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IGNORED

Wann bekommt man die WBK?


Papillon

Empfohlene Beiträge

Dein Bedürfnis wird nach 3 Jahren einmalig wieder geprüft. Das Waffengesetz unterliegt jedoch steter (wunderlicher) :confused: Veränderung, wie wir alle leidvoll permanent erfahren müssen! :rolleyes:

Der Verein meldet in der Regel Austritte aber auch nach diesen 3 Jahren und weckt damit in der Regel auch meist die tiefst schlafenden Sachbearbeiter.

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Na prima. Dann melde Dich gleich zum Visier-Stammtisch an. Letzter Samstag im November nach der Waffenbörse

kannste das mal genauer Erläutern? :-)

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also ich sage dann einfach in dem verein, dass ich eine wbk haben will? aber das kann ich ja dann erst nach nem jahr machen...also könnte ich schonmal nicht mit meiner eigenen waffe schießen..schade...ich könnte aber auch kleinkaliber schießen und mir dann eine WBK für 9mm beantragen, seh ich das richtig?

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für 9 mm brauchste nen Voreintrag wenn es sich um ne KW oder nen HA handelt

kann mir jemand den satz übersetzen :-D

@all: wirklich danke nochmal für die vielen anworten und auch danke das ihr nicht sagt "man ist der dumm", ich beginne halt gerade mich ein wenig mit der Materie auseinanderzusetzen.

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Du beantragst ne WBK am besten gleich 2 ne gelbe und ne grüne

auf die grüne kommen Halbautomaten, Revolver und Pistolen

auf die gelbe werden die ganzen anderen Waffen eingetragen

bei der grünen ist es so das du einen Voreintrag benötigst.

Du gehst aufs Amt mit deinem Bedürfnis und verlangst einen Voreintrag für eine Pistole 9x19

und meistens bekommste den auch

dann haste ein Jahr zeit dir eine entsprechende Pistole zu kaufen.

nach dem Kauf gehste wieder aufs Amt und lässt sie dir abstempeln.

Bei gelb ist das anders da bekommste ne einmalige Erlaubnis zum Erwerb von Waffen.

mit der gelben kannste beim büxxer um die ecke shoppen gehen und lässt die Waffe

dannach nur noch abstempeln.

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...........ne einmalige Erlaubnis zum Erwerb von Waffen.

mit der gelben kannste beim büxxer um die ecke shoppen gehen und lässt die Waffe

dannach nur noch abstempeln.

2/6 nicht vergessen!

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welche denn z.B?

was ist eine 9x19?

Wir reden jetzt aber davon, dass ich nach einem Jahr diese beantrage ne?

Gelb = Einschüssige Lang und Kurzwaffe, Perkussionsrevolver, Repetierer, Flinten (keine Vorderschaftrepetierer)

Grün = mehrschüssige Pistole und Revolver für Patronenmunition, Vorderschaftrepetierflinten, Selbstladebüchsen/flinten

9x19 ist die 9mm Parabellum, heute 9mm Luger

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Hallo papillon!

Willkommen im Forum!

Zum Einstieg empfehle ich Dir folgende Threads:

http://wiki.waffen-online.de/index.php/Wie...sch%C3%BCtze%3F

http://forum.waffen-online.de/index.php?showtopic=343908

http://forum.waffen-online.de/index.php?showtopic=300632

Wie überall gibt es auch hier eine Menge von speziellen Begriffen und Abkürzungen- das Studium dieser Beiträge dürfte aber schon einiges erklären, weitere Fragen klären sich dann im Verlauf der Vereinsmitgliedschaft im persönlichen Gespräch.

Wenn es Dir Ernst ist mit dem Interesse am sportlichen Schießen (da ist man hier nach diversen "Spaßanfragen" etwas zurückhaltend), gibt es bestimmt den ein oder anderen Nutzer, der Dich mal zu einem Probetraining in seinem Schießsportverein mitnimmt.

