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IGNORED

Anscheinswaffe ?


Hägar

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Wenn jetzt rauskommt, wer das böse Feuerzeug einfach weggeworfen hat,

darf der vielleicht noch die Einsatzkosten des Sprengkommandos bezahlen. ;)

Aber um zur Eingangsfrage zurückzukommen,

ist es ja wohl wirklich so,

daß in diesem Falle: "HG-Attrappe" weder der §42a noch Kriegswaffenkontrollgesetz greift.

Geschrieben
Falls Du auf die Dekogußkopien anspielst, ich würde das trotzdem nicht riskieren.

Und ich suche hier gerade verzweifelt und ergebnislos das schöne Foto mit der Handgranate und dem Schild:

"Beschwerdeabteilung, bitte ziehen Sie eine Nummer"

Wer es kennt, weiß was ich meine. Und wenn DAS strafbar sein sollte, dann gut Nacht, Rechtsstaat.

mfg

Ralf

Geschrieben
Und ich suche hier gerade verzweifelt und ergebnislos das schöne Foto mit der Handgranate und dem Schild:

"Beschwerdeabteilung, bitte ziehen Sie eine Nummer"

Wer es kennt, weiß was ich meine. Und wenn DAS strafbar sein sollte, dann gut Nacht, Rechtsstaat.

mfg

Ralf

Frag mal Rennstädter, der kann dir bestimmt helfen

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