blarch Posted October 5, 2008 Posted October 5, 2008 Hallo zusammen. Ich habe mal eine Frage bzgl. des Imports von Waffen aus dem Ausland und da speziell aus der Schweiz. Wenn ich in Deutschland eine Berechtigung zum Kauf von Langwaffen habe, dann darf ich doch theoretisch diese auch im Ausland erwerben. Ob und wie die Waffen dann in Deutschland nochmals beschossen werden müssen ist mal nicht relevant. Viel mehr interessiert es mich ob der Import vom Schweizer Sturmgewehr 57 und 90 nach Deutschland erlaubt ist? Oder fallen diese Waffen und das Kriegswaffenkontrollgesetz? Wenn ja, fallen diese Waffen (Stgw 57 / 90) auch unter das Kriegswaffenkontrollgesetz wenn diese in der Schweiz privatisiert wurden? Wer weiss bescheid?
Cascadeur Posted October 5, 2008 Posted October 5, 2008 pe57 und pe90 fallen unter das kwkg, daran hat auch ein gerichtsurteil nicht rütteln können.
phil_h Posted October 5, 2008 Posted October 5, 2008 Deshalb bekommt ihr in Deutschland auch nur die Zivil Match Version vom Stgw90, ohne Mündungsfeuerdämpfer.
blarch Posted October 5, 2008 Author Posted October 5, 2008 Das heisst, dass ich das mit dem importieren vergessen kann Schade, dabei hatte ich 2 wirklich gute Angebote. Aber warum PE57 und PE90 unter das KWKG fallen und z.B. das SIG 550 nicht wissen wohl nur die die das Gesetz gemacht haben
mühli Posted October 5, 2008 Posted October 5, 2008 @blarch Ich glaube es ist wegen dem Lauf, der ist nämlich der gleiche Lauf wie bei der Militärversion sprich dem Sturmgewehr 90 und das ist meines Wissens so in Deutschland nicht gestattet wegen "Kriegswaffenlauf/läufe" oder ähnliches also hundepfui. P.S: Das Sig 550 bzw. SG 550 oder Sturmgewehr 90 wäre in Deutschland auch nicht erlaubt, da es nichts anders ist als die ratata-Version in VA und die 90 PE einfach die halbautomatische zivile Version davon.
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