Im übrigen gilt natürlich auch hier: Selbst ist der Mann ;)

Hier findest Du Adressen (wobei es durchaus noch weitere Vereine geben kann) in Kassel, wo Du ggf. mal zu einem Probetraining vorbeischauen kannst:

http://wiki.waffen-online.de/index.php/Ver...-Bereich_3#34...

Dir viel Erfolg, Spaß und Gut Schuß!

P.S.: 9x19 ist eine Kaliberangabe (genau wie 9Para,9mm, 9mm Luger) und bezeichnet eine Standardpatrone für Kurzwaffen (KW).

LW ist die Abkürzung für Langwaffen (Gewehre), 2/6 ist ein Begriff für die gesetzliche Beschränkung auf den Kauf von 2 Waffen innerhalb eines 6-Monatszeitraums.

Aber das sind Details- lies die genannten Threads und schau in den Vereinen vorbei (ruhig mehrere ausprobieren).

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WOW, danke für die vielen Links, das mit dem Sportschießen ist mir ernst und alles andere als eine Spaßanfrage für mich, die Links vo ndir werde ich durchgehen!

mal so nebenbei gefragt, was würde passieren wenn man mit seiner 9mm in den Wald geht und schießen würde und man dann "erwischt wird"..man hat ja nur eine WBK...

ist nur sone theoretische frage aus interesse...würde sowas nie machen..

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WOW, danke für die vielen Links, das mit dem Sportschießen ist mir ernst und alles andere als eine Spaßanfrage für mich, die Links vo ndir werde ich durchgehen!

mal so nebenbei gefragt, was würde passieren wenn man mit seiner 9mm in den Wald geht und schießen würde und man dann "erwischt wird"..man hat ja nur eine WBK...

ist nur sone theoretische frage aus interesse...würde sowas nie machen..

http://www.juraforum.de/gesetze/WaffG/53/5...rschriften.html

und/oder

http://www.juraforum.de/gesetze/WaffG/52/5...rschriften.html

und Du bist deine Zuverlässigkeit und damit deine Waffen los.

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nunja...ich meine jetzt mal davon abgesehen das man seine waffe los ist...gibts da gleich gefängnis für sowas oder "nur" ne geldstrafe?

ich weiß das man sowas als sportschütze nicht nötig hat, aber interesse halber kann man doch mal fragen oder? :-) ich meine, es wird bestimmt oft genug gemacht...

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@papillon

Wie gesagt- du kriegst RICHTIG Ärger!

ist nur sone theoretische frage aus interesse...

Und was solche theoretischen Fragen aus Interesse angeht, solltest Du Dich zunächst mal auf das Lesen der Threads und die Suche nach einem Verein in Kassel konzentrieren.

Halt uns auf dem Laufenden!

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Und was solche theoretischen Fragen aus Interesse angeht, solltest Du Dich zunächst mal auf das Lesen der Threads und die Suche nach einem Verein in Kassel konzentrieren.

keine Angst, das mach ich nebenbei, vielleicht ist ja jemand der zufällig weiß, was einen da juristisch erwartet, ich denke mal, ein forum ist auch dafür da um solche fragen zu beantworten, die man sonst sich vielleicht nicht trauen würde zu stellen ;-) aber danke für die anderen hilfreichen antworten, bin schon die ganze zeit am lesen.

wie gesagt, würde mich trotzdem interessieren und deshalb frag ich euch auch gerne :gutidee:

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nunja...ich meine jetzt mal davon abgesehen das man seine waffe los ist...gibts da gleich gefängnis für sowas oder "nur" ne geldstrafe?

ich weiß das man sowas als sportschütze nicht nötig hat, aber interesse halber kann man doch mal fragen oder? :-) ich meine, es wird bestimmt oft genug gemacht...

Du hast hier mit Sicherheit einige hilfreiche Tipps bekommen, wie Du als Sportschütze auf legalem Wege zum Waffenbesitz kommst. Lies Dir alle durch, denk drüber nach und entscheide dann, was Du eigentlich willst.

