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IGNORED

Bedürfniss BSSB


SirSydom

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Geschrieben

Hallo,

ich möchte nun endlich die eigene Waffe in Angriff nehmen und habe noch eine Frage zum Bedürfniss.

Ich war in den letzen 12 Monaten 28 mal beim trainieren. Eigentlich jeden Monat mind. 2 mal, bis auf Dezember, da gar nicht, und nur einmal im Januar. Die gesetzliche (gerichtliche) Regelung von 12 regelmäßig oder 18 unregelmäßig erfülle ich ja, aber der BSSB im vorrauseilenden Gehorsam und Selbstgeiselung:

Sollte eine längere Unterbrechung bedingt durch Krankheit usw. Vorliegen ist dieses zu begründen. Fehlende Monate sind anzuhängen. Als Mindestzahl werden im Regelfall 18 „Aktivitätseinheiten“ innerhalb der letzten 12 Monate gefordert

Sprich ich muss jetzt a) begründen warum ich im Dezember keine Zeit hatte und B) noch bis November warten?

Oder wie soll man das verstehen?

Dann steht da noch:

"Achtung - Der Nachweis muss mit einer erlaubnispflichtigen Waffe der Art erbracht

werden, die erworben werden will. (Art = Kurzwaffe oder Langwaffe) Für die grüne

WBK werden nur die Waffen angerechnet, für die diese WBK Voraussetzung ist."

Ich habe in meinem Fall hauptsächlich GK KW geschossen. Ab und zu KK LW. Soll das jetzt heißen ich brauche für mein Bedürfnis einer GK KW 18mal KW und für meine gelbe 18mal LW?

Das lese ich aus dem ersten Passus.. der zweite sagt mit: Falls ich nen HA haben will, muss ich mit LW schießen (1) und (2) eine LW sein, die es nur auf grün gibt.

ERNSTHAFT?!?! Ne oder?

Geschrieben
Dann steht da noch:

"Achtung - Der Nachweis muss mit einer erlaubnispflichtigen Waffe der Art erbracht

werden, die erworben werden will. (Art = Kurzwaffe oder Langwaffe) Für die grüne

WBK werden nur die Waffen angerechnet, für die diese WBK Voraussetzung ist."

auch vorauseilender gehorsam diesbezüglich im BSSB?

zu diesem thema gibts schon eine aktuelle diskussion in einen anderen thread. schau doch dort mal nach.

in aller kürze: diese forderung des BSSB geht über das hinaus, was das WaffG verlangt, denn dort wird nur das schießen mit erlaubnispflichtigen waffen verlangt!

gruß alzi

Geschrieben

Ich hatte mal angefragt, weil ich fast nur Sportpistole schieße (Verein hat kein Linkshändergewehr), will mir aber einen KK-HA zulegen. Die Aussage war: Wenn ich eine Langwaffe haben will, dürfen es nicht nur Kurzwaffennachweise sein. Das selbe wohl auch andersherum. Deshalb schieße ich jetzt immer wenn es geht auch (irgendeine) Langwaffe, und habe bunt gemischte Nachweise.

Geschrieben

@hexoplast: das macht ja prinzipiell auch sinn. es wird jedoch vom WaffG und den einschlägigen Verordnungen nicht gefordert! man kann darin jedoch eine tendenz erkennen. und im hinblick daruf, dass sich immer mehr verbände scheinbar dem vorauseilenden gehörsam verschrieben zu haben scheinen, kann man erahnen, wohin die reise dann bei der nächsten gesetzesänderung gehen wird. dank den verbänden, leider! ( oder die wissen schon etwas, das wir noch nicht wissen. stichwort/schlagwort: geheimdiplomatie )

gruß alzi

Edith meint: man sollte so früh am morgen nicht schon soviel von seinen fingern ( tippenderweise) abverlangen, das ist fehlerträchtig.

Geschrieben

@SirSydom:

ich bin auch im bssb;

nachweis mit einer erlaubnnispflichtigen kw.

die gelbe wbk kriegst sowieso, da du hierfür nur die sportschützeneigenschaft nachweisen musst (die gelbe gilt ja auch für kws).

und wennst dir dann eine lw kaufst, solltets eh öfters mal mit was langem trainieren.

Geschrieben

Innerhalb von 12 Monaten 18x mit irgendeiner erlaubnispflichtigen Waffe trainieren,davon mindestens 1x pro Monat.

Das musst Du erfüllen.Sollte der BSSB ähnlich dem WSB damit anfangen seinen Mitgliedern unnötig das Leben schwer zu machen, wär das eine traurige und unverschämte Sache u.ein Grund schnellstmöglich den Verband zu wechseln.

Geschrieben
Ich hatte mal angefragt, weil ich fast nur Sportpistole schieße (Verein hat kein Linkshändergewehr), will mir aber einen KK-HA zulegen. Die Aussage war: Wenn ich eine Langwaffe haben will, dürfen es nicht nur Kurzwaffennachweise sein. Das selbe wohl auch andersherum. Deshalb schieße ich jetzt immer wenn es geht auch (irgendeine) Langwaffe, und habe bunt gemischte Nachweise.

Naja, ich schieße schon ab und zu mit LW. Unseren .44 Mag UHR hab ich vielleicht 3mal geschossen und 5mal mit unserem KK-HA. Aber ich bekomme halt keine 18 Termine zusammen. Ist schon klar, das ich mit LW trainieren muss. Aber es wäre doch Blödsinn von einem KW-Schützen zu verlangen dass er erstmal 12 Monate mit Vereins-LW trainiert (wenn überhaupt was entsprechendes da ist) bevor er sich was eigenes kaufen kann..

Innerhalb von 12 Monaten 18x mit irgendeiner erlaubnispflichtigen Waffe trainieren,davon mindestens 1x pro Monat.

Das musst Du erfüllen.Sollte der BSSB ähnlich dem WSB damit anfangen seinen Mitgliedern unnötig das Leben schwer zu machen, wär das eine traurige und unverschämte Sache u.ein Grund schnellstmöglich den Verband zu wechseln.

Soweit ich weiß, ich es eben KEINE UND Foerderung, sondern eine ODER. Also entweder 12mal, jeden Monat, ODER 18mal, dafür unregelmäßig. der BSSB macht da gleich mal ein UND daraus...

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