Christian 555 Posted October 6, 2008 Posted October 6, 2008 Kurzinfo: Am letzten Donnerstag sollte die US-Verbringungserlaubnis noch €10,23 kosten (O-Ton SB, vergleichbare Interessenlage zum EU-Fall). Ich habe mehrfach nachgefragt, auch was den Umfang angeht. Ich machte meinen "Antrag" auch davon abhängig. Heute ein Anruf: Auf einmal € 50,- (Kollegin des SB per Telefon, welche noch etwas von mir brauchte, damit sie weniger Arbeit hat). Ich habe sofort den SB angerufen ohne was von den 50,- zu sagen. Er: Soll 100,- kosten. Ich: Sicherlich nicht. Erst €10.23,-, dann €50,- und dann 10 Min. später €100,-!? Wie geht so etwas? Die letzte V-Erlaubnis war viel umfangreicher und kostete viel weniger als €50,- oder gar €100,-. Auf den alten Fall hingewiesen, mal sehen was jetzt passiert. Ach ja, NRW. VG Christian (555)
Sachbearbeiter Posted October 6, 2008 Posted October 6, 2008 Hmm, krasse Steigerung. In der Tat ! Sag mal, haben die inzwischen vielleicht ein eigenes Gebührenverzeichnis verabschiedet ? Anders lässt sich das kaum erklären, auch wenn dann die Höhe begründet werden muss. Nach WaffKostV lassen sich in einem durchschnittlichen Normalfall bei Anwendung von Abschnitt III Ziff. 1 vielleicht noch 50,- Euro, aber 100,- Euro wohl nur schwerlich vertreten.
Christian 555 Posted October 6, 2008 Author Posted October 6, 2008 @SB Ich glaube es ist der Nasen- und Denkzettelfaktor. Sollte so eine hohe Gebühr unter diesen Umständen ergehen, gibt es von mir den Schreib- und Rechtfertigungsfaktor.
Guest Posted October 6, 2008 Posted October 6, 2008 @SBIch glaube es ist der Nasen- und Denkzettelfaktor. Na komm, bei den neuen US-Gebühren.....da merkst das doch kaum....übrigens will das State Department nochmal nachziehen...................
Christian 555 Posted October 6, 2008 Author Posted October 6, 2008 Na komm, bei den neuen US-Gebühren.....da merkst das doch kaum....übrigens will das State Department nochmal nachziehen................... Schon wieder? Die haben doch erst vor ca. 10 Tagen eine $250 Genehmigungsgebühr eingeführt. Was soll jetzt noch kommen? VG Christian 555
Sachbearbeiter Posted October 6, 2008 Posted October 6, 2008 Machs doch einfach andersrum und verkauf alles in die USA. Dafür brauchste ja momentan noch keine Verbringungserlaubnis. Nein, nur Spaß. Viel Erfolg wünscht Dir SBine
Christian 555 Posted October 6, 2008 Author Posted October 6, 2008 .....Dafür brauchste ja momentan noch keine Verbringungserlaubnis. Stimmt so leider nicht! VG Christian 555
Guest Posted October 6, 2008 Posted October 6, 2008 Schon wieder? Die haben doch erst vor ca. 10 Tagen eine $250 Genehmigungsgebühr eingeführt. Was soll jetzt noch kommen?VG Christian 555 es ist wohl beabsichtigt, die Anzahl der Teile auf DSP-83 zu reglementieren...und dann die 250$ ggf. mehrfach zu kassieren..
Christian 555 Posted October 6, 2008 Author Posted October 6, 2008 Kassieren ist gut, mehrfach kassieren ist besser. Schon verstanden. $250 sind zur Zeit ca. €184,-. Mal abwarten wie sich die Preise in D dadurch verändern werden. Genau, BAFA und §31 WaffG. SBine!!!!!!!!
Guest Posted October 6, 2008 Posted October 6, 2008 Kassieren ist gut, mehrfach kassieren ist besser. Schon verstanden.$250 sind zur Zeit ca. €184,-. Mal abwarten wie sich die Preise in D dadurch verändern werden. solange " kollegen" bei egun über apo und ohne exportpapiere importierte teile anbieten, natürlich ohne gewerbeanmeldung oder steuern.............. ...werden die preise nicht steigen können.... ich werde halt paar artikel aus dem angebot nehmen( müssen), die ich bisher ab lager liefern kann.......und dann kann man ja beim billigen egun-anbieter kaufen.wenn er den liefern kann aber nach und nach haut man den kollegen ja langsam auf die finger
Sachbearbeiter Posted October 6, 2008 Posted October 6, 2008 Genau, BAFA und §31 WaffG. Wusste nicht, dass das bei der Bafa auch so genannt wird. Wir haben hier aber ja von § 29 Abs. 1 WaffG gesprochen. Das Gegenstück ist § 31 WaffG. Der wird aber erst zum 01.01.2010 dahingehend geändert, dass auch für die Verbringung von Schusswaffen in Drittstaaten eine Verbringungserlaubnis erforderlich ist. Bis dahin gilt § 31 wie bisher nur für EU-Staaten.
m1collector Posted October 6, 2008 Posted October 6, 2008 Das Gegenstück ist § 31 WaffG. Der wird aber erst zum 01.01.2010 dahingehend geändert, dass auch für die Verbringung von Schusswaffen in Drittstaaten eine Verbringungserlaubnis erforderlich ist. Das wird noch interessant in der Übergangszeit. Denn Ausfuhrgenehmigungen nach AWG sind 2 Jahre gültig. Damit ist die Ausfuhr auch noch 2011 ohne Verbringungserlaubnis nach §31 WaffG legal.
Sachbearbeiter Posted October 6, 2008 Posted October 6, 2008 Das sollte man aber nicht durcheinanderwerfen ! Die AWG-Erlaubnis kann doch niemals nicht eine waffenrechtliche Erlaubnis ersetzen.
Christian 555 Posted October 16, 2008 Author Posted October 16, 2008 Urplötzlich sollte die V-Erlaubnis nicht mehr €100,- sondern nur noch €30,- kosten. Was so eine alte Quittung, die der vorherigen V-Erlaubnis, doch so alles bewirken kann.
Sachbearbeiter Posted October 17, 2008 Posted October 17, 2008 Vielleicht ist durch Deine Intervention halt der Verwaltungsaufwand drastisch gesunken ! Oder die handeln ihre Preise wie Börsenkurse mit guten und schlechten Nachrichten... 10,23 Euro ist für den betriebenen Aufwand für eine VE jedenfalls sehr wenig. Hat mich immer schon gewundert, dass das im Gegensatz zu anderen Amtshandlungen so tief angesetzt worden ist. Jede Ein- oder Austragung einer Waffe (außer beim EFP, da sinds auch 10,23 €) kostet bereits mehr.
Christian 555 Posted October 17, 2008 Author Posted October 17, 2008 Vielleicht ist durch Deine Intervention halt der Verwaltungsaufwand drastisch gesunken ! Oder die handeln ihre Preise wie Börsenkurse mit guten und schlechten Nachrichten... 10,23 Euro ist für den betriebenen Aufwand für eine VE jedenfalls sehr wenig. Hat mich immer schon gewundert, dass das im Gegensatz zu anderen Amtshandlungen so tief angesetzt worden ist. Jede Ein- oder Austragung einer Waffe (außer beim EFP, da sinds auch 10,23 €) kostet bereits mehr. Tja,......hat etwas von einem Basar. Nur gut, daß die alte Quittung noch auffindbar war.
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