Wenn Du dann demnächst aber noch die Frage stellst, was Dir denn zum Beispiel passieren könnte, wenn ein Disco-Türsteher Dich mit der Wumme hochfädelt, weiß ich, in welche Ecke Du gehörst.

Sorry, aber drängt sich auf nach einigen Deiner bisherigen Beiträge.

mfg

Ralf

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Kann ich so nur unterschreiben Harry.

@Paillon

Nochmal in Kurzform:

Such einen Schießsportverein, der einem Verband (BDS, BDMP, DSB etc.) angehört.

Sei ein Jahr Mitglied und trainiere regelmäßig (min. 18 mal im Jahr) mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen und mach ne Sachkunde zwischendurch + schau dich ruhig schonmal nach Tresoren um.

Nach diesem Jahr schick einen Antrag auf Bedürfnisbescheinigung (mit Angabe welche Waffe für welche Disziplin du möchtest) an den Verband (nicht Verein!). Die schicken dir, wenn alles richtig gelaufen ist, die Bedürfnisbescheinigung zurück.

Mit dieser Bescheinigung + Sachkunde + Nachweis über Aufbewahrung (in der drin steht, dass du aktiver Sportschütze bist und ein Bedürfnis für diese und jene Waffe und Munition benötigst) gehst du zu deiner Waffenbehörde und beantragst eine waffenrechtliche Erlaubnis.

Wenn alles gut gelaufen ist kannst du deine gelbe WBK oder grüne WBK mit jeweiligen/m Voreintrag/ägen abholen oder bekommst sie zugeschickt. Mit dieser WBK kannst du dann in einen beliebiges Waffengeschäft gehen und dir die Waffe deiner Begierde kaufen (sofern sie mit dem Voreintrag übereinstimmt bzw. auf die gelbe WBK "passt")

-> Der Weg des Sportschützen. Wenn du im Wald rumballern willst, überleg dir ob du nicht vielleicht doch lieber Jäger werden willst ;)

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Moin Papillon!

Nur ein Hinweis: Da es dem deutschen Waffen-Miche ääähh... Besitzer zunehmend an den Kragen geht und er durch mangelnde solidarität nichts dagegen machen kann ist der deutsche Waffen-Miche ääähhh... Besitzer stets geneigt sich "Kundschaft" vom Hals zu halten, die sein Image zusätzlich zu den diversen Verleumdungen aus Presse, Fernsehen und der Politik beschädigen könnte.

Sieh's "uns" nach... So sind wir.

Zu Deiner Frage (Die halt auchnur eine Frage ist. Zumindest sehe ich das so, da Du hier nicht schreibst es machen zu wollen, sondern die Strafandrohung wissen willst):

Wie ente schon gepostet hat: Der Strafkatalog des WaffG ist lang und steinig zu lesen.

Eine etwas bessere Version gibt's hier: http://www.co2air.de/wbb2/wom/WaffG.html

Da kannst Du dann auch direkt auf die Diversen Paragraphen klicken, da das Werk in sich verlinkt ist.

Vom reinen Ausmaß her kannst Du schon erkennen, dass da einiges auf Dich einprasseln wuerde...

Dazu kommt auchnoch, dass man bei einem Sachkundigen Waffenbesitzer Rechtskenntnis unterstellen kann und Du grob fahrlässig handelst, wenn Du "mal eben" in der Weltgeschichte rumballerst.

Prädikat (Juristisch): Schlechte Idee. Noch schlechter, wenn man Dich dabei auchnoch erwischt bzw. was passiert...

Prädikat (Technisch): Sauschlechte Idee bei einem Gefahrenbereich von bis zu 2000m bei einer 9x19. Totalmegabischissenemistidee, wenn Du den Jogger am anderen Ende des Waldes plattmachst.

