt, hat unverzüglich mindestens auf einem wesentlichen Teil der Waffe deutlich sichtbar und dauerhaft folgende Angaben anzubringen: 1. den Namen, die Firma oder eine eingetragene Marke eines Waffenherstellers oder -händlers, der im Geltungsbereich dieses Gesetzes eine gewerbliche Niederlassung hat, 2. das Herstellungsland (zweistelliges Landeskürzelnach ISO 3166), 3. die Bezeichnung der Munition oder, wenn keineMunition verwendet wird, die Bezeichnung derGeschosse, 4. bei Importwaffen zusätzlich das Einfuhrland (Landeskürzel nach ISO 3166) und das Einfuhrjahr und 5. eine fortlaufende Nummer (Seriennummer). ... Gesetz, Alter, Gesetz! Und wir fangen jetzt keine nutz- und fruchtlose Diskussion über die Sinnhaftigkeit solcher Regelungen an. Das hat seinen Ursprung übrigens in der entsprechenden EU-Richtlinie, willkommen in Schengen, liebe Schweizer, CM
vincy Posted November 14, 2008 Posted November 14, 2008 Gesetz, Alter, Gesetz!Und wir fangen jetzt keine nutz- und fruchtlose Diskussion über die Sinnhaftigkeit solcher Regelungen an. Das hat seinen Ursprung übrigens in der entsprechenden EU-Richtlinie, willkommen in Schengen, liebe Schweizer, CM War da nicht noch eine Sonderreglung für Sammlerwaffen?
cartridgemaster Posted November 14, 2008 Posted November 14, 2008 War da nicht noch eine Sonderreglung für Sammlerwaffen? Richtig. Auf erlaubnispflichtige Schusswaffen, die Bestandteil einer kulturhistorisch bedeutsamen Sammlung im Sinne des § 17 sind oder werden sollen, sind Satz 1 und 2 nicht anzuwenden. CM
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