dirtyharry45 Posted October 29, 2008 Posted October 29, 2008 Tach zusammen, ich möchte meine P9S (Sonderanfertigung) evtl. in die USA verkaufen. Hat jemand Erfahrung mit Versand, Bezahlung (evtl. Treuhand) und Rücksendemöglichkeit?
PeterHinsberg Posted October 29, 2008 Posted October 29, 2008 Wenn alle Stricke reissen sollten: Frag mal Strank in Baesweiler oder Herrn Schäfer (Shooters Point in Bonn) wie die das machen, beide verkaufen -soweit mir bekannt- Ihre Waffen fast weltweit. Gruß aus GK, Peter
m1collector Posted October 29, 2008 Posted October 29, 2008 An einen FFL Holder verschicken und nur an einen solchen, andernfalls sitzt Dein Hintern in US Gerichtsbarkeit inkl Schadensersatzpflicht......
dirtyharry45 Posted October 29, 2008 Author Posted October 29, 2008 Na toll. Und was, bitteschön, ist ein FFL Holder? Gruß Harald
rainers-messerwelt Posted October 29, 2008 Posted October 29, 2008 D-harry, mal unabhängig von dem US-Waffenhändler (wüßte ich keinen Grund dafür) brauchst Du von der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) eine Ausfuhrgenehmigung. Dann mußt Du mit dieser Ausfuhrgenehmigung die Waffe beim Zoll deklarieren. Bei mehr als 1000 € ist auch noch was zu bezahlen. Mit den Zollpapieren ist es kein Problem die Waffe aus Deiner WBK austragen zu lassen. Frag aber vorher mal nach, vielleicht will Dein SB auch die Versandunterlagen haben. Mit der Zahlung gibt es sicherlich Möglichkeiten. Akkreditiv o. ä. Ist auf Grund der Gebühren sicherlich nur bei recht großen Summen von Vorteil Da solltest Du bei Deiner Bank fragen. Ich würde jedenfalls erst dann die Ausfuhr beantragen etc., wenn´s Geld da ist. Bei allen nicht EU-Ländern in die ich bisher exportiert habe, (USA war noch nicht dabei) hatte auch der Käufer eine Importgenehmigung seiner Behörde. Ohne die bekommt er die Waffe bei seinem Zollamt nicht ausgehändigt. Und in den USA muß eine Firma, wenn sie exportieren will eine generelle Genehmigung haben. Quasi eine generelle Zulassung für den Export. Könnte mir vorstellen, daß es für den Import ähnlich ist. Deswegen ist es meiner Meinung fraglich, ob ich an einen x-beliebigen Waffenhändler in die USA exportieren kann. Und wieso Schadenersatzpflicht? Die werde ich wohl gegenüber dem US-Händler auch haben!? Könntest Du da mal etwas präziser werden m1? Gruß Rainer
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