Nur, falls Du denkst in good ol' Germany wird aufm Stand nur gerazt und in USA pfeffern die mit dem AR-15 in der Wueste rum:

Cool down! Die gnädige Leitung unserer allmächtigen Republik hat uns das IPSC-Schiessen (noch) nicht verboten.

Ein Blick hier->

zeigt Dir, dass man sowas nettes auch im verschlafenen Deutschland machen darf. Vollkommen legal und vor allem SICHER!

(EDIT: Gut. Das Video ist aus Schweden... Aber ich habe bei uns aufm Match auchschon Schweden gesehen, also glaube ich, dass IPSC noch nicht verboten wurde... :rolleyes: )

Bedingungen um beim IPSC mitzumischen sind die folgenden:

- Mitgliedschaft im BDS, der das IPSC-Schiessen austrägt

- Sicherheits und Regel-Test, mit dem Du nachweist, dass Du auch in Bewegung und mit einer gleadenen Waffe sicher von A nach B kommst.

- Ein Verein, der das IPSC-Schiessen vollwertig anbieten kann (Standzulassung erfragen. Mehrdistanztauglich? Stahl beschießen möglich??)

Jetzt einige (Unvollständige)Hinweise:

-IPSC ist eine spannende und zeitaufwändige Sache, die Dir sicher einige tolle Abläufe jenseits vom 25m Präzi-Schießen vermitteln kann

- IPSC ist auch Bewegung und nicht nur Schiessen

- IPSC macht Spaß!

Jetzt einige Warnungen:

- IPSC treibt den Muni-Verbrauch in die Höhe

- IPSC macht suechtig! Schon kurz nach dem "einnehmen" kann eine schwere körperliche Abhängigkeit eintreten, die ich im Moment (Wenig Geld) per .22 LfB als Methadon-Programm (sozusagen) gerade noch ertragen kann

Eine Sache noch: Such' Dir am besten einen Verein, wo Du die Möglichkeit hast erstmal das Schiessen in Ruhe zu erlernen (Langwaffe, Kurzwaffe, was auch immer) und später Dir auch andere Tore offen stehen.

Ein netter Uebergang zum wirklich dynamischen Schiessen ist die Disziplin "Mehrdistanz-Schiessen" im BDS. Und anschliessend wuerde ich mich dann auch alsbald aufs IPSC-Schiessen stuerzen... Macht halt einfach Laune!

So! Genug "angefixt"!

Dir viel Spass noch beim Ausloten des Hobbys und willkommen bei den Löchlestanzern!!

Gruesse

Matthias

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@renado danke für diesen übeblich!

@all

ich will es nochmal in aller deutlichkeit sagen: nur weil ich frage was passieren würde, heißt es nicht gleich das ich es machen will. wenn ich frage was passiert wenn eine atombombe explodiert, werde ich diese auch nicht gleich zünden wollen ;-)

ich bin mir sicher, dass ich in einen schützenverein eintreten will und ich danke euch für die vielen hilfreichen antworten. wenn ich noch eine frage haben sollte, dann werde ich sie hier hinein schreiben :-)

danke nochmal an alle für eure mühe, sie war nicht umsonst!

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so, da hab ich auch schon meine erste frage :-)

also ich habe gerade folgendes gelesen:

Die andere Möglichkeit (ohne Verein) besteht darin, auf einem genehmigten Schießstand Munition zu kaufen und sich Waffen zu leihen. Sein Training lässt man sich von der Standaufsicht bescheinigen und stellt damit seinen Antrag auf eine Erwerbserlaubnis. Als Anhaltspunkt sollte man im ersten Jahr alle 14 Tage einen Trainingstermin nachweisen.

heißt das, eine Mitgliedschaft in einem Verein ist also doch nicht zwingend notwendig? gibt es irgendwie eine Auflistung ob es bei mir in Kassel so einen Schießstand gibt, oder weiß jemand von euch so etwas zufällig?

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...

ich will es nochmal in aller deutlichkeit sagen: nur weil ich frage was passieren würde, heißt es nicht gleich das ich es machen will. wenn ich frage was passiert wenn eine atombombe explodiert, werde ich diese auch nicht gleich zünden wollen ;-)

...

Also besitzt Du bereits eine???

Ohoh...

Das wird teuer:

http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__307.html

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....heißt das, eine Mitgliedschaft in einem Verein ist also doch nicht zwingend notwendig? gibt es irgendwie eine Auflistung ob es bei mir in Kassel so einen Schießstand gibt, oder weiß jemand von euch so etwas zufällig?

Für den Schiessnachweis nicht, für die Beantragung einer WBK schon.

Gute Nacht, morgen kommt dann die Erklärung mit der Atombombe.

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das stand bei wikipedia aber anders..

Da steht ne Menge, wenn der Tag lang ist.

Habe neulich uebrigens Stirb Langsam 2 mal wieder gesehen:

Ey voll krass, was der Bruce da sagt: Einer der Gangster hat ne Glock 7 gehabt, die aus Porzellan ist(war?). Die kann man durch den Röntgenscanner im Flughafen nehmen und kostet mehr, als ein fetter Flughafenpolizist in LA (?) im ganzen Monat verdient!!

Weiss einer, ob der BDS Porzellanwaffen ueber "Dienstsportpistole bis 9mm" befuerwortet?

Ich wuerde die nämlich gerne haben!!!

:rotfl2:

OK im Ernst: Irgendeinem Schiesssportverband musst Du schon angehören, sonst wird's schwer...

§ 8 Bedürfnis, allgemeine Grundsätze

(1) Der Nachweis eines Bedürfnisses ist erbracht, wenn gegenüber den Belangen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung

1. besonders anzuerkennende persönliche oder wirtschaftliche Interessen, vor allem als Jäger, Sportschütze, Brauchtumsschütze, Waffen- oder Munitionssammler, Waffen- oder Munitionssachverständiger, gefährdete Person, als Waffenhersteller oder -händler oder als Bewachungsunternehmer, und

2. die Geeignetheit und Erforderlichkeit der Waffen oder Munition für den beantragten Zweck glaubhaft gemacht sind.

(2) Ein Bedürfnis im Sinne von Absatz 1 Nr. 1 liegt insbesondere vor, wenn der Antragsteller

1. Mitglied eines schießsportlichen Vereins ist, der einem nach § 15 Abs. 1 anerkannten Schießsportverband angehört, oder

2. Inhaber eines gültigen Jagdscheines ist.

Das bei uns mit "glaubhaft machen" nix ist duerfte klar sein, da wir uns im freisten Staat auf deutschem Boden aufhalten, der je existierte...

Leider...

Cool down. Mach Deine Sachkunde, dann wird auch alles werden... ;)

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ja das stimmt schon...trotzdem steht da "inbesondere im verein" nicht "man muss" ;-)

ich würde schon gerne in ein verein gehen, aber trotzdem würde es mir auch spaß machen ab und zu auf dem schießstand ohne vereinsbindung zu schießen..bei wikipedia steht, dass man sich das eben abzeichnen lassen muss, und sind wir mal ehrlich...ob ich nun in einem verein schießen lerne, oder auf einem schießstand ohne vereinsbindung...für beides benötigt man waffen und bei beiden kann man doch theoretisch glaubhaft übermitteln wofür man diese braucht...zum sportschießen halt.

ich zitiere gerne nochmal den genauen Wortlaut:

Die andere Möglichkeit (ohne Verein) besteht darin, auf einem genehmigten Schießstand Munition zu kaufen und sich Waffen zu leihen. Sein Training lässt man sich von der Standaufsicht bescheinigen und stellt damit seinen Antrag auf eine Erwerbserlaubnis. Als Anhaltspunkt sollte man im ersten Jahr alle 14 Tage einen Trainingstermin nachweisen

quelle: Hier Klicken!

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