Fritzchen Posted September 23, 2008 Posted September 23, 2008 Hallo, ich weiß nicht, ob das Problem schon ernsthaft besprochen (und gelöst) wurde. Im Rahmen des LEP-Abschaffung könnte der Gesetzestext vielseitig anwendbar sein: Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 1 sagt bekanntlich: "Ist eine erlaubnispflichtige Feuerwaffe in eine WAFFE umgearbeitet worden, deren Erwerb und Besitz unter erleichterten und wegfallenden Erlaubnisvoraussetzungen möglich wäre, so richtet sich die Erlaubnispflicht nach derjenigen für die ursprüngliche Waffe. ...". Naja, ist dann eine Mauser RF mit stillgelegtem RF wieder eine echte Vollautomatik? Oder wird eine umgebaute MP wieder zur verbotenen Waffe? Wie ist es z.B. mit den alten SAFN-Halbautomaten, die, da nach 1945 eingeführt, an sich unter das KWKG fallen? Von Frankonia gab es die vor vielen Jahren als KWKG-freie Halbautomaten. Weiß jemand mehr von der Sache? Sicherheitshalber sollte ich wohl ich unter Vorbehalt anmelden. MfG Fritzchen
Schwarzwälder Posted September 23, 2008 Posted September 23, 2008 Hallo,ich weiß nicht, ob das Problem schon ernsthaft besprochen (und gelöst) wurde. Im Rahmen des LEP-Abschaffung könnte der Gesetzestext vielseitig anwendbar sein: Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 1 sagt bekanntlich: "Ist eine erlaubnispflichtige Feuerwaffe in eine WAFFE umgearbeitet worden, deren Erwerb und Besitz unter erleichterten und wegfallenden Erlaubnisvoraussetzungen möglich wäre, so richtet sich die Erlaubnispflicht nach derjenigen für die ursprüngliche Waffe. ...". Naja, ist dann eine Mauser RF mit stillgelegtem RF wieder eine echte Vollautomatik? Oder wird eine umgebaute MP wieder zur verbotenen Waffe? Wie ist es z.B. mit den alten SAFN-Halbautomaten, die, da nach 1945 eingeführt, an sich unter das KWKG fallen? Von Frankonia gab es die vor vielen Jahren als KWKG-freie Halbautomaten. Weiß jemand mehr von der Sache? Sicherheitshalber sollte ich wohl ich unter Vorbehalt anmelden. MfG Fritzchen Also was die ehemaligen Vollautomaten anbelangt, gab es vor einiger Zeit Entwarnung durch VISIER-Anwälte: Eine BKA-Ausnahmegenehmigung für Vollautomaten ist angeblich keine waffenrechtliche "Erlaubnis" wie eine WBK, Waffenschein etc. und somit ist die von Dir erwähnte Passage nicht auf umgebaute VA anwendbar. (siehe Andreas Skrobanek im VISIER-Unterforum) Was ehemalige Kriegswaffen anbelangt, so dürfte die Passage analog auch nicht für ehemalige Kriegswaffen gelten, denn eine "Kriegswaffen-WBK" ist m.E. ebenfalls keine Erlaubnis i.S. WaffG. Aber dies ist nur meine Laien-Einschätzung, deshalb: Juristen vor! Grüße, Schwarzwälder
Fritzchen Posted September 24, 2008 Author Posted September 24, 2008 Was ehemalige Kriegswaffen anbelangt, so dürfte die Passage analog auch nicht für ehemalige Kriegswaffen gelten, denn eine "Kriegswaffen-WBK" ist m.E. ebenfalls keine Erlaubnis i.S. WaffG. Aber dies ist nur meine Laien-Einschätzung, deshalb: Juristen vor! Hi, Schwarzwälder, ich habe mich trotzdem entschlossen, meine diesbezüglichen Waffen formlos beim Bundesausfuhramt (= früher Bundesamt für Gewerbliche Wirtschaft) anzugeben. Schadet nichts. MfG Fritzchen
Robert Schuhbauer-Struck Posted September 24, 2008 Posted September 24, 2008 Naja, ist dann eine Mauser RF mit stillgelegtem RF wieder eine echte Vollautomatik? Oder wird eine umgebaute MP wieder zur verbotenen Waffe?Meines Erachtens ja, das Problem beginnt schon, wenn kein neuer Lauf und Verschluß verbaut wurden, was bei einigen dieser Waffen der Fall ist. Wie ist es z.B. mit den alten SAFN-Halbautomaten, die, da nach 1945 eingeführt, an sich unter das KWKG fallen? Von Frankonia gab es die vor vielen Jahren als KWKG-freie Halbautomaten. Die waren schon damals demiltarisiert Grüße aus Grünstadt Robert
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