Smalltownboy Posted November 3, 2008 Posted November 3, 2008 Hallo Forum, ich hätte mal eine Verständnisfrage, ein Wechselsystem kann ich ohne Voreintrag für eine eingetragene Waffe erwerben, sollte somit also nicht unter die 2/6 Regelung fallen, also einfach kaufen und eintragen lassen. Ist das korrekt? Danke für eure Antwort. Mit besten Grüßen StB
pancho lobo Posted November 3, 2008 Posted November 3, 2008 Hallo Forum,ich hätte mal eine Verständnisfrage, ein Wechselsystem kann ich ohne Voreintrag für eine eingetragene Waffe erwerben, sollte somit also nicht unter die 2/6 Regelung fallen, also einfach kaufen und eintragen lassen. Ist das korrekt? Danke für eure Antwort. Mit besten Grüßen StB hola amigo Smalltownboy, korrekt, beim Kauf beim Händler trägt dieser dir das Wechselsystem in die WBK ein, beim Privatkauf macht es das Amt, die Anmeldung beim Amt muss innerhalb von 14 Tage erfolgen. saludos de pancho lobo
Sachbearbeiter Posted November 3, 2008 Posted November 3, 2008 Hallo, das wurde hier schon mehrfach diskutiert. Nach herrschender Rechtsauffassung zählt das Wechselsystem nicht als eigenständige Waffe und wird deshalb auch nicht auf das 2/6-Kontingent angerechnet.
Tyr13 Posted November 3, 2008 Posted November 3, 2008 SB hat mal wieder krass korrekt recht, weissu ... Auch ich kann bestätigen, daß selbst beim PP Köln die Wechselsystem nicht als eigenständige Waffen gehandhabt werden. Beim Erwerb meiner .45 ACP SL-Pistole habe ich ein 9mm WS gekauft, und für mein AR15 ein .22 lfb. Alles zusammen in einem Halbjahr. Ermahnungsschreiben für den Eintrag des WS am AR und meine Zusendung der WBK haben sich übrigens überschnitten. War'n witziger Anruf... Ich wollte anbieten, nach meiner WBK suchen zu helfen, hatte sich aber dann erledigt.
Smalltownboy Posted November 3, 2008 Author Posted November 3, 2008 Prima. Vielen Dank für eure Antworten. Ich wünsche noch ne angenehme Woche. LG StB
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