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IGNORED

beschädigte Waffe nach Rückgabe von Behörde


pumuckl

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Danke das du beispringst romeoh, ist aber nicht nötig. Man lernt recht schnell derartige Pöbeleien abperlen zu lassen. Und angespuckt werden geht im Netz zum Glück ja nicht.

Geschrieben

Ich pöble nie gegen Bullen.

Mein Umgang ist immer höflich mit der Polizei.

Ich achte ihre Arbeit und finde sie teils auch bewundernswert.

Aber Bullen, ist hier in Bayern gängige Umgangssprach und keineswegs als Beleidigung gemeint:

Da müsst Ihr ins 18. Jahrhundert zurückblicken: Seinerzeit wurden die Vorgänger der huetigen Polizisten Landpuller oder auch Bohler genannt. Diese Wörter entlehnen ihren Stamm aus dem guten, alten holländischen bol, das "Kopf" oder "kluger Mensch" bedeutet. Hieraus entwickelte sich das Wort Bulle, gemeint ist also eigentlich ein Mensch mit Köpfchen. Warum dieser Ausdruck als Beleidigung verstanden wird, ist mir nicht ganz klar :rolleyes:

Ist doch vielmehr ein Kompliment.

Aber ich werde dies mal einen befreundeten Polizisten fragen.

Geschrieben

Auf meiner Seite des Weißwurstäquators gibt es von den Herren und Damen in der schwarzen Robe dafür schon mal was auf die Finger. In Preußen ist der von dir geschilderte Wortstamm nicht belegt, obwohl wir unter anderem viele holländische Einwanderer hatten. Aber weil das hier den Rahmen sprengt, ich schreib dir mal was dazu wenn ich Zeit habe.

Geschrieben
Ist doch vielmehr ein Kompliment.

Die Polizisten, welche ich zu meinen Freunden zähle, sind allerdings auch handverlesen, bezeichnen sich immer selbst und gegenseitig als Bullen. Wie sich ja auch etliche amerikanische Polizisten gerne selbst als pig/pigs titulieren oder von eigenem Geld Hatpins oder Krawatten mit eindeutigem Motiv kaufen.

Wer über seinen eigenen Job nicht lachen kann, sollte vielleicht mal in sich gehen.

Ach so, wenn ich mich die nächsten Wochen nicht melde, dann hat mich Herr H. wg. dieses Beitrages vielleicht wieder zu erziehen versucht, der sagt nämlich, daß das in WO ganz arg hundepfui wäre.

Geschrieben

Ist etwas durch die Beschlagnahme beschädigt worden, dies dokumentieren und mit Antrag auf Schadenersatz an den Polizeipräsidenten der zuständigen Behöre schicken.

Nach meiner Kenntnis klappt das reibungslos, genauso die Verschmutzung des Teppichs nach einem Wohnungseinbruch nach der Spurensicherung mit Rußpulver.

Darf nicht passieren, passiert aber leider öfter, man soll sich nicht scheuen, Ansprüche geltend zu machen.

Zu der Beschlagnahme von Gegenständen habe ich eine andere Auffassung.

Alles was die Polizei beschlagnahmt, kann durch die Polizei wieder ausgehändigt werden, ohne dass der Staatsanwalt konsultiert werden muß.

Bei einem eingelegten Widerspruch geht der Vorgang an die Staatsanwaltschaft zur Einholung eines richterlichen Beschlusses, der dann in der Regel auch die Beschlagnahme nach ca. 4 Wochen bestätigt.

Wurde jemandem widerrechtlich etwas beschlagnahmt, sollte man sich an den zuständigen Sachbearbeiter für Waffendelikte wenden, den erfährt man über die Vorgangsnummer.

Waffendelikte werden immer am Wohnsitz des Beschuldigten/verdächtigen bearbeitet und nicht nach Tatortprinzip.

Dazu folgendes Beispiel, was ich wohl schon mal zu einem anderen Thema gepostet hatte:

Einem Sportschützen wurden seine Waffen und seine WBK beschlagnahmt.

Nach einem Jahr wurde das Verfahren eingestellt und durch den Staatsanwalt die Freigabe der Waffen und der WBK verfügt.

Der Sportschütze begab sich zur Asservatenkammer, wo sich seine Waffen befanden, jedoch nicht seine WBK, die weder in der Asservatenkammer, noch bei der Ordnungsbehörde auffindbar war.

(Wie sich später herausstellte, war sie fälschlicherweise in der Strafakte abgehoften, was nun total falsch war, sie hätte an die Ordnungesbehörde geschickt werden müssen)

Der Sportschütze begab sich nun nur mit den Waffen nach Hause, wo es zu einem Ehekrach kam und er wollte seine Waffen in Sicherheit bringen und transportierte sie in seinem Fahrzeug.

Die gute Ehefrau nun rief über 110 die Polizei mit dem Hinweis, dass ihr Ehemann Waffen im Fahrzeug habe.

Das Fahrzeug wurde auch schnell gefunden, gestoppt und kontrolliert. Da der gute Mann nun keine WBK dabei hatte, wurden die Waffen nun natürlich wieder beschlagnahmt, ohne telefonisch Auskunft über einen Waffenberechtigung einzuholen.

Die Waffen landeten nun auf meinem Tisch, ich habe dem Widerspruch entsprochen und habe sie ihm wiedergebracht und mit dem Hinweis, wo seine WBK ist, die er dann abholte.

Hätte ich ordnungsgemäß den eingelegten Widerspruch beachtet, hätte ich die Waffen wieder asservieren müssen und der gute Mann, hätte seine Waffen etwa 4 Wochen später , ev. mit dem gleichen Ergebnis abholen können. :peinlich